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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1281
BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78 (https://dejure.org/1980,1281)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1980 - 1 ABR 1/78 (https://dejure.org/1980,1281)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 (https://dejure.org/1980,1281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 1141
  • BB 1981, 973
  • DB 1981, 1092
  • afp 1981, 368
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78
    Wie der Senat zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst, f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb (BAG 9" 258 [240, 24-1] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs. …

    Deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG abschließend geregelt (Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Wie der Senat zu dieser ebenso wie schon zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb; auch soweit in § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Verhalten der Arbeitnehmer angesprochen ist, geht es hierbei nur um das Verhalten in bezug auf die betriebliche Ordnung (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, gehört nicht jede Maßnahme, die auch eine Kontrolle der Arbeitnehmer ermöglicht, allein deswegen notwendig schon zur Ordnung des Betriebes; die Überwachung der Arbeitnehmer ist kein Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, sondern ein solches der Nr. 6 des § 87 Abs. 1 BetrVG, wo aber nur die Überwachung durch technische Einrichtungen erfaßt wird (Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes (zu B I 2 der Gründe)).

  • ArbG Würzburg, 08.06.2016 - 12 BV 25/15

    Abgrenzung von mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten und mitbestimmtem …

    Jedoch müssen solche Maßnahmen nach der Rechtsprechung des BAG verpflichtenden Charakter haben (vgl. BAG 1 ABR 1/78 Rn. 35 in: DB 81, 973).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Der Senat hat in der genannten Entscheidung vom 24. November 1981 (aa0) und schon zuvor in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1980 (- 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) ausgesprochen, daß die Überwachung der Arbeitnehmer kein Tatbestandsmerkmal von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sei.
  • ArbG Ulm, 08.02.2007 - 1 BV 7/06

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Anweisung des …

    Verlangt der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern Tätigkeitsberichte oder die Führung von Arbeitsbüchern, so unterliege diese Maßnahme weder der Mitbestimmung nach § 87 Nr. 6 noch der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Richardi - BetrVG, § 87, Rn. 181, GK - BetrVG, § 87, Rn. 205 m.w.N., Bopp BB 1995, 514 ff jeweils unter Hinweis auf BAG 09.12.1980, 1 ABR 1/78).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2007 - 11 TaBV 101/06

    Verpflichtung der Verkäufer eines großen Möbeleinzelhandels zur Dokumentation der …

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden im Hinblick auf die Verwendung von Formularen (zur Erfassung der Arbeitszeit: etwa Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/97 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 3; Beschluss vom 09.12.1980 - 1 ABR 1/78 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 2; für Arztbesuche: Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 27).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden im Hinblick auf die Verwendung von Formularen (zur Erfassung der Arbeitszeit: etwa Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/97 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 3; Beschluss vom 09.12.1980 - 1 ABR 1/78 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 2; für Arztbesuche: Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 - AP § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Nr. 27).

  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - …

    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von …

    Dieser Mitbestimmungstatbestand, mag auch der personelle Schutzbereich mit demjenigen des § 77 Abs. 1 Nr. 7 LPersVG nicht identisch sein, läßt vielmehr erkennen, daß der Gesetzgeber, was die Art der Kontrolle betrifft, gerade nicht jede Art von Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitbestimmung unterstellen wollte, sondern nur die Überwachung durch technische Einrichtungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 15 S 1489/82 - <BB 1983, 634 f.>; BAGE 47, 96, 105 ff. [BAG 23.10.1984 - 1 ABR 2/83]; BAG, Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - ).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.1987 - 11 Sa 94/87

    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Lohnzahlung für die Zeit ihrer Teilnahme an …

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30.01.1973 - 1 ABR 1/78 - entschieden, "daß das Betriebsratsmitglied keiner Erlaubnis oder Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer ... Schulungsveranstaltung bedarf" (AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972 zu III 3 der Gründe Blatt 2 R).
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16

    Mitbestimmung

    (BAG vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 2;… Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 87 BetrVG Rdnr. 18).Vorliegend geht es um ein sog. "Desk-sharing-Prinzip".
  • ArbG Essen, 01.07.2021 - 1 BV 27/21
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - 0124/H26
  • VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14

    Mitbestimmung bei der Einführung eines Erfassungsbelegs Pause

  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H26
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H26
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H26
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