Rechtsprechung
| BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tendenzunternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.06.1978 - 13 BV 13/78
- BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79
Papierfundstellen
- BAGE 35, 352
- NJW 1982, 125
- BB 1982, 990
- DB 1981, 2624
- afp 1982, 54
- JR 1982, 88
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74
Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage
Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 30/79
Für das Druckunternehmen ist daher ein Wirtschaftsausschuß zu bilden (Fortführung von BAG 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972).
- BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (…vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 30; 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352). - BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in einem Zeitungszustellungsbetrieb
Die geistig-ideelle Beeinflussung wirkt danach grundsätzlich nur von dem beherrschenden Unternehmen auf das abhängige Unternehmen hin (vgl. BAGE 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 352 = AP Nr. 20 zu § 118 BetrVG 1972).
- LAG Köln, 24.09.1998 - 10 TaBV 57/97
Tendenzschutz: konzernabhängiges Zeitungszustellungsunternehmen
Rn. 29 Diese in der Rechtsprechung seit langem anerkannten Grundsätze (BAG, Beschluß vom 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 - AP 20 zu 118 BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 31.10.1975 - 1 ABR 64/74 - AP 3 zu 118 BetrVG 1972) gelten im Allgemeinen auch im Konzernverbund. - LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13
Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern
Im Hinblick auf die besondere Befriedungsfunktion des Beschlussverfahrens (vgl. BAG 30.06.1981 - 1 ABR 30/79, DB 1981, 2624) hat die Kammer deshalb die Antragsbefugnis noch angenommen. - LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04
Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines …
Die Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn der Unternehmenszweck auf die in Abs. 1 Ziffer 1 und 2 gerichteten Ziele gerichtet ist (herrschende Meinung, vgl. BAG vom 31.10.1975 - 1 ABR 64/74 - AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972; vom 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 -, DB 1981, 2624; vom 15.02.1989 - 7 ABR 12/87 -, DB 1989, 2625). - LAG Hamm, 08.04.2025 - 7 TaBV 41/24
Betriebsratsfähige Organisationseinheit; Plattformökonomie; Betriebsbegriff
Das Rechtsschutzinteresse ist dennoch zu bejahen, da - so die zutreffende, ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - jeder Beteiligte unabhängig von den Anträgen der übrigen Beteiligten die Entscheidung über ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis verlangen kann (s. nur BAG, Beschluss vom 30.06.1981, 1 ABR 30/79). - LAG München, 31.08.2022 - 10 TaBV 65/21
Bildung eines Wirtschaftsausschusses, Tendenzbetrieb
Maßgeblich ist die Tendenzeigenschaft des jeweiligen Unternehmens (BAG, Beschluss vom 30.06.1981, 1 ABR 30/79, Rd.24 ff, Juris). - LAG Niedersachsen, 04.03.2025 - 10 TaBV 56/24
Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses
Sind mehrere Unternehmen in einem Konzern oder in anderer Weise verbunden, kommt es ausschließlich auf das Unternehmen an, dessen Tendenzeigenschaft jeweils gesondert zu prüfen ist (…BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 26, BAGE 168, 360;… 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 30; 30. Juni 1981 - 1 ABR 30/79 - zu B III der Gründe, BAGE 35, 352;… LAG Thüringen 13. Juni 2023 - 1 TaBV 29/22 - Rn. 69). - LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2010 - 6 TaBV 39/09
Betriebsrat, Betriebsratsfähigkeit, Betriebsstätte, Betriebsteil, Entfernung …
Aus der Befriedungsfunktion des Beschlussverfahrens folgt, dass jeder Beteiligte unabhängig von den Anträgen der übrigen Beteiligten die Entscheidung über ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis verlangen kann (vgl. BAG 30.06.1981 - 1 ABR 30/79 - BAGE 35, 352).
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