Rechtsprechung
| BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Honorarlehrkraft - Lehrkraft - Lehrplan - Erwachsenenbildung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99, § 118
Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 07.08.1987 - 9 BV 3/87
- LAG Niedersachsen, 27.01.1989 - 15 TaBV 74/87
- BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 903
- BB 1990, 2050
- BB 1990, 2188
- DB 1991, 1476
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (13)
- BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85
Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Dabei ist nicht erforderlich, daß der auf eine allgemeine Feststellung gerichtete Antrag neben einem Antrag gestellt wird, der sich auf eine konkrete Maßnahme bezieht; er kann auch für sich allein gestellt werden (vgl. BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe; BAGE 51, 151, 155 f. [BAG 18.02.1986 - 1 ABR 27/84] = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe; BAGE 53, 237, 240 [BAG 28.10.1986 - 1 ABR 16/85] = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).Das gilt gerade auch für die Einstellung von Tendenzträgern durch ein Tendenzunternehmen (BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972).
- BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 15/88
Mitbestimmung bei Mehrarbeit von Lehrern in Privatschule
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Nach der Rechtsprechung des Senats dient eine Schule erzieherischen Bestimmungen, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer die Persönlichkeit eines Menschen geformt und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert wird (Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe; Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 3 a der Gründe).Lehrer an Privatschulen mit erzieherischer Bestimmung sind Tendenzträger (Beschluß des Senats vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
- BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
Zoologischer Garten
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Entscheidend ist jeweils, daß die Persönlichkeit des Menschen und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert werden sollen (Beschluß des Siebten Senats vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Dabei kommt es nicht allein auf die Arbeitszeit der eigentlichen Tendenzträger an, sondern auf die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer, die an der Tendenzverwirklichung mitwirken (Beschluß des Siebten Senats vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84
Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Dabei ist nicht erforderlich, daß der auf eine allgemeine Feststellung gerichtete Antrag neben einem Antrag gestellt wird, der sich auf eine konkrete Maßnahme bezieht; er kann auch für sich allein gestellt werden (vgl. BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe; BAGE 51, 151, 155 f. [BAG 18.02.1986 - 1 ABR 27/84] = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe; BAGE 53, 237, 240 [BAG 28.10.1986 - 1 ABR 16/85] = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Nach der Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist, liegt eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Einstellung dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. - BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und diese in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 -, nicht veröffentlicht) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und diese in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 -, nicht veröffentlicht) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
Einstellung: Begriff
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und diese in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 -, nicht veröffentlicht) dahingehend präzisiert, daß maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß. - BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen …
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Nach der Rechtsprechung des Senats dient eine Schule erzieherischen Bestimmungen, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer die Persönlichkeit eines Menschen geformt und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert wird (Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe; Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 3 a der Gründe). - BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
Prozeßantrag
Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89
Dabei ist nicht erforderlich, daß der auf eine allgemeine Feststellung gerichtete Antrag neben einem Antrag gestellt wird, der sich auf eine konkrete Maßnahme bezieht; er kann auch für sich allein gestellt werden (vgl. BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe; BAGE 51, 151, 155 f. [BAG 18.02.1986 - 1 ABR 27/84] = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe; BAGE 53, 237, 240 [BAG 28.10.1986 - 1 ABR 16/85] = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 38/86
Private Berufsfachschule als Tendenzunternehmen - Bildung eines …
- BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 31/89
Einstellung in Betrieb, der Kurierfahrten durchführt
- BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 62/78
Sprachschule als Tendenzunternehmen
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89
Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung
Dementsprechend hat der Senat im Bereich der Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen eine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung von Tendenzträgern nach § 99 BetrVG bejaht (Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 b aa der Gründe, und 24. Juli 1990 - 1 ABR 44/89 -, n. v., ebenso der Vierte Senat, Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972) und bei der Einstellung und Versetzung von Tendenzträgern dem Betriebsrat das Informationsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zugebilligt (vgl. zuletzt Beschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - und 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, jeweils m. w. N.). - BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04
Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal
Ob den betreffenden Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden - und ggf. von wem - ist unerheblich (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 1 a der Gründe mwN; 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -BAGE 67, 290, zu B I der Gründe; 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90, zu B III 1 der Gründe; 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - BAGE 62, 271, zu B II 2 c der Gründe).Es hat sich auf Formulierungen in Entscheidungen des Senats vom 5. März 1991 (- 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290), 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90) und 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 75) gestützt, nach denen es nicht darauf ankommt, "ob und gegebenenfalls von wem" den im Betrieb tätigen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden.
- BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93
Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung - …
Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Die Tätigkeit von Frau F gehört zu diesen zur Verwirklichung des Betriebszwecks vom Arbeitgeber zu organisierenden Arbeiten (vgl. für einen ähnlichen SachverhaltSenatsbeschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972;Senatsbeschluß vom 23. April 1991 - 1 ABR 47/90 -, n.v.).
- BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94
Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in …
Darauf, ob ihnen tatsächlich Weisungen gegeben würden, komme es nicht an(Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B III 2 der Gründe).Unerheblich ist dagegen, ob die erzieherische Tätigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen oder gegenüber Erwachsenen ausgeübt wird(Senatsbeschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe).
