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Rechtsprechung
   BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1344
BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74 (https://dejure.org/1976,1344)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1976 - 1 ABR 118/74 (https://dejure.org/1976,1344)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 (https://dejure.org/1976,1344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Hauptabteilungsleitern als leitende Angestelle - Übertragung der Wahrnehmung unternehmerischer Aufgaben im kaufmännisch-technischen Bereich - Vorhandensein eines eigenen erheblichen Entscheidungsspielraumes - Bestehen einer Interessenpolarität zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1976, 1223
  • DB 1976, 1161
  • DB 1976, 1819
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Der angefochtene Beschluß ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht schon deswegen fehlerhaft, weil das Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung den Beschluß des Senats vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - (= AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) zugrunde gelegt hat, obwohl bei der letzten Anhörung der Beteiligten vor dem Landesarbeitsgericht am 25. März 1974 dieser Beschluß in seiner vollständigen Fassung noch nicht bekannt war.

    Sie war in den Fachzeitschriften Der Betrieb 1974, 535 vom 15. März und Der Betriebsrater 1974, 368 vom 20. März 1974 abgedruckt.

    Ein Angestellter ist daher nur dann leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes, wenn er - wie das Landesarbeitsgericht richtig angenommen hat - einmal die Voraussetzungen des allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten erfüllt und zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1974 und 19. November 1974 - 1 ABR 19/73, 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 1 bis 3 zu § 5 BetrVG 1972, alle Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Der Senat hat zuletzt in seinem Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - ([demnächst] AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972) eine neue zusammenfassende Darstellung der Rechtsgrundsätze für die Abgrenzung des leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG gegeben und weitgehend seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

    Seine bis zum Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - (…aaO) in Übereinstimmung mit einem Teil des Schrifttums vertretene Auffassung, daß eine verdeckte Regelungslücke vorliege, hat der Senat in diesem Beschluß aufgegeben.

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender …

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Ein Angestellter ist daher nur dann leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes, wenn er - wie das Landesarbeitsgericht richtig angenommen hat - einmal die Voraussetzungen des allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten erfüllt und zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1974 und 19. November 1974 - 1 ABR 19/73, 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 1 bis 3 zu § 5 BetrVG 1972, alle Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender …

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Prüfung der Frage, wer leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG ist, entscheidend, inwieweit dem Angestellten die Wahrnehmung von unternehmerischen (Teil-)Aufgaben übertragen ist (BAG AP Nr. 1, 2, 3, 4 zu § 5 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 und 1 ABR 113/73 -, [demnächst] AP Nr. 6 und 8 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972; die vorgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Prüfung der Frage, wer leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG ist, entscheidend, inwieweit dem Angestellten die Wahrnehmung von unternehmerischen (Teil-)Aufgaben übertragen ist (BAG AP Nr. 1, 2, 3, 4 zu § 5 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 und 1 ABR 113/73 -, [demnächst] AP Nr. 6 und 8 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972; die vorgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter …

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Ein Angestellter ist daher nur dann leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes, wenn er - wie das Landesarbeitsgericht richtig angenommen hat - einmal die Voraussetzungen des allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten erfüllt und zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1974 und 19. November 1974 - 1 ABR 19/73, 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 1 bis 3 zu § 5 BetrVG 1972, alle Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 113/73

    Beschlußverfahren - Leitender Angestellter - Negative Feststellungsantrag - …

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Prüfung der Frage, wer leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG ist, entscheidend, inwieweit dem Angestellten die Wahrnehmung von unternehmerischen (Teil-)Aufgaben übertragen ist (BAG AP Nr. 1, 2, 3, 4 zu § 5 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 und 1 ABR 113/73 -, [demnächst] AP Nr. 6 und 8 zu § 5 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972; die vorgenannten Entscheidungen sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Neben der Breite und der Bedeutung der unternehmerischen Funktion des Angestellten kommt es in einer abschließenden Gesamtwürdigung darauf an, daß die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum die Tätigkeit des leitenden Angestellten prägt, d.h. sie schwerpunktmäßig ("im wesentlichen") bestimmt (BAG vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 113/73 - vom 25. März 1976 - 1 AZR 192/75 - und vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 -, AP Nr. 8, 13, 15 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 86/76
    Auch die weiteren Ausführungen des Landesarbeitsgerichts stehen im Einklang mit der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, die das Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung zugrundelegt (BAG AP Nr. 1, 2, 3> A zu § 5 BetrVG 1972, Beschlüsse vom 17 Dezember 197 - 1 ABR 131/73 - und - 1 ABR 113/73 - = AP Nr. 6 und 8 zu § 5 BetrVG 1972, Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 - = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972 - die vorgenannten Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - sowie der Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74- - = EzA Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972 = /~demnächst 7 AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972).

