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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 21.10.2021

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42909
OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42909)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.10.2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42909)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31a StVZO, § 10 Abs 1 VGHG SL, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 60 Abs 1 Verf SL, Art 12 Abs 1 Verf SL
    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Fahrtenbuchauflage; standardisiertes Messverfahren; Anspruch auf Zugang zu Informationen über das Zustandekommen von Messergebnissen, die nicht zur Verwaltungsakte gelangt sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung; Auflage; Bußgeldverfahren; Erledigung; Fahrtenbuch; fair; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Geschwindigkeitsmessung; Grundrecht; Hauptsache; informationell; Informationen; Messverfahren; PoliScan; rechtmäßig; rechtsstaatlich; rechtzeitig; Rohmessdaten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (28)

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 15/20

    Bindungswirkung von Entscheidungen des eines Landesverfassungsgerichts; …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Auf die Beschwerde des Klägers stellte der Senat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch Beschluss vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 - wieder her und stützte dies maßgeblich auf das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5.7.2019 - Lv 7/17 - und die Notwendigkeit der Klärung in einem Hauptsacheverfahren, ob das verwendete Messgerät des Typs PoliScan FM1 die zu einer nachträglichen Überprüfung eines Messergebnisses nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erforderlichen Rohmessdaten speichert.

    Rn. 32 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Heft), der Widerspruchsakte und der Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 1 B 15/20 (5 L 1710/19), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Rn. 44 Allerdings war - wie in dem im Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Senats[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 -, juris] im Einzelnen dargelegt - fallbezogen zum Zeitpunkt, in dem sich die sofort vollziehbar angeordnete Fahrtenbuchauflage erledigt und der Kläger dem Beklagten das seinerseits über den vorgegebenen Zeitraum von sechs Monaten geführte Fahrtenbuch zur Einsicht vorgelegt hatte, offen, ob die Fahrtenbuchauflage rechtmäßig war oder nicht.

    Rn. 56 Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris], auch in Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung einer auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung gestützten Fahrtenbuchauflage.

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Rn. 8 Das Verwaltungsgericht wies den Antrag durch Beschluss vom 9.1.2020 - 5 L 1710/19 - zurück.

    Rn. 32 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Heft), der Widerspruchsakte und der Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 1 B 15/20 (5 L 1710/19), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Rn. 67 Dabei ist allerdings anzumerken, dass das Verwaltungsgericht seinerseits nicht aufgeklärt hat, ob das vorbezeichnete Messgerät Softwareversion 4.4.5 den maßgeblichen Anforderungen entspricht, vielmehr seiner Argumentation die Feststellung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, das Messgerät PoliScan Speed FM1 erfülle diese Anforderungen[OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.7.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 -, juris (Leitsatz und Tenor, keine Gründe)][OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.7.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 -, juris (Leitsatz und Tenor, keine Gründe)], zugrunde gelegt hat, ohne der durch den - durch Vorlage einer sachverständigen Stellungnahme[VUT Verkehr, Allgemeine Stellungnahme zu Messungen mit PoliScan, Stand 24.7.2018, vorgelegt im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren 5 L 1710/19, Bl. 8 der dortigen Gerichtsakte][VUT Verkehr, Allgemeine Stellungnahme zu Messungen mit PoliScan, Stand 24.7.2018, vorgelegt im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren 5 L 1710/19, Bl. 8 der dortigen Gerichtsakte] plausibilisierten - Vortrag des Klägers, es gebe Softwareversionen, die den Anforderungen nicht genügen, aufgeworfenen Frage nachzugehen, ob die fallbezogen eingesetzte Softwareversion der einen oder der anderen Kategorie angehört.[Die weiteren in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte setzen sich entweder mit den nach der Rechtsprechung des SVerfGH maßgeblichen Anforderungen überhaupt nicht auseinander, überwiegend weil sie bereits zuvor ergangen sind, oder betreffen andere als die in Rede stehende Softwareversion bzw., so etwa die Entscheidung des AG St. Ingbert, Messgeräte anderer Hersteller.][Die weiteren in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte setzen sich entweder mit den nach der Rechtsprechung des SVerfGH maßgeblichen Anforderungen überhaupt nicht auseinander, überwiegend weil sie bereits zuvor ergangen sind, oder betreffen andere als die in Rede stehende Softwareversion bzw., so etwa die Entscheidung des AG St. Ingbert, Messgeräte anderer Hersteller.] Dass das Verwaltungsgericht sich "im Übrigen" auf eine nicht vorab in das streitgegenständliche Klageverfahren eingeführte Stellungnahme des Herstellers des vorliegend in Rede stehenden Messgeräts vom 11.7.2019 stützt, die in einem Eilrechtsschutzverfahren 5 L 569/20, an dem weder der Kläger noch sein Prozessbevollmächtigter noch der Beklagte beteiligt war, vorgelegt worden sei, wird dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht gerecht.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    In der zu Bußgeldverfahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung[SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -][SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -] ist in materiell-rechtlicher Hinsicht geklärt, dass die Ergebnisse standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Validität erhoben werden, und dass zum anderen - formell-rechtlich - Gerichte nicht gehindert sind, die Ergebnisse standardisierter Messverfahren ihren Entscheidungen ohne nähere Darlegung ihrer Voraussetzungen und ihrer Richtigkeit zugrunde zu legen, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Korrektheit erhoben werden.

