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| BVerwG, 08.12.1987 - 1 A 83.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.1986 - 1 A 80.85
Aufenthaltserlaubnis und Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1987 - 1 A 83.87
Dabei ist die Negativschranke so auszulegen und anzuwenden, daß das Rechtsstaatsprinzip und die Grundrechte, namentlich das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, gewährt werden, was eine Güter- und Interessenabwägung erforderlich machen kann (Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 72; Beschluß vom 27. März 1987 - BVerwG 1 A 21.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 89). - BVerwG, 27.03.1987 - 1 A 21.87
Ausländerrecht - Rückkehrer - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 08.12.1987 - 1 A 83.87
Dabei ist die Negativschranke so auszulegen und anzuwenden, daß das Rechtsstaatsprinzip und die Grundrechte, namentlich das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, gewährt werden, was eine Güter- und Interessenabwägung erforderlich machen kann (Beschluß vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 72; Beschluß vom 27. März 1987 - BVerwG 1 A 21.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 89).
- BVerwG, 16.10.1989 - 1 A 114.89
Rechtsmittel
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - BVerwG 1 A 80.85 -, vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 -, vom 27. März 1987 - BVerwG 1 A 21.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 72, 86, 89, vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 A 83.87 -).
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