    Der Ansicht der Antragsteller, daß nur ein mittelbarer Gegnerabzug den Angestellten den Rechtsstatus eines leitenden Angestellten i. S. des Betriebsverfassungsgesetzes nicht geben könne, ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74- - (…aaO) entgegen getreten.

    Der Rechtsbeschwerde kann nicht gefolgt werden, wenn sie unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - (…aaO) darzutun versucht, daß "denkgesetzlich" mindestens die drei beteiligten Angestellten K , R und W neben dem Werksleiter.

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 29/76
    Leitende Angestellte im Sinne des Betriebaverfassungsai n A Ai a, h a t « 4 H o > i '« n in " .c to l 1 an n4 «Vif Ü if a) Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Senats, die das Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde legt, ist bei der Beantwortung der Frage, wer leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG ist, entscheiden inwieweit dem Angestellten unternehmerische (Teil-) Aufgaben übertragen sind (Beschluß vom 5. März 1974- - "1 ABR 19/73 - « AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, Beschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - - AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 972, Beschluß vom 4. Dezember 197 - 1 ABR 48/73 - AP Nr. 4 zu § 5 BetrVG 1972, diese Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie der Beschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - â- AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - und Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - /demnächst/ AP Nr. 12 und 15 zu § 5 BetrVG 1972).

    Fehlt bei der Ausfüllung des Rechtsbegriffs eines dieser Merkmale" dann liegen die Voraussetzungen des Begriffs des leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes nicht vor (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 -, aaO).

    Hierauf hat der Senat bereits in dem Beschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - und in seinem Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - hingewiesen ( AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 972 und /demnächst/ AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen …

    Sollte es sich nach den ergänzend zu treffenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bei dem Betriebsführer und dem Obersteiger L um ein Team gleichberechtigter Mitarbeiter handeln, so ist für die Anerkennung des Obersteigers als leitender Angestellter i.S. des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG weiter Voraussetzung, daß für ihn ein eigener erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt (BAG…, Beschluß vom 5. März 1974, aaO, zu III 1 a der Gründe; BAG 26, 345 zu III 2 b der Gründe; BAG vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972, zu V 2 b der Gründe).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 22/76

    Leiter einer Betriebsabteilung - Leitender Angestellter - Beteiligung des …

    Vom Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung her gesehen sind folgende Voraussetzungen für den vorgegebenen Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG aufzustellen (vgl. die Beschlüsse vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR So/73 - = AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, 1o. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - und 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - = [demnächst] AP Nr. 12 und 15 zu § 5 BetrVG 1972):.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2008 - 3 Sa 96/07

    Kein Anspruch auf Rückübertragung der früheren Tätigkeit bei Zuweisung einer …

    So werden auch Stabsangestellte als leitende Angestellte erachtet, wenn ihre Vorentscheidungen und ihr Einfluss auf die Unternehmensführung Folgewirkung für die Arbeitnehmer haben (vgl. BAG, Beschluss vom 01. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - AP Nr. 15 zu § 5 BetrVG 1972, vgl. auch BAG, Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO bei einem dem Vorstand unmittelbar unterstellten Leiter der Revisionsabteilung).
  • LAG Hamm, 10.09.2002 - 19 Sa 180/02

    Ressortleiter EDV/Organisation kein leitender Angestellter; unvollständige …

    Rn. 59 (2) Dem Kläger sind von der Beklagten auch keine unternehmerischen (Teil-) Aufgaben übertragen worden, die er anstelle des Unternehmers ausgeführt und durch die er maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche, technische, kaufmännische oder organisatorische Führung des Unternehmens oder eines Betriebs ausgeübt hat (BAG, Urteil vom 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 -, BB 1975, 279; BAG, Urteil vom 01.06.1976 - 1 ABR 118/74 -, BB 1976, 1223).
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