    Rn. 73 Denn es steht auf der Grundlage der bereits aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren[BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.][BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.] außer Zweifel, dass der Beklagte zu dem für die Überprüfung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ohne Weiteres davon ausgehen durfte, dass das Messergebnis zutreffend und verwertbar ist und mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten nach Maßgabe des § 31a Abs. 1 StVZO einschließlich des Begehens einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem Fahrzeug des Klägers vorlagen.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    In der zu Bußgeldverfahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung[SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -][SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -] ist in materiell-rechtlicher Hinsicht geklärt, dass die Ergebnisse standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Validität erhoben werden, und dass zum anderen - formell-rechtlich - Gerichte nicht gehindert sind, die Ergebnisse standardisierter Messverfahren ihren Entscheidungen ohne nähere Darlegung ihrer Voraussetzungen und ihrer Richtigkeit zugrunde zu legen, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Korrektheit erhoben werden.

    Rn. 73 Denn es steht auf der Grundlage der bereits aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren[BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.][BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.] außer Zweifel, dass der Beklagte zu dem für die Überprüfung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ohne Weiteres davon ausgehen durfte, dass das Messergebnis zutreffend und verwertbar ist und mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten nach Maßgabe des § 31a Abs. 1 StVZO einschließlich des Begehens einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem Fahrzeug des Klägers vorlagen.

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zugang des Betroffenen im …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Macht der Betroffene geltend, er wolle sich selbst Gewissheit darüber verschaffen, dass sich aus den dem Gericht nicht vorgelegten Inhalten keine seiner Entlastung dienenden Tatsachen ergeben, wird ihm grundsätzlich Einsicht in die zum Zweck der Ermittlung entstandenen, aber nicht zur Akte genommenen Erkenntnisse zu gewähren sein.[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris].

    Das Verwaltungsgericht scheint ausweislich seiner Ausführungen auf den Seiten 23 und 26 f. des Urteilsabdrucks bereits im Ansatz zu verkennen, dass es vorliegend nicht um den Umfang von Amtsermittlungspflichten bzw. darum geht, den Fahrerlaubnisbehörden und den Verwaltungsgerichten Ermittlungspflichten zusätzlich aufzuerlegen, sondern um die Frage, ob ein von einer Fahrtenbuchauflage Betroffener Einsicht in nicht zur Akte gelangte Ermittlungsdaten beanspruchen kann, um seine Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen[BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5][BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5] und gegebenenfalls seinerseits eine sachverständige Überprüfung des Messergebnisses herbeizuführen.

  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Macht der Betroffene geltend, er wolle sich selbst Gewissheit darüber verschaffen, dass sich aus den dem Gericht nicht vorgelegten Inhalten keine seiner Entlastung dienenden Tatsachen ergeben, wird ihm grundsätzlich Einsicht in die zum Zweck der Ermittlung entstandenen, aber nicht zur Akte genommenen Erkenntnisse zu gewähren sein.[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris].

