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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3867
BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88 (https://dejure.org/1988,3867)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1988 - 1 A 93.88 (https://dejure.org/1988,3867)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 1 A 93.88 (https://dejure.org/1988,3867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Ehegattennachzug - Aufenthaltsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Sichtvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 330
  • VBlBW 1989, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 76, 1 ).

    Der achtjährige ununterbrochene Aufenthalt soll sicherstellen, daß die eheliche und familiäre Gemeinschaft erst dann im Inland begründet wird, wenn der hier lebende Ehegatte eine sichere Grundlage für seinen und seiner Angehörigen Lebensunterhalt gefunden hat und auch in sozialer Hinsicht weitgehend in die hiesigen Lebensverhältnisse eingegliedert ist; seine fortgeschrittene Eingliederung soll zugleich den Nachziehenden zu rascher und sicherer Eingliederung verhelfen (BVerfGE 76, 1 ).

    Vor Ablauf eines achtjährigen Aufenthalts ist es in der Regel - auch in Würdigung des verfassungsrechtlichen Ehe- und Familienschutzes (Art. 6 Abs. 1 GG) - unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und des normalerweise erreichten Maßes der Eingliederung dem Ausländer zumutbar, die eheliche und familiäre Gemeinschaft in seinem Heimatland herzustellen und sich in die dortigen Verhältnisse wieder einzuleben (BVerfGE 76, 1 ;… Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständige Auslandsvertretung rechtlich gehindert ist, die Erlaubnis zu erteilen, wenn die Ausländerbehörde die erforderliche Zustimmung versagt; im Streitfall wird nach Beiladung der Körperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, erforderlichenfalls darüber mitentschieden, ob die Zustimmung zu Recht versagt worden ist oder nicht (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 66).

    Die Ermessensbindung, die durch die hier von der Ausländerbehörde angewendete Verwaltungsvorschrift bewirkt wird, geht nicht so weit, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).

  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Zuzug ausländischer Ehegatten zu Ausländern der sog. zweiten Generation grundsätzlich von einem achtjährigen ununterbrochenen Aufenthalt des bereits im Geltungsbereich des Ausländergesetzes lebenden Ehegatten abhängig gemacht werden darf (Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 78 m.w.N.).

    Vor Ablauf eines achtjährigen Aufenthalts ist es in der Regel - auch in Würdigung des verfassungsrechtlichen Ehe- und Familienschutzes (Art. 6 Abs. 1 GG) - unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und des normalerweise erreichten Maßes der Eingliederung dem Ausländer zumutbar, die eheliche und familiäre Gemeinschaft in seinem Heimatland herzustellen und sich in die dortigen Verhältnisse wieder einzuleben (BVerfGE 76, 1 ; Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständige Auslandsvertretung rechtlich gehindert ist, die Erlaubnis zu erteilen, wenn die Ausländerbehörde die erforderliche Zustimmung versagt; im Streitfall wird nach Beiladung der Körperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, erforderlichenfalls darüber mitentschieden, ob die Zustimmung zu Recht versagt worden ist oder nicht (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 66).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung - …

    Wesentliche Abweichungen von dem Regelfall, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist, müssen daher bei der Ermessensabwägung berücksichtigt werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 93.88 - und vom 24. April 1989 - BVerwG 1 A 36.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 93 und 98).
  • VG Bayreuth, 23.03.2026 - B 7 K 24.820

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Corona-Überbrückungshilfe III Plus, Antragsberechtigung …

