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Rechtsprechung
   BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 26/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1784
BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 26/72 (https://dejure.org/1973,1784)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72 (https://dejure.org/1973,1784)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 26/72 (https://dejure.org/1973,1784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Erforderlichkeit - Ständig freigestelltes Betriebsratsmitglied - Zusätzliche Freistellung - Dreischichtenbetrieb - Vermutung der Erforderlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1973, 1305
  • DB 1973, 1076
  • DB 1973, 1901
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 2/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …

    Auszug aus BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 26/72
    Denn die in der Staffel des § 38 Abs. 1 BetrVG 1972 aufgeführten Zahlen sind Mindest zahlen, die bei Bedarf überschritten werden können (vgl. Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 2/73 -) Vie der Senat in dem Beschluß - 1 AHR 10/73 - vom heutigen Tage entschieden hat, können nach dieser Vorschrift zusätzlich weitere Setriebsratsmitglieäer für ein.verhindertes, freigestelltes Betriebsratsmitglied auch zeitweilig freigestellt werden, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsrecht obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

    Der Senat hat in dem Beschluß 1 ABR 2/73 auch die im Streitfall von der Rechtsbeschwerde vertretene Auffassung äbgelehnt, daß zusätzliche Freistellungen von Betriebsratsmitg l i e d e m nur nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 1972 durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen vereinbart werden können.

    4. Hach der vorbezeichne ten Entscheidung des Senats - 1 ABR 2/73 - hat der Betriebsrat einen Anspruch auf zusätzliche Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes über die Mindest Staffel des § 38 Abs. 1 BetrVG 1972 hinaus, wenn die weitere Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für die Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist.

  • BAG, 09.07.1997 - 7 ABR 18/96

    Ersatzfreistellung bei vorübergehender Verhinderung eines freigestellten …

    Ersatzweise Freistellungen stehen dem Betriebsrat ebenso wie zusätzliche Freistellungen nur unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG zu (BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 26/72 - AP Nr. 1 zu § 38 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe;… BAG Beschluß vom 12. Februar 1997, aaO).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Denn auch eine zeitweilige Verhinderung läßt dessen Rechtsstellung als freigestelltes Betriebsratsmitglied unberührt (BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 26/72 - AP Nr. 1 zu § 38 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, ständige Rechtsprechung).
  • ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11

    Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an …

    An die Darlegungslast sind deshalb bei einer zusätzlichen Pauschalfreistellung über die gesamte Amtsperiode insgesamt höhere Anforderungen zu stellen, als bei einer zeitweiligen Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG (…BAG vom 26.07.1989 - 7 ABR 40/96, a.a.O.; BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.12.2003 - 8 TaBV 558/03, juris;… Fitting, a.a.O., Rn. 22;… ErfK-Koch, a.a.O., Rn. 15 m.w.N.).

    Trotz der zeitweiligen Verhinderung - wegen der Tätigkeit für den Gesamtbetriebsrat - bleibt die Freistellung bestehen (…BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96, a.a.O.; BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72, a.a.O.).

  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …

    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmten Beschluß - 1 ABR 26/72 - vom heutigen Tage ausgeführt hat, ist die zeitweilige Freistellung weiterer Betriebsratsmitglieder über die Mindeststaffel des § 38 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 hinaus nur dann zulässig, wenn ein oder mehrere freigestellte Betriebsratsmitglieder 6.

    Der Senat hat in dem erwähnten Beschluß - 1 ABR 26/72 - darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber bei der Aufstellung der Staffel des § 38 Abs. 1 BetrVG 1972 solche kurzfristigenVerhinderungen eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes mitberücksichtigt hat.

    Ob an Stelle des verhinderten freigestellten Betriebsratsmitgliedes die zusätzliche Freistellung eines änderen Betriebsratsmitgliedes erforderlich ist, hängt - wie der Senat in dem vorbezeichneten Beschluß 1 ABR 26/72 ausgeführt hat - von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 35/23
    Auch die normalen Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) der ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder sind bei der Aufstellung der Staffel für Freistellungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG mitberücksichtigt (BAG vom 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 Rdnr. 17 unter Verweis auf BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72).
  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 31/23

    Zustimmungsersetzung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines …

    Auch die normalen Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) der ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder sind bei der Aufstellung der Staffel für Freistellungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG mitberücksichtigt (BAG vom 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 Rdnr. 17 unter Verweis auf BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72).
  • LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96

    Betriebsrat: Nachwahl freigestellter Mitglieder - Wahlgrundsätze - Beratung mit …

    Nicht schon jede kurzfristige Verhinderung eines ständig freigestellten Betriebsratsmitglieds berechtigt den Betriebsrat, für die Zeit der Verhinderung ein anderes Betriebsratsmitglied freizustellen (BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72 - BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96 -).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 17/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …

    Da keiner der Beteiligten, weder der Antragsteller, noch die Antragsgegnerin eine Verletzung des § 83 ArbGG gerügt hat, ist dem Senat die Prüfung versagt, ob der Inhaber der Antragsgegnerin und der Betriebsratsvorsitzende zu Recht als Beteiligte herangezogen worden sind (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1973 " 1 ABR 26/72 - [demnächst] in AP Nr. 1 zu § 38 BetrVG 1972).
  • LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 (7) TaBV 24/96

    Verzicht eines Betriebsratsmitglieds auf Freistellung; Automatisches Nachrücken …

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  • BAG, 08.01.1980 - 6 ABR 15/78
    Der Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1973 (1 ABR 26/72 = AP Nr. 1 zu § 38 BetrVG 1972 unter III 7 der Gründe) der aufgrund eines besonders gelagerten Sachverhalts (Verhinderung von zwei der vier freigestellten Betriebsratsmitglieder während der Urlaubszeit von fast 10 Wochen in einem Drei-Schichten-Betrieb mit zwei räumlich getrennten Betriebsstätten) nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins die Erforderlichkeit der zusätzlichen Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds für die Zeit der Verhinderung eines der ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder angenommen hat, steht dem nicht entgegen.
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