Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.04.1986 - 1 A 56/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 22 Abs. 2 BauNVO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1987, 293
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Durch die Verwendung des Begriffs der baulichen Anlage kommt in diesem Zusammenhang zum Ausdruck, dass nur das als selbständiges Gebäude angesehen werden kann, was nicht Bauteil ist, d. h. nicht in den Baukörper einer baulichen Anlage einbezogen ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 21.4.1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46 Nr. 98). - OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12
Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche …
Das ist dann der Fall, wenn es sich funktional um eine selbstständige Nutzungseinheit handelt (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1986 - 1 A 56/85 - BauR 1987, 293 = BRS 46, Nr. 98; OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 7 A 3096/07 - NVwZ-RR 2009, 277; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 - NVwZ-RR 2011, 754). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 11 B 3046/95
Doppelhaus; Doppelhaushälfte; Nachbarschützende Festsetzungen; Festsetzung von …
OVG Lüneburg, Urteil vom 21.4.1986, 1 A 56/85, BRS 46 Nr. 98, Boeddinghaus/Dieckmann aaO.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO.OVG Lüneburg, Urteil vom 21.8.1986, 1 A 56/85, BRS 46 Nr. 98.
- OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 L 3209/94
Bauweise; Einzelhaus; Dringender Wohnbedarf; Festsetzungen eines Bebauungsplans; …
Der Senat hat bisher den Begriff des Einzelhauses im Sinne eines "Einzelgebäudes" verstanden und deshalb einen Baukörper, der aus mehreren aneinandergebauten selbständig benutzbaren Gebäuden besteht, nicht als Einzelhaus, sondern als Hausgruppe bzw. Doppelhaus angesehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.1986 - 1 A 56/85 - BRS 46 Nr. 98). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99
Abgrenzung von Doppelhaus und selbständigem Haus
Ein solches Merkmal ist insbesondere die Zugänglichkeit des Gebäudes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, NVwZ 1996, 787 zum Gebäudebegriff der BauNVO), der eine wesentliche, allerdings nicht notwendig ausschlaggebende Bedeutung zukommen muß, vor allem dann, wenn dieser die Gemeinsamkeit vermittelnde Bereich zwischen ansonsten funktional und konstruktiv selbständigen Wohneinheiten im Verhältnis zu anderen Teilen des Gebäudekomplexes nach Größe und Baumasse gering ist (…vgl. Urt. des Senats v. 25.6.1996, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.2.1996 - 11 B 3046/95 -, NVwZ-RR 1997, 277; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4.1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46 Nr. 98). - VG Mainz, 11.07.2012 - 3 K 15/12
Mit Wohnhaus verbundener grenzständiger Wintergarten; Brandwand
Das ist dann der Fall, wenn es sich funktional um eine selbständige Nutzungseinheit handelt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 1986 - 1 A 56/85 -, BRS 46, Nr. 98).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1985 - 1 A 56.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2006 - 7 D 67/05 Rn. 94 - IV TG 37/82 - und OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 1986 - 1 A 56.85 -, BRS 46 Nr. 98.
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