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Rechtsprechung
   BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3196
BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83 (https://dejure.org/1985,3196)
BAG, Entscheidung vom 10.09.1985 - 1 ABR 15/83 (https://dejure.org/1985,3196)
BAG, Entscheidung vom 10. September 1985 - 1 ABR 15/83 (https://dejure.org/1985,3196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine aus dringenden betrieblichen Erfordernissen notwendig werdende Versetzung von Flugkapitänen - Mitbestimmungsrecht der Konzernvertretung, der Gesamtvertretung oder der Gruppenvertretung zweier Fluggesellschaften - Gesamtvertretung des Fliegenden Personals der Condor ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Dienstkraft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des Wahlergebnisses - …

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Ein Rechtsmittel kann aber auch der einlegen, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG von Amts wegen zu beteiligen war, jedoch zu Unrecht nicht an dem Verfahren der Vorinstanz beteiligt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BAG 21, 210, 217 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG, zu 5 der Gründe; BVerwGE 54, 172, 173 mit weiteren Nachweisen).

    Auch insoweit stimmen das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht überein: Beteiligter ist derjenige, der von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. zuletzt BAG 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAG 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BVerwGE 50, 186, 193; BVerwGE 54, 172, 173).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Auch insoweit stimmen das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht überein: Beteiligter ist derjenige, der von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. zuletzt BAG 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAG 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BVerwGE 50, 186, 193; BVerwGE 54, 172, 173).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der …

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Auch insoweit stimmen das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht überein: Beteiligter ist derjenige, der von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. zuletzt BAG 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAG 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BVerwGE 50, 186, 193; BVerwGE 54, 172, 173).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Auch insoweit stimmen das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht überein: Beteiligter ist derjenige, der von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. zuletzt BAG 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAG 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BVerwGE 50, 186, 193; BVerwGE 54, 172, 173).
  • BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Diese praktischen Schwierigkeiten haben den Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Auffassung bestärkt, bei einer einverständlichen Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb eines Unternehmens in einen anderen sei nur der aufnehmende Betriebsrat beteiligt, nicht auch der Betriebsrat des abgebenden Betriebs (vgl. BAG 35, 228 = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972;… zust. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 96; zuvor schon Boewer, DB 1979, 1035, 1038 f.).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Auch insoweit stimmen das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht überein: Beteiligter ist derjenige, der von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. zuletzt BAG 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAG 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BVerwGE 50, 186, 193; BVerwGE 54, 172, 173).
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden …

    Auszug aus BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 15/83
    Ein Rechtsmittel kann aber auch der einlegen, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG von Amts wegen zu beteiligen war, jedoch zu Unrecht nicht an dem Verfahren der Vorinstanz beteiligt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BAG 21, 210, 217 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG, zu 5 der Gründe; BVerwGE 54, 172, 173 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Das gilt auch dann, wenn ein Beteiligter bislang irrtümlich am Verfahren nicht beteiligt worden ist (Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 15/83 - AP Nr. 2 zu § 117 BetrVG 1972), und muß daher erst recht gelten, wenn eine Person oder Stelle bislang nicht Beteiligte war, ihre Beteiligtenstellung vielmehr erst im Laufe des Verfahrens erworben hat.
  • LAG Berlin, 21.02.1986 - 2 TaBV 5/85

    Durchführung von Sicherheitslehrgängen für freiwillige Mitarbeiter; Mitwirkung …

    Die Beschwerdeberechtigung beider Beschwerdeführer ergibt sich allein schon aus dem Umstand, daß sie das Beschlußverfahren als Antragsteller eingeleitet haben; infolge der gegen sie ergangenen Entscheidung des Arbeitsgerichts sind sie befugt, dagegen Rechtsmittel einzulegen (vgl. BAG - 1 ABR 61/79 - vom 25. August 1981 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAG - 1 ABR 15/83 - vom 10. September 1985 zu B 1 der Gründe).

    Daß die Interessen der Flugbegleiter selbst von der Maßnahme der Antragsgegnerin beeinträchtigt worden sind, begründet keine Beteiligtenfähigkeit des sie vertretenden Betriebsrats, dessen Mitbestimmungsrechte dadurch nicht verletzt werden können (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BAG - 1 ABR 15/83 - vom 10. September 1985).

  • BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10

    Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund; …

    Ein Rechtsmittel kann auch derjenige einlegen, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG von Amts wegen zu beteiligen war, jedoch zu Unrecht nicht am Verfahren der Vorinstanz beteiligt worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - BVerwGE 54, 172 = Buchholz 238.32 § 91 BlnPersVG Nr. 1 S. 3; BAG, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 6 ABR 41/75 - AP Nr. 3 zu § 43 BetrVG 1972 Bl. 355, vom 10. September 1985 - 1 ABR 15/83 - AP Nr. 2 zu § 117 BetrVG 1972 Bl. 526R und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 31/87 - BAGE 60, 48 ).
  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

    Ein zu Unrecht an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht Beteiligter ist beschwerdebefugt und kann durch eine Beschwerde seine weitere Beteiligung am Verfahren erreichen (BAG 10.09.1985 - 1 ABR 32/83 - AP TVG § 2 Nr. 34; BAG 10.09.1985 - 1 ABR 15/83 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 2;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 89 Rn. 3;… ErfK/Eisemann, 10. Aufl., § 89 ArbGG Rn. 2 m.w.N.).
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