Rechtsprechung
| BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer personellen Maßnahme auf Antrag des Betriebsrates - Beachtlichkeit der Verweigerung der Zustimmung - Verstoß einer Einstellung gegen Tarifvertrag - Anspruch eines innerbetrieblichen Bewerbers auf Arbeitsplatz - Erfordernis des Antrags auf gerichtliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung - Beachtlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 29.05.1990 - 3 BV 22/90
- LAG Schleswig-Holstein, 14.11.1990 - 5 TaBV 24/90
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77
Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante …
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
Das sind Gründe, die nur den Wortlaut eines der gesetzlichen Tatbestände von § 99 Abs. 2 BetrVG wiederholen (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972), ohne auf einen Lebenssachverhalt einzugehen oder solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nehmen. - BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
Deshalb hat der Senat entschieden, eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats sei schon dann ausreichend begründet, wenn die Begründung es als möglich erscheinen lasse, daß einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werde (Senatsurteil vom 26. Januar 1988, BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
In der Entscheidung vom 10. Februar 1988 (BAGE 57, 317 = AP Nr. 53 zu § 99 BetrVG 1972) hat er seine Rechtsprechung bestätigt, daß Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz durch Tarifvertrag erweitert und verstärkt werden können (so schon Senatsbeschluß vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).
- BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86
Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
In der Entscheidung vom 10. Februar 1988 (BAGE 57, 317 = AP Nr. 53 zu § 99 BetrVG 1972) hat er seine Rechtsprechung bestätigt, daß Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz durch Tarifvertrag erweitert und verstärkt werden können (so schon Senatsbeschluß vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88
Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als …
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
Der Senat hat in der Entscheidung vom 13. Juni 1989 (- 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972) ausgeführt, die Nichtberücksichtigung bei der Versetzung auf einen innerbetrieblich ausgeschriebenen Arbeitsplatz sei kein Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, es sei denn, der nichtberücksichtigte Arbeitnehmer hätte einen rechtlichen Anspruch auf die Stelle. - BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger …
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91
Hält sich der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - nicht an diesen gesetzlich vorgeschriebenen Weg kann er im anschließenden Verfahren nach § 101 BetrVG, das der Beseitigung eines betriebsverfassungswidrigen Zustandes dient, nicht mehr geltend machen, es habe ein Grund für die Verweigerung der Zustimmung im Sinne von § 99 Abs. 2 BetrVG nicht vorgelegen (ständige Rechtsprechung seit Senatsbeschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 - AP Nr. 3 zu § 101 BetrVG 1972).
- BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
Das seien Begründungen, die nur den Wortlaut eines der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG wiederholten (zB 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 26), ohne auf einen Lebenssachverhalt einzugehen, oder solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nähmen (zB 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - nv.). - BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93
Wirksamkeit der Versetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Unternehmens - …
Das sind Begründungen, die nur den Wortlaut eines der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG wiederholen (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972), ohne auf einen Lebenssachverhalt einzugehen oder solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nehmen (Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - n.v.).Nach § 101 Satz 2 BetrVG ist der Arbeitgeber erst dann durch Zwangsgeld zur Aufhebung der Maßnahme anzuhalten, wenn er entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht aufhebt (Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - n.v.;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 101 Rz 4 b, 5).
- LAG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 4 TaBV 2/94
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen; Vorliegen der …
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