    Das Verwaltungsgericht scheint ausweislich seiner Ausführungen auf den Seiten 23 und 26 f. des Urteilsabdrucks bereits im Ansatz zu verkennen, dass es vorliegend nicht um den Umfang von Amtsermittlungspflichten bzw. darum geht, den Fahrerlaubnisbehörden und den Verwaltungsgerichten Ermittlungspflichten zusätzlich aufzuerlegen, sondern um die Frage, ob ein von einer Fahrtenbuchauflage Betroffener Einsicht in nicht zur Akte gelangte Ermittlungsdaten beanspruchen kann, um seine Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen[BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5][BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5] und gegebenenfalls seinerseits eine sachverständige Überprüfung des Messergebnisses herbeizuführen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 8 B 306/11

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Dieser Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei mit Rücksicht auf ein überwiegendes Allgemeininteresses, nämlich im Interesse der Verkehrssicherheit und zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer, gerechtfertigt.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011 - 8 B 306/11 -, juris Rdnrn. 17 ff., m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 31.3.2010 - 3 B 3/10 -, juris Ls. 1 und Rdnr. 5; BayVGH, Beschluss vom 23.2.2009 - 11 CS 08.2948 -, juris Rdnr. 15][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011 - 8 B 306/11 -, juris Rdnrn. 17 ff., m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 31.3.2010 - 3 B 3/10 -, juris Ls. 1 und Rdnr. 5; BayVGH, Beschluss vom 23.2.2009 - 11 CS 08.2948 -, juris Rdnr. 15] Dies überzeugt.

    Die dem innewohnende nachhaltige Beschränkung in der Ausübung von Grundrechten ist nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011, a.a.O., Rdnr. 18][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011, a.a.O., Rdnr. 18], das indes fehlen würde, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a StVZO nicht vorgelegen hätten.[vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.2.2019 - 2 A 806/17 -, juris Ls. 2 und Rdnr. 24, zum Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bzgl. der Frage, ob eine Personenkontrolle gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstieß][vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.2.2019 - 2 A 806/17 -, juris Ls. 2 und Rdnr. 24, zum Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bzgl. der Frage, ob eine Personenkontrolle gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstieß].

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20

    Fahrtenbuchauflage; Bindung saarländischer Gerichte und Behörden an …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Rn. 56 Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris], auch in Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung einer auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung gestützten Fahrtenbuchauflage.

    Rn. 61 1.1.4 Was das Verwaltungsgericht ungeachtet der Entscheidung des Senats vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 - einer Bindungswirkung beharrlich entgegenhält, überzeugt nicht.

  • OVG Saarland, 28.06.2016 - 1 A 224/15

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses (hier: …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Wenngleich mittels einer Fahrtenbuchauflage und der damit bezweckten Ermahnung des Fahrzeughalters, seine Aufsichtsmöglichkeiten in Zukunft im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ernster zu nehmen, dafür Sorge getragen werden soll, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugsführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist[BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989, a.a.O., Rdnr. 4][BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989, a.a.O., Rdnr. 4], liegt es dennoch fern, dass sich im Fall einer im Grundsatz nicht auszuschließenden erneuten Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Kläger im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen wie im streitgegenständlichen Verfahren stellen würden, was indes Voraussetzung für die Bejahung eines schutzwürdigen Interesses des Klägers an deren (Vorab-) Klärung im vorliegenden Verfahren wäre.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2016 - 1 A 224/15 -, juris Rdnrn. 9 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2016 - 1 A 224/15 -, juris Rdnrn. 9 ff.].

    Rn. 77 Selbst wenn man hinsichtlich der Frage des Eintritts der Erledigung darauf abstellen wollte, dass dem Kläger durch die Verfügung im Weiteren aufgegeben war, das Fahrtenbuch nach Fristablauf unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen, ist der Kläger dieser Verpflichtung ausweislich der Widerspruchsakte (Bl. 19) unter dem 28.4.2020 nachgekommen, so dass dieser Teil der Anordnung sich durch Befolgung erledigt hat.[zur Problematik bereits Beschluss des Senats vom 28.6.2016, a.a.O., Rdnrn. 4 f.][zur Problematik bereits Beschluss des Senats vom 28.6.2016, a.a.O., Rdnrn. 4 f.] Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die gesetzlich in § 31a Abs. 3 StVZO vorgegebene Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Zeit, für die das Fahrtenbuch geführt werden musste, bereits im Oktober 2020 abgelaufen war, so dass die Verfügung seither gänzlich gegenstandslos geworden ist und ihre Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit durch spätere Entwicklungen nicht mehr beeinflusst werden konnte.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist ein Dauerverwaltungsakt[vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989 - 7 B 18/89 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.][vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989 - 7 B 18/89 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.], der sich während seiner Geltungsdauer Tag für Tag erledigt.

