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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46316
BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17 (https://dejure.org/2017,46316)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2017 - 1 A 8.17 (https://dejure.org/2017,46316)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2017 - 1 A 8.17 (https://dejure.org/2017,46316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Rn. 1 Die vom Kläger mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2017 gestellten Anträge auf Ablehnung der drei Richter des 1. Revisionssenats, die an dem Beschluss vom 19. September 2017 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 VR 8.17 mitgewirkt haben, wegen Besorgnis der Befangenheit haben keinen Erfolg.

    Die Richter haben mit Beschluss vom 19. September 2017 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 VR 8.17 einen Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine auf § 58a AufenthG gestützte Abschiebungsanordnung der Beklagten mit der Maßgabe abgelehnt, dass zusätzlich zu der Verbalnote des Tunesischen Außenministeriums vom 11. Juli 2017 eine tunesische Regierungsstelle zusichert, dass im Falle der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer Überprüfung der Strafe mit der Aussicht auf Umwandlung oder Herabsetzung der Haftdauer gewährt wird.

    Insbesondere haben sich diese in ihrer Entscheidung im Verfahren 1 VR 8.17 mit dem wesentlichen entscheidungserheblichen Vorbringen des Klägers inhaltlich befasst und dieser auch keinen grob aktenwidrigen Sachverhalt zugrunde gelegt.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 6 …und vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 Rn. 6).

    Hat sich das Gericht mit der Rechtslage und dem Sachverhalt, wie er sich nach Lage der Akten darstellt, inhaltlich auseinandergesetzt und entbehrt seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes, so liegt weder Willkür noch eine offensichtliche Unhaltbarkeit vor (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 25. Oktober 2017 in dem Anhörungsrügeverfahren 1 VR 10.17 verwiesen, in dem auf die vermeintlichen Gehörsverstöße im Einzelnen eingegangen wird.
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - NJW-RR 2008, 72).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 6 …und vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 Rn. 6).
  • BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Entsprechendes gilt für die von einem Richter gewählte Gestaltung des Verfahrens (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - Rn. 5).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 6 und vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 Rn. 6).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - NVwZ 2016, 253 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Hierbei wurde ermittelt, dass der Antragsteller mittels Telegram-Chat "Grundsätze des Islamischen Staats" an vier Personen übersandte und mit den Worten "Das ist unser Weg, das ist unser Glaube" kommentierte (vgl. Vermerk des HLKA vom 24. August 2017, Gerichtsakte 1 A 8.17 , Bl. 423 ff.).

    Darüber hinaus ergaben Kontrollen, dass der Pass des Antragstellers von anderen Personen genutzt wurde, um sich auszuweisen (vgl. Vermerk des HLKA vom 24. August 2017, Gerichtsakte 1 A 8.17 , Bl. 423, 426).

  • SG Konstanz, 01.04.2022 - S 3 SF 492/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - keine Überprüfung von Rechts- …

    Die Besorgnis der Befangenheit ist somit nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (…Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/Keller, 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8/17 (Rn. 5) - zitiert nach juris jeweils m.w.N.).

    Das gilt selbst für die Äußerung einer unrichtigen Rechtsauffassung, solange sie nicht willkürlich oder auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht und damit Anhaltspunkte dafür bietet, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (…Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/Keller, 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 8j; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8/17 (Rn. 5) - zitiert nach juris jeweils m.w.N.).

    Hierdurch soll das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne den Fortgang des Verfahrens verzögernde weitere Ermittlungen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (…Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/Keller, 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 11b m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8/17 (Rn. 6) - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …

    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • OVG Thüringen, 16.11.2022 - 4 N 702/15

    Zur Besorgnis der Befangenheit einer Richterin in einem Normenkontrollverfahren …

    Hierdurch soll das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne den Fortgang des Verfahrens verzögernde weitere Ermittlungen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 1 A 8.17 -, BeckRS 2017, 134526 Rn. 6, beck-online).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2023 - 4 LA 111/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

    Dies gilt selbst für irrige Ansichten, soweit sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8.17 -, juris Rn. 5 u. v. 12.12.2016 - 5 C 10.15 D -, juris Rn. 5).
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