Rechtsprechung
| VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Beschränkung des Versammlungsrechts durch Auflagen; Zweck der Auflagenerteilung im Versammlungsrecht; Vorrangiger Anspruch der staatlichen Organe zur Nutzung des öffentlichen Raums für Veranstaltungen; Zulässigkeit der Auflagenerteilung in Bezug auf ...
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versammlungsbehörde darf EU-Gipfel Vorrang vor geplanter Demonstration gewähren - Gericht bestätigt Verlegung der Abschlusskundgebung der Demonstration „Nein zum Europa des Kapitals“
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07
Wegen der besonderen Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit ( Art. 8 GG ) für die Funktionsfähigkeit der Demokratie darf ihre Ausübung nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzt werden (BVerfGE 69, 315, 348 f.). - BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07
Kommt es zu Kollisionen, ist deshalb gerichtlich zu prüfen; ob das Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter einer Versammlung unter hinreichender Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit ausgeübt worden ist (vgl. BVerfG; Urteil vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93 und 433/96 - NJW 2002, 1031 ff. [BVerfG 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90] ). - VG Berlin, 29.04.2005 - 1 A 66.05
Keine Demo der NPD-Jugendorganisation am Holocaust-Mahnmal
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07
Nach der im Eilverfahren allein gebotenen und möglichen summarischen Prüfung ist die Kammer der Auffassung, dass die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch Hoheitsträger aus bestimmten Anlässen zulässig ist, auch wenn dadurch ein Konflikt mit beabsichtigten Versammlungen entsteht (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29. April 2005 -VG 1 A 66.05 - [zum 8. Mai 2005] sowie vom 29.April 2004 - VG 1 A 104.04 - und vom 28. April 2005 - VG 1 A 65.05 - [zu den "Myfesten" in Kreuzberg]).
- OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ss 735/97
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07
Als Schutzwaffe geeignete Gegenstände sind solche, deren Zweckbestimmung nicht, wie bei Schutzwaffen, ausschließlich im Schutz ihres Trägers vor polizeilichen Zwangsmaßnahmen liegt, die aber zum Schutz jedenfalls geeignet sind, weil sie denselben Zweck wie die Schutzwaffen erfüllen können (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 87 [OLG Hamm 22.10.1997 - 2 Ss 735/97] ). - VG Berlin, 28.04.2005 - 1 A 65.05
Kein "Revolutionärer 1. Mai" auf dem Heinrichplatz!
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07
Nach der im Eilverfahren allein gebotenen und möglichen summarischen Prüfung ist die Kammer der Auffassung, dass die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch Hoheitsträger aus bestimmten Anlässen zulässig ist, auch wenn dadurch ein Konflikt mit beabsichtigten Versammlungen entsteht (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29. April 2005 -VG 1 A 66.05 - [zum 8. Mai 2005] sowie vom 29.April 2004 - VG 1 A 104.04 - und vom 28. April 2005 - VG 1 A 65.05 - [zu den "Myfesten" in Kreuzberg]). - VG Berlin, 05.07.2006 - 1 A 153.06
Verwaltungsgericht bestätigt Demonstrationsverbot für den Tag des Endspiels der …
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2007 - 1 A 66.07
Auch der Schutz von Staatsgästen gehört zum Schutz des Staates und seiner Einrichtungen und hat Verfassungsrang (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juli 2006 - VG 1 A 153.06 -Endspiel Fußball-WM).
- VG Berlin, 29.04.2009 - 1 A 115.07
Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen
Vor diesem Hintergrund dürfen keine überspannten Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden (zuletzt Beschluss des VG Berlin vom 23. März 2007 - VG 1 A 66.07 - Beschlüsse des OVG Berlin Beschluss vom 19. November 2004 - OVG 1 S 78.04 - sowie vom 29. April 2005 - OVG 1 S 37.05 -).
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