Rechtsprechung
| BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der Abordnung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb - Begriff der "mitbestimmungspflichtigen Versetzungen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1989, 402
- BB 1989, 358
- BB 1989, 422
- DB 1989, 732
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84
Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall entscheiden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972).Bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte muß der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Senatsbeschluß vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung und Beschluß vom 18. Februar 1986, aaO).
Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (aaO) klargestellt, daß die Beteiligung des Betriebsrats im abgebenden Betrieb nur dann entfallen kann, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert wird.
- BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 58/83
Mitbestimmungsrecht des Betriebsratas bei der Versetzung von Auszubildenden - …
Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Aus dem Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 226 = AP Nr. 8 zu § 95 BetrVG 1972) kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden.Für den Auszubildenden ist anders als für Arbeitnehmer ein neuer kurzfristiger Wechsel des Ausbilders oder der Gruppe in der Regel psychisch belastender, als es bei einem erfahrenen Arbeitnehmer der Fall sein dürfte und gefährdet möglicherweise den Ausbildungszweck (Otto, Anm. zum Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 - 1 ABR 58/83 - SAE 1987, 154 f.).
- BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87
Mitbestimmung bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts muß aber die Voraussetzung der erheblichen Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, zu der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs hinzutreten (vgl. Beschluß des Senats vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Diesem Antrag hätte das Landesarbeitsgericht nicht stattgeben dürfen, weil durchaus Fallgestaltungen denkbar sind, bei denen die kurzfristige Abordnung von Eppingen in einen anderen Betrieb nicht mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen diese Arbeitnehmer ihre Arbeit zu leisten haben (vgl. Senatsbeschluß vom 28. September 1988, aaO).
- BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte muß der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Senatsbeschluß vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung …und Beschluß vom 18. Februar 1986, aaO). - BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …
Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Daß Versetzungen nicht in verschiedene Teilakte zerlegt werden können, hat der Senat zuletzt in der Entscheidung vom 26. Januar 1988 (- 1 AZR 531/86 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58) ausgeführt. - BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78
Versetzung
Auszug aus BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87
Die Entscheidung des Sechsten Senats vom 30. April 1981 (- 6 ABR 59/78 - BAGE 35, 228 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972) steht - wie das Landesarbeitsgericht richtig gesehen hat - dieser Annahme nicht entgegen.
- BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90
Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb
Darüber hinaus wird sich in der Regel der Arbeitsort verändern, was - von Bagatellfällen abgesehen - schon eine Versatzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG darstellt (Beschlüsse von 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 158 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II der Gründe, vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Die vorübergehende Versetzung sei eine einheitliche Maßnahme, die einheitlich der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe und sich nicht in ein Ausscheiden aus dem Betrieb und ein (Wieder-)Eingliedern in den Betrieb trennen lasse (Beschlüsse vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972, vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).
- BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen muß, daß mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Senatsbeschlüsse vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall feststellen lassen, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, sofern nur die Möglichkeit besteht, daß in Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, aaO, vom 18. Oktober 1988, aaO, und zuletzt vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Der Senat hat in dem Beschluß vom 18. Februar 1986 (…aaO) klargestellt und dies in den Beschlüssen vom 18. Oktober 1988 (aaO) und 1. August 1989 (…aaO) wiederholt, daß die Beteiligung des Betriebsrats im abgebenden Betrieb nur dann entfallen kann, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert wird.
Eine endgültige Klärung der Problematik ist aber möglicherweise erst mit den genannten Folgeentscheidungen des Senats vom 18. Oktober 1988 (aaO) und vom 1. und 8. August 1989 (…aaO) erfolgt.
Anders als bei dem der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 1988 (- 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe) zugrundeliegenden Sachverhalt hat der Betriebsrat des vorliegenden Verfahrens bei den Abordnungen, die den vorliegenden Rechtsstreit auslösten, ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG mit Rücksicht auf die kollektiven Belange der Belegschaft und der individuellen Interessen der von der Abordnung betroffenen Arbeitnehmer für die Entsendung und bei der "Rückkehr" der abgeordneten Arbeitnehmer geltend gemacht.
Allerdings hat der Senat in dem Beschluß vom 18. Oktober 1988 (aaO, zu B I 3 der Gründe) ausgeführt, es seien Fallgestaltungen denkbar, in denen die erneute Beschäftigung von Arbeitnehmern, die zu einem anderen Betrieb entsandt waren, sich als Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG darstellt.
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen
So hat der Senat etwa den kurzfristigen Einsatz in weit entfernt liegenden auswärtigen Filialen oder auf einer Messe als mitbestimmungspflichtige Versetzung angesehen (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - und vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - AP Nr. 17 und Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972).
- BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum …
Die mit einem Ortswechsel verbundene Zuweisung von Arbeit ist immer dann zustimmungspflichtig, wenn sie voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder - wie hier - mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist, nämlich den geänderten Anfahrts- und Arbeitszeiten (vgl. BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG). - BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90
Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens
Der Senat hat deshalb wiederholt entschieden, daß die Betriebspartner die zwischen ihnen streitige Frage, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht habe oder an einer Maßnahme in einer bestimmten Weise zu beteiligen sei, durch einen entsprechenden Antrag losgelöst von einem konkreten Einzelfall zur gerichtlichen Entscheidung stellen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe und vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, n.v., zu B 3 d der Gründe, jeweils m.w.N.).Der Senat hat aber die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs schon immer dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen Einheit zugewiesen wird (Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151, 158 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe, m. Anm. Misera, vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972, zu B 4 der Gründe, m. Anm. Hönn und vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).
In allen bislang vom Senat entschiedenen Fällen eines vorübergehenden externen Einsatzes von Arbeitnehmern erbrachten die versetzten Arbeitnehmer entweder ihre bisherige Arbeitsleistung für den Arbeitgeber an einem anderen Ort (…vgl. die Sachverhalte der Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1986, aaO, vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972 und vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972) oder in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers (vgl. die Sachverhalte der Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1988, aaO, …und vom 14. November 1989, aaO, sowie Senatsbeschluß vom 30. September 1990 - 1 ABR 37/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, für die Versetzung in einen anderen Betrieb desselben Unternehmens auf Dauer).
Ist aber bei einem so weit gefaßten Antrag auch nur eine Fallgestaltung denkbar, bei der die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs nicht mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit geleistet werden muß, so ist der Antrag abzuweisen (Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988, aaO).
- BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Bereitschaft des Arbeitnehmers bzw. einer Gruppe von Arbeitnehmern zu einer mitbestimmungspflichtigen Tätigkeit an der Mitbestimmungspflichtigkeit nichts ändert, die Freiwilligkeit also das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972 für die Versetzung). - BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?
Daher ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts auch bei ihrer Art nach gleichbleibender Tätigkeit als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG anzusehen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 15;… 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - aaO, und 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314).Da der Hauptantrag des Betriebsrats somit auch Fälle von mitbestimmungsfreien Dienstreisen erfaßt, ist er als Globalantrag unbegründet und abzuweisen (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - aaO, zu II B II b der Gründe; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II C 1 der Gründe).
- BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93
Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb
Umfaßt aber ein sog. Globalantrag nur eine einzige Fallgestaltung, für die kein Beteiligungsrecht besteht, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Antrag insgesamt abzuweisen (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90
Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß danach von einer zustimmungspflichtigen Versetzung nur auszugehen ist, wenn einmal dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird und zum anderen hinzukommt, daß diese Zuweisung voraussichtlich für länger als einen Monat erfolgt oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).Der Senat hat wiederholt entschieden, daß allein der Wechsel des Arbeitsortes eine Versetzung ist, auch wenn sich die Arbeitsaufgabe des Arbeitnehmers oder seine Eingliederung in eine betriebliche Organisation dadurch nicht ändert, von geringfügigen Ortsveränderungen abgesehen (Beschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP Nr. 17 zu § 95 BetrVG 1972 und Beschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 314 [BAG 08.08.1989 - 1 ABR 63/88] = AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972).
- LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17
Mitbestimmung des Betriebsrats
Rn. 90 Bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte muss der Betriebsrat diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht beansprucht, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG, Beschl. v. 18.10.1988 - 1 ABR 26/87, AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 14.09.1984 - 1 ABR 23/82, AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung). - BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88
Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der …
- BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
- BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88
Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort
- LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 TaBV 51/06
Abstellung zu "Workshops" als Versetzung?
- BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96
Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90
Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit
- BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90
Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit
- LAG Köln, 14.11.1991 - 10 TaBV 30/91
Betriebsrat: Mitbestimmung bei kurzfristiger Abordnung in die neuen Bundesländer
- BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 33/90
Versetzung: Begriff - Zuweisung neuer Sprachkurse
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 4/91
Betriebsrat: Mitbestimmung in Tendenzbetrieben
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 25/90
Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Feststellungsantrag - Erforderlichkeit der …
- LAG Berlin, 22.01.1996 - 9 TaBV 10/95
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehr- bzw. Überarbeit bei …
- BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 52/90
Anforderungen der Abordnung von Flugbegleiter der DLH zu DFG - …
- LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 920/89
Streit um die Feststellung von Zahlungsansprüchen zur Konkurstabelle; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".