    Wenngleich mittels einer Fahrtenbuchauflage und der damit bezweckten Ermahnung des Fahrzeughalters, seine Aufsichtsmöglichkeiten in Zukunft im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ernster zu nehmen, dafür Sorge getragen werden soll, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugsführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist[BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989, a.a.O., Rdnr. 4][BVerwG, Beschluss vom 3.2.1989, a.a.O., Rdnr. 4], liegt es dennoch fern, dass sich im Fall einer im Grundsatz nicht auszuschließenden erneuten Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Kläger im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen wie im streitgegenständlichen Verfahren stellen würden, was indes Voraussetzung für die Bejahung eines schutzwürdigen Interesses des Klägers an deren (Vorab-) Klärung im vorliegenden Verfahren wäre.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2016 - 1 A 224/15 -, juris Rdnrn. 9 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2016 - 1 A 224/15 -, juris Rdnrn. 9 ff.].

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage - …

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Saarland, 21.02.2019 - 2 A 806/17

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Beamte der …

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2021 - 8 B 1781/20

    Rohmessdaten außerhalb der Bußgeldakte, Informationsanspruch des Betroffen

  • OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20

    Fahrtenbuch - Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 12 ME 130/20

    Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsmessgerät; Rohmessdaten

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes …

  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10

    Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung, …

  • OVG Saarland, 18.02.2021 - 1 A 259/20

    Fahrtenbuchauflage, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes …

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2020 - 12 ME 48/20

    Erledigung, Verwaltungsakt; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenschreiber

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 CS 08.2948

    Fahrtenbuchauflage; Aussageverweigerungsrecht; Verkehrsverstoß "von einigem …

  • AG St. Ingbert, 13.01.2021 - 23 OWi 68 Js 1367/20
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

  • VG Berlin, 26.06.2024 - 37 K 11.23

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.v. § …

    Ungeachtet der Frage, ob dieser Einwand schon deshalb ins Leere geht, weil das hier in Rede stehende Messgerät des Typs Poliscan FM 1, Softwareversion 4.4.5, die Rohmessdaten speichert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 2023 - 3 C 14/21 -, juris Rn. 31; OVG Saarlouis, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 1 A 8/21 -, juris Rn. 66, 68), sind Messergebnisse - jedenfalls in einem die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs betreffenden Verwaltungsverfahren - nicht deshalb unverwertbar, weil die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Kontrolle nicht zur Verfügung stehen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 8 B 1781/20 -, juris Rn. 14 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 23. September 2020 - 12 ME 130/20 -, juris Rn. 9; a. A. für das Ordnungswidrigkeitenverfahren VerfGH des Saarlandes…, Urteil vom 05. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 80 ff.; ablehnend dazu: KG Berlin…, Beschluss vom 05. April 2020 - 3 Ws [B] 64/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 29.11.2022 - M 19 K 19.1306

    Auflagen zur Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinal-Cannabis - Teilanfechtung

    Die angeordneten Auflagen verlängern sich fortwährend, sodass von einem Dauerverwaltungsakt auszugehen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 11;… B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 13; OVG Saarland, U.v. 6.10.2021 - 1 A 8/21 - juris Rn. 37;… BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 8/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42912
OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42912)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.10.2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42912)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42912)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 8 A 2710/13

    Berichtigung eines Beschlusses hinsichtlich der Kostenentscheidung und der …

    Auszug aus OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 8/21
    Bei der Verwendung von Textbausteinen auftretende, gleichsam "technische" Versehen sind Schreib- oder Rechenfehlern im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO gleichzusetzen.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - 1 B 827/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.1.2017 - 8 A 2710/13 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - 1 B 827/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.1.2017 - 8 A 2710/13 -, juris].
  • OVG Saarland, 20.03.2018 - 1 B 827/17
    Auszug aus OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 8/21
    Bei der Verwendung von Textbausteinen auftretende, gleichsam "technische" Versehen sind Schreib- oder Rechenfehlern im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO gleichzusetzen.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - 1 B 827/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.1.2017 - 8 A 2710/13 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - 1 B 827/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.1.2017 - 8 A 2710/13 -, juris].
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2022 - 5 O 3/22

    Beschwerde gegen die Berichtigung einer Rechtsmittelbelehrung

    Das bei der Verwendung von Textbausteinen auftretende, gleichsam "technische" Versehen ist Schreib- oder Rechenfehlern im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO gleichzusetzen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 A 8/21 -, juris Rn. 3; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 8 A 2710/13 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 O 92/22

    Berichtigungsantrag, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Erfasst werden nur Irrtümer in der Umsetzung der getroffenen Erklärung und nicht Fehler in der Willensbildung (OVG Saarl, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 A 8/21 - juris Rn. 2, juris).
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