Rechtsprechung
| BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Anträgen des Betriebsrats auf Unterlassung von Überstunden unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgebotes - Vereinbarung einer Regelung zwischen den Betriebsparteien, nach der Überstunden für einen bestimmten Bereich des Betriebs ohne vorherige ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Antrag auf Unterlassung von Überstunden
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 06.02.1990 - 3a BV 46/89
- LAG Schleswig-Holstein, 25.09.1990 - 2 TaBV 6/90
- BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 952
- BB 1992, 1360
- BB 1992, 1489
- DB 1992, 1734
- JR 1993, 44
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89
Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Nach allgemeiner Ansicht können die Betriebspartner nicht nur in einer Betriebsvereinbarung, sondern auch in einer formlosen Regelungsabrede mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG regeln (Senatsurteil vom 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - DB 1991, 1229;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 64;… Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 77 Rz 8;… Fitting/Auffarth/ Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 77 Rz 90; Däubler/Kittner/ Klebe/Schneider, BetrVG, § 77 Rz 9).Der Senat ist in seiner Entscheidung vom 20. November 1990 (- 1 AZR 643/89 - DB 1991, 1229, zu II der Gründe) von der Möglichkeit einer Kündigung von Regelungsabreden ausgegangen, hat jedoch nicht entschieden, mit welcher Frist eine solche Kündigung wirkt.
Sie wirkt lediglich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und hat keine normative Wirkung auf den Inhalt der Arbeitsverhältnisse (vgl. nur BAG Urteil vom 20. November 1990, aaO, zu III 2 der Gründe;… ferner Dietz/Richardi, aaO, § 77 Rz 160, m.w.N.).
- BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87
Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates vor Gericht auf Unterlassung von …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Gerade in der von der Vorinstanz angeführten unveröffentlichten Entscheidung des Senats vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 - zu B I 1 der Gründe) hat sich der Senat mit den vom Landesarbeitsgericht angeführten Bedenken auseinandergesetzt und klargestellt, daß die inhaltliche Reichweite des Unterlassungsgebotes eine Frage der Begründetheit der Anträge ist.Die gleiche Auffassung hat der Senat in seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 -) vertreten.
Ein so weitgehender Antrag ist nur dann begründet, wenn kein einziger Fall denkbar ist, in dem die Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrats möglich ist (vgl. nur BAG Beschluß vom 22. November 1988 - 1 ABR 16/87 - zu B II 3 der Gründe).
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - m.w.N.) von der Zulässigkeit sog. "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden.In einer solchen Vereinbarung kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in der Weise ausüben, daß der Arbeitgeber ermächtigt wird, für bestimmte Fallgestaltungen Überstunden ohne jeweils im voraus erteilte Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen (BAG Beschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 c der Gründe; unveröffentlichter Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - zu B II 2 der Gründe).
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nur mitzubestimmen, soweit es sich um kollektive Überstunden handelt und soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht (zum Erfordernis eines kollektiven Tatbestandes vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - m.w.N.) von der Zulässigkeit sog. "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden.Insoweit hat der Betriebsrat lediglich an die Entscheidung des Senats vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) angeknüpft.
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87
Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - m.w.N.) von der Zulässigkeit sog. "Globalanträge" aus, mit denen umfassend dem Arbeitgeber untersagt werden soll, für Arbeitnehmer seines Betriebes ohne vorliegende Zustimmung des Betriebsrats Überstunden anzuordnen oder zu dulden.Insoweit hat der Betriebsrat lediglich an die Entscheidung des Senats vom 10. Juni 1986 (BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) angeknüpft.
- BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
In einer solchen Vereinbarung kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in der Weise ausüben, daß der Arbeitgeber ermächtigt wird, für bestimmte Fallgestaltungen Überstunden ohne jeweils im voraus erteilte Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen (BAG Beschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 c der Gründe; unveröffentlichter Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - zu B II 2 der Gründe).So hat der Senat in seinem Beschluß vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) einen Unterlassungsanspruch für unbegründet erachtet, weil unstreitig die in der Vergangenheit umstrittenen mitbestimmungsrechtlichen Fragen zwischenzeitlich in einer Betriebsvereinbarung geregelt worden waren.
- BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90
Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Nach dieser Rechtsprechung, die auch derjenigen des Sechsten Senats (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) und des Siebten Senats (Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entspricht, genügen solche Anträge dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 ZPO. - BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Nach dieser Rechtsprechung, die auch derjenigen des Sechsten Senats (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) und des Siebten Senats (Beschluß vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entspricht, genügen solche Anträge dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 ZPO.
