Rechtsprechung
| BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erforderlichkeit von Freistellungen - Beschlußverfahren - Beurteilungsspielraum
Verfahrensgang
- LAG München, 26.04.1973 - 5 TaBV 24/72
- BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73
Papierfundstellen
- NJW 1974, 471 (Ls.)
- BB 1974, 185
- DB 1974, 339
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 2/73
Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …
Auszug aus BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73
Diese Frage ist bereits gegenständ der Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1973 - -1 ABR 2/73 - (/"demnächst 7 AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) gewesen.Auch zu dieser Frage hat sich der Senat bereits in dem Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 2/73 - aaO. geäußert.
- BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des …
Auszug aus BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73
Der Tatsachenrichter hat bei der Prüfung der Frage der Erforderlichkeit einen gewissen Beurteilungsspielraum (im Anschluß an BAG 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1952).Ob die Freistellung weiterer Betriebsratsmitglieder erforderlich ist, ist eine Rechtsfrage, bei der den Gerichten der Tatsacheninstanzen ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen ist, weil der Begriff der Erforderlichkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (vgl. BAG 14, 117 / 12o f. 7 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG).
- BAG, 19.06.1963 - 4 AZR 125/62
Betriebsleitung - Vorarbeiter - Lohngruppe
Auszug aus BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet das Wort mindestens eine untere Grenze, die aber nicht zugleich eine obere Grenze ist (vgl. BAG AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88
Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds
Nach ständiger Rechtsprechung, an der der Senat festhält, beinhaltet § 38 BetrVG eine Sonderregelung zu § 37 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAGE 25, 204, 208 ff. = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972, zu III der Gründe; Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972).Voraussetzung für die zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist daher nach der bisherigen Rechtsprechung, daß der Betriebsrat darlegt, daß nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit zust. Anm. von Buchner).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied …
Für Betriebe, deren Belegschaftsstärke in der Regel 200 Arbeitnehmer nicht überschreitet, kann in Ausnahmefällen nach dem Grundtatbestand des § 37 Abs. 2 BetrVG die völlige oder teilweise Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes geboten sein, wenn diese Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist (…vgl. BAG 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 - Rn. 18;… 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris). Voraussetzung für die zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist die Darlegung, dass nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 -, jeweils zitiert nach juris). - ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11
Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an …
Rn. 54 cc.§ 38 Abs. 1 BetrVG gibt keinen Anspruch auf die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern über die dort festgehaltenen Staffelwerte hinaus (BAG vom 09.07.1997 - 7 ABR 18/96, AP Nr. 23 zu § 38 BetrVG 1972; BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96, AP Nr. 19 zu § 38 BetrVG 1972;… BAG vom 26.07.1989 - 7 ABR 64/88, a.a.O.; BAG vom 09.10.1973 - 1 ABR 29/73, AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972; BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 2/73, AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972).Rn. 63 Die Instanzgerichte haben bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer weiteren Freistellung einen gewissen Beurteilungsspielraum (BAG vom 09.10.1973 - 1 ABR 29/73, AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972;… ErfK-Koch, a.a.O., Rn. 2).
- BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81
Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung …
Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (vgl. BAG 25, 204, 212 = AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Richardi; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit Anm. von Buchner; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972). - BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 48/95
Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder
Sie kann mit bindender Wirkung zwar über die Person, nicht aber über die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder entscheiden (BAG Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972;… Wiese, aaO, § 38 Rz 53;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 38 Rz 62;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 38 Rz 40). - BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73
Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …
Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur nachprüfen, ob die Bewertungsmaßstäbe im einzelnen richtig erkannt, eine vertretbare Gesamtwertung aller maßgeblichen Gesichtspunkte erfolgt ist und ob alles wesentliche Tatsachenmaterial ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze berücksichtigt worden ist (vgl. hinsichtlich der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit oder der Schulung von Betriebsratsmitgliedern BAG 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972. - BAG, 02.04.1974 - 1 ABR 43/73
Betriebsratstätigkeit - Freistellung von Betriebsmitgliedern
Der Senat hat im Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 2/73 - die Auffassung vertreten, die gesetzliche Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG 1972 enthalte nur Mindestzahlen; da rüber hinaus könnten zusätzlich weitere Betriebsratsmitglieder freigestellt werden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sei (vgl, auch Beschluß Vom 9® Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972)) In den bisher vom Senat entschiedenen Fällen handelte es sich aber um Betriebe, in denen in der Regel 300 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt waren.§ 38 aaO enthält aber eine auf dem Grundtatbestand des § 37 Abs. 2 aaO aufbauende Sonderregelung für größere Betriebe (vgl. Beschluß vom 9.Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - aaO).
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