Rechtsprechung
| BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anrechnung von übertariflichen Zulagen auf eine Erhöhung der tariflichen Entgelte - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Anfechtung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde durch Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1986, 843
- BB 1986, 1992
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
Auszug aus BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86
Mit dieser Entscheidung setzt sich das Landesarbeitsgericht in Widerspruch zur später ergangenen Entscheidung des Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld - …
Auszug aus BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86
Das Landesarbeitsgericht hat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 31. Januar 1984 (BAG 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) verneint. - BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 220/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Divergenz bezüglich Hilfserwägungen
Auszug aus BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86
Entscheidend für eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz ist die jeweils letzte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu der entsprechenden Rechtsfrage (BAG AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision), soweit diese Entscheidung noch vor der anzufechtenden Entscheidung ergangen ist.
- BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Hat nach allem der Senat in der skizzierten Entwicklung seiner Rechtsprechung späterhin die von der Rechtsbeschwerde erneut aufgegriffene Auffassung seines Beschlusses vom 12. März 1986 in der dargelegten Weise modifiziert bzw. konkretisiert, so ist für die Beurteilung der Frage, ob eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz vorliegt, allein die neuere Rechtsprechung maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - ; BAG, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 1 ABN 13/86 - <NZA 1986, 843>). - BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96
Divergenz bei Doppelbegründung
Dies ist dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht auf der Grundlage des in der angezogenen Entscheidung enthaltenen Rechtssatzes möglicherweise eine andere, für den Nichtzulassungsbeschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG Beschluß vom 15. Juli 1986 - 1 ABN 13/86 - AP Nr. 5 zu § 92a ArbGG 1979). - LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 6 Sa 327/11
Unbegründeter Feststellungsantrag zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei …
Darüber hinaus kommt eine Zulassung der Revision gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ohnehin nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung auf dem divergierenden Rechtssatz beruht (vgl. nur BAG v. 15.07.1986 - 1 ABN 13/86 - AP Nr. 5 zu § 92a ArbGG 1979;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge [GMP] - Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 7. Auflage 2009, § 72 ArbGG Rn. 21). - BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über …
Diese Entscheidung aber, mit der der angegriffene Beschluß zweifelsfrei in Einklang steht, ist für die Beurteilung der eine Zulassung der Rechtsbeschwerde begründenden Divergenz maßgebend (vgl. BAG, Beschluß vom 15. Juli 1986, NZA 1986, 843).
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