    Rn. 108 Vom Bundesverwaltungsgericht geklärt ist jedenfalls, dass es Verwaltungsvorschriften nicht vermögen, vorrangiges Gesetzesrecht zu verdrängen und die Behörde von der Verpflichtung zu entbinden, gegebenenfalls auch abweichend von den Richtlinien zu entscheiden (…vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 48/88 - juris Rn. 23 und B.v. 25.9.1998 - 5 B 24/98 - juris Rn. 4 jeweils zum Wohnungsbindungsgesetz und unter Verweis auf Entscheidungen zum Ausländerrecht;… U.v. 18.9.1984 - 1 A 4/83 - juris Rn. 41; B.v. 4.10.1988 - 1 A 93/88 - NVwZ-RR 1989, 330; B.v. 24.4.1989 - 1 A 36/89 - juris 4;… BVerwG, U.v. 25.4.2012 - 8 C 18/11 - juris Rn. 32 zum Subventionsrecht im Rahmen eines Falles zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unter Verweis auf Entscheidungen zum Wohnbindungsgesetz;… BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15/14 - juris Rn. 25 zum Subventionsrecht im Rahmen eines Falles einer durch Billigkeitsleistung ausgereichten Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben - RZWas 2005) unter Verweis auf die Entscheidungen zum Wohnbindungs- und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Der Senat teilt ebenso wie das Verwaltungsgericht nicht die vom Antragsteller gegen die vorgenannte Bestimmung erhobenen und im wesentlichen mit Rechtsstaatlichkeitserwägungen begründeten verfassungsrechtlichen Bedenken, denn insbesondere dem Vertrauensschutz- und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie den Schutzgeboten des Art. 6 GG kann und muß im Einzelfall nach den jeweils vorliegenden wesentlichen Besonderheiten entweder mit Hilfe der Härteklausel (Abschn. V des Erlasses vom 15. September 1987) oder außerhalb der ohnehin nur für typische Fallkonstellationen geltenden Erlaßregelung Rechnung getragen werden (BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83 -, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15, u. 04.10.1988 - 1 A 93.88 -, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; Hess. VGH, 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, EZAR 105 Nr. 23 = NVwZ-RR 1989, 432, u. 20.07.1989 - 12 TH 3562/87 -, EZAR 105 Nr. 26).
  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern

    Bei der Anwendung dieser im Interesse der Gleichbehandlung aller hierfür in Betracht kommender Ausländer zu beachtenden Ermessensrichtlinien kann indes eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Zuwanderungssperre dann zuzulassen sein, wenn ein von der generellen Ermessensbindung nicht erfaßter atypischer Sachverhalt vorliegt; denn die durch die erwähnten Richtlinien bewirkte Ermessensbindung darf nicht so weit gehen, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzel falls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83 -, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15; BVerwG, 04.10.19881 A 93.88 -, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 - 1 S 2863/87 -, EZAR 105 Nr. 21 = InfAuslR 1988, 103; Hess. VGH, 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, EZAR 105 Nr. 23).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89

    Aufenthaltserlaubnis für erfolglos gebliebene Asylbewerber nach Berliner …

    Sie können u.U. zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis führen, obwohl der Ausländer die Voraussetzungen der einschlägigen Verwaltungsvorschrift nicht erfüllt (vgl. z.B. Beschluß vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 93.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 93).
  • VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89

    Ausländerrecht: Nachzug Minderjähriger zu Großeltern

    Bei der Anwendung dieser im Interesse der Gleichbehandlung aller hierfür in Betracht kommender Ausländer zu beachtenden Ermessensrichtlinien kann indes eine weitere Ausnahme von der allgemeinen Zuwanderungssperre dann zuzulassen sein, wenn ein von der generellen Ermessensbindung nicht erfaßter atypischer Sachverhalt vorliegt; denn die durch die erwähnten Richtlinien bewirkte Ermessensbindung darf nicht so weit gehen, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung getragen werden könnte (BVerwG, 18.09.1984 -- 1 A 4.83 --, BVerwGE 70, 127 = EZAR 105 Nr. 15; BVerwG, 04.10.1988 -- 1 A 93.88 --, EZAR 105 Nr. 22 = InfAuslR 1988, 315; VGH Baden-Württemberg, 17.12.1987 -- 1 S 2863/87 --, EZAR 105 Nr. 21 = InfAuslR 1988, 103; Hess. VGH, 14.03.1989 -- 12 TH 741/89 --, EZAR 105 Nr. 23).
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