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04
Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal
Dabei ist die für Betriebsvereinbarungen nach § 77 Abs. 5 BetrVG geltende Kündigungsfrist von drei Monaten entsprechend anzuwenden (BAG 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 47, zu B II 1 d bb der Gründe). - BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07
Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung
aa) Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten aus § 87 Abs. 1 BetrVG können durch formlose Regelungsabrede ausgeübt werden (für die st. Rspr. Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 698/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 63; BAG 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 47; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - zu IV 2 der Gründe, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1; 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 2; Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C IV 3 der Gründe, BAGE 53, 42). - BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
Spesenregelung und Mitbestimmung
Für Betriebsvereinbarungen ergibt sich dieser Zeitpunkt unmittelbar aus § 77 Abs. 5 BetrVG, für etwaige Regelungsabreden aus der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift (Senatsbeschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede, zu B II 1 d bb der Gründe).
- BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von …
Vielmehr handelt es sich um einen zulässigen Globalantrag (vgl. BAG Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - mit Anmerkung Raab in SAE 1993, 168). - BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 53/91
Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Unterrichtsstunden
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats(Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß eine Regelungsabrede - wenn nichts anderes vereinbart ist - analog § 77 Abs. 5 BetrVG mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann (…ebenso Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 77 Rz 19;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 77 Rz 92;… Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl. 1992, § 77 Rz 12). - LAG Nürnberg, 05.05.1992 - 6 TaBV 10/91
Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung der einseitigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei Regelungsabreden unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (…vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 20, BAGE 125, 361; 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B II 1 d bb der Gründe). - BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97
Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans
So ist es anerkannt, daß Betriebsrat und Arbeitgeber vorsorgliche Regelungen für den noch ungewissen Fall treffen können, daß Überstunden erforderlich werden sollten, deren Anordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (Senatsbeschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede, zu B I 2a der Gründe; Senatsbeschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe). - LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
Das Bundesarbeitsgericht hat ähnliche Antragsformulierungen ("kollektivbezogene Überstunden") ebenfalls nicht beanstandet (vgl. BAG, Beschluss vom 10. März 1992 -1 ABR 31/91 -, juris, Rn. 19; vgl. auch BAG…, Beschluss vom 17. November 1998- 1 ABR 12/98 -, juris, Rn. 33). - LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
Vollstreckungsabwehrantrag der Arbeitgeberin gegen Zwangsvollstreckung des …
Ein so weitgehender Antrag wie der hier titulierte ist aber nur dann begründet, wenn kein einziger Fall denkbar ist, in dem die Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrats möglich ist (BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 - Rdnr. 24 nach juris).Haben die Betriebsparteien wie vorliegend eine Regelung getroffen, nach der Überstunden für einen bestimmten Bereich des Betriebes ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats angeordnet und abgeleistet werden können, werden die entsprechenden Unterlassungsanträge des Betriebsrates unbegründet (BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 - Rdnr. 23 nach juris;… BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - Rdnr. 46 nach juris), was zur Begründetheit der Vollstreckungsgegenklage führt, da der Anspruch nicht mehr besteht.
- LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15
Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige …
- BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06
Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat
- LAG Hamm, 19.08.2009 - 10 Sa 295/09
Freistellung eines Betriebsratsmitglieds; Arbeitsentgelt des freigestellten …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 16 Ta 47/03
Vergleich mit Unterlassungsverpflichtung; vollstreckungsfähiger Inhalt
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung
- LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2005 - 3 Sa 105/05
13. Monatseinkommen, Verbandsaustritt, Tarifbindung, Nachbindung
- LAG Hessen, 22.09.2015 - 4 TaBV 203/14
Auslegung einer Regelungsvereinbarung zwischen den Betriebsparteien
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
Mitbestimmung bei der Ausfüllung einer tariflichen Zulagenquote
- BAG, 24.04.2001 - 1 AZR 583/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf …
- LAG Düsseldorf, 14.05.2002 - 7 Ta 128/02
Zwangsvollstreckung; Vergleich im Beschlussverfahren
- LAG Hamm, 17.10.1996 - 4 Sa 1516/95
Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz - …
- LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als …
- ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10
Einwendung eines Arbeitgebers i.S.d. § 767 Abs. 2 ZPO gegen die …
- LAG Berlin, 09.04.2002 - 6 Ta 235/02
Vollstreckung aus einem im Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG …
- LAG Hamburg, 07.12.1993 - 3 TaBV 6/93
Tarifvertrag; Gratifikation; Übertarifliche Zulage; Sonderzahlung; Betriebsrat; …
- LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93
Erweiterung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Beteiligungsrecht des …
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2000 - VerwG.EKD 0124/E4
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2000 - VerwG.EKD 0124/E4
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2000 - VerwG.EKD 0124/E4
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