Gerade sie sind es, die durch ihre Tätigkeit die erzieherische Bestimmung der Einrichtung im wesentlichen verwirklichen(Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe).
- BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92
Bildung eines Wirtschaftsauschusses in einem Berufsförderungszentrum - Auslegung …
Entscheidend ist jeweils, daß die Persönlichkeit des Menschen und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert werden sollen (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe, m.w.N.).Auch Erwachsene können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe).
Vielmehr bedarf es hierzu tatsächlicher Feststellungen, daß die Bildungseinrichtung ihre persönlichen und sonstigen Mittel mit der Zielrichtung einsetzt, nicht nur fachspezifischen Unterricht zu erteilen, sondern überwiegend erzieherischen Bestimmungen zu dienen (vgl. BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe; Küchenhoff, NZA 1992, 683; Oldenburg, NZA 1989, 415).
Entscheidend ist, ob die hier entwickelte Tätigkeit lediglich darauf gerichtet ist, Kenntnisse und Fertigkeiten für einen Beruf zu vermitteln oder ob der jeweilige Unterricht satzungsgemäß auch darauf ausgerichtet ist, Erziehung im dargelegten Sinne zu bewirken (vgl. BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972).
Dabei kommt es nicht allein auf die Arbeitszeit der eigentlichen Tendenzträger an, sondern auf die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer, die an der Tendenzverwirklichung mitwirken (BAGE 62, 156, 167 ff. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe).
- BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89
Rechenzentrum als Tendenzbetrieb
Vielmehr sind auch die übrigen Mitarbeiter einzubeziehen, soweit sie mit ihrer Arbeit der Verwirklichung der tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens dienen, etwa indem sie die technischen Voraussetzungen für die Tendenzverwirklichung schaffen (…BAG Beschluß vom 21. Juni 1989, aaO, zu B II 2 c der Gründe und Beschluß des Senats vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B IV 2 c der Gründe).Ein geeigneter Maßstab zur Feststellung der überwiegenden Bestimmung ist gerade bei gemeinnützigen, nicht auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen oder Betrieben, in welcher Größenordnung das Unternehmen oder der Betrieb seine personellen und sonstigen Mittel zur Verwirklichung seiner tendenzgeschützten und seiner nicht tendenzgeschützten Ziele regelmäßig einsetzt (Senatsbeschluß vom 3. Juli 1990, aaO, zu B IV 2 c der Gründe).
Tendenzträger ist ein Arbeitnehmer, für dessen Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind; nicht zu den sog. Tendenzträgern zählen solche Arbeitnehmer in einem Tendenzbetrieb, die keine tendenzbezogenen Aufgaben wahrzunehmen haben (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - aaO, und vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - aa0, jeweils m.w.N.).
- BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige …
Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).Soweit der Senat in den Entscheidungen vom 3. Juli 1990 (- 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 27. Juli 1993 (- 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972) die Beschäftigung von Lehrkräften unabhängig von ihrem Status als Einstellung angesehen hat, handelte es sich ebenfalls um ungewöhnliche Sachverhalte.
- LAG München, 30.03.2011 - 5 TaBV 82/10
Erzieherische Zwecksetzung
Unerheblich ist dabei, ob die erzieherische Tätigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen oder gegenüber Erwachsenen ausgeübt wird (…ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluss vom 14.09.2010 - 1 ABR 29/09, NZA 2011, S. 225; Beschluss vom 23.03.1999 - 1 ABR 28/98, AP Nr. 66 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluss vom 31.01.1995 - 1 ABR 35/94, AP Nr. 56 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluss vom 03.07.1990 - 1 ABR 36/89, AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972).Bei personalintensiven Unternehmen ist in erster Linie auf den Personaleinsatz abzustellen und zu prüfen, ob mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Personals zur Tendenzverwirklichung eingesetzt werden (BAG, Beschluss vom 03.07.1990 - 1 ABR 36/89).
- BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90
Zustimmungsersetzung zur Einstellung
Eine danach zustimmungspflichtige Einstellung in einen Betrieb liegt immer dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, ohne daß es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber als Inhaber dieses Betriebes stehen, ankommt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B III 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen). - LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern
Gerade sie sind es, die durch ihre Tätigkeit die erzieherische Bestimmung der Einrichtung im Wesentlichen verwirklichen (Beschluss vom 03.07.1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe). - ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 10.11.2005 - 1 KG 22/05
- LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2000 - 3 TaBV 40/99
Wirtschaftsausschuß - Einsetzung in einem Tendenzbetrieb
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 4/91
Betriebsrat: Mitbestimmung in Tendenzbetrieben
- LAG München, 16.07.1997 - 9 TaBV 54/97
Interessensausgleich: Rechtsnatur - Bindungswirkung
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als …
- LAG Berlin, 10.12.1992 - 14 TaBV 5/92
Betriebsrat; Sprachschule; Anstellungsvertrag; Lehrkraft ; Mitbestimmungsrecht ; …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.09.1999 - 2 TaBV 15/99
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung - Begriff der Einstellung
- LAG Köln, 03.05.2024 - 10 TaBV 54/22
Mitbestimmung; Einstellung; Eingliederung; Dienstleistung; Rahmenvereinbarung
- LAG München, 05.12.1990 - 5 TaBV 61/89
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