Rechtsprechung
| BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 23/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Einblicksrecht - Bruttogehaltsiste - Leitender Angestellter - Besonderes Beschlußverfahren
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 02.03.1973 - 3 BVTa 18/72
- BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 23/73
Papierfundstellen
- NJW 1975, 279 (Ls.)
- BB 1974, 1641
- DB 1974, 60
- DB 1975, 60
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender …
Gerade nur durch eine allgemeine Feststellung kann die betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit endgültig und abschließend geklärt werden (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1974- - 1 ABR 23/73 [demnächst.] AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter …
Gerade nur durch eine allgemeine Feststellung kann die betriebsvert fassungsrechtliche Streitigkeit endgültig und abschließend geklärt werden (vgl. BAG 16, 1 [3] =AP Mr. 3 au ij 4 BetrVG 1952 Ziff. I 3 der Gründe; Beschluß des Senats vom 10. Guni 1974 - 1 ABR 23/73 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, [demnächst] AP Kr. 8 zu SO oetrVG 1972). - BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 94/73
Leitende Angestellte: Rechtswirkungen von Abmachungen zwischen Sprecherausschuß …
Es geht hier nicht um die Klärung des betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstatus einzelner Angestellter als leiten de Angestellte, was zur Verneinung des Rechtsschutzinteresses führen könnte (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 23/73 - AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972), sondern um die Präge, ob die Organisierung leitender Angestellter in 28.
- BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73
Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft
Gerade die Klärung der alle anderen möglichen Konfliktsituationen überlagernden Statusfrage dient nicht nur der gegenwärtigen Befriedung im Betrieb oder Unternehmen; sie ist auch und allein geeignet, die aufgetretene betriebsverfassungsrechtliche Streitfrage endgültig und abschließend zu klären (vgl. BAG 16, 1 / "3 / â- AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1952 Ziffer I 3 der Gründe; die zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse â- des Senats vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 23/73 /demnächst/ AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972, - 1 ABR 136/73 /demnächst/ AP Nr. 13 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. November 1974 12 -. - LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87
Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Wiesbaden, 05.09.1985 - 4 BV 5/85
Rechtsschutzinteresse eines Unternehmens für den Antrag auf Ersetzung der …
Beide Ansprüche sind jedoch - soweit sie bestehen sollten - rechtlich gleichwertig und nach Erlangung entsprechender Titel auch vollstreckbar, wobei sich die Rangordnung im Vollstreckungsverfahren nach dem vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzip richten dürfte (vgl. Böhm BB 74, 1641 (1645)).
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