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Rechtsprechung
   BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2063
BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 (https://dejure.org/2008,2063)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 (https://dejure.org/2008,2063)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 (https://dejure.org/2008,2063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; AÜG § 14 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Entleiherbetriebs bei der Eingruppierung von dort tätigen Leiharbeitnehmern

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Eingruppierung Privatwirtschaft; Arbeitnehmerüberlassung - Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs; Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 6 (Leitsatz und Auszüge)

    § 99 BetrVG; § 14 AÜG
    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 112 (Ls.)
  • DB 2008, 2658
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    a) Bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Betriebsrats des Entsende- und des Entleiherbetriebs danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 118, 141).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    In der Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber als Partei des Arbeitsvertrags haben die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers ihre Grundlage (BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    Die "Übernahme" eines Leiharbeitnehmers ist gleichbedeutend mit seiner als "Einstellung" iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG zu erachtenden Eingliederung in den Entleiherbetrieb (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 22 mwN, AP AÜG § 14 Nr. 14 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 8).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    Das (Nicht-)Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn sie insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, hinsichtlich derer das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts streitig ist, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    Der Betriebsrat im Betrieb des entleihenden Arbeitgebers besitzt keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition gegenüber dem Inhaber eines Betriebs, für den er nicht gewählt ist (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 28, 29).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle - …

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (st. Rspr., BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - BAGE 100, 281, zu B III 2 b der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06

    Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von …

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2007 - 17 TaBV 109/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    Denn auch bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsende- und des Entleiherbetriebs danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972, § 99 Nr. 34 Eingruppierung; BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60).
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur …

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt dies zutreffend darin zum Ausdruck, dass in der Übernahme des Leiharbeitnehmers nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG die als Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG zu erachtende Eingliederung in den Entleiherbetrieb gesehen wird (…vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - BAGE 125, 306 Rn. 22 und vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 21).
  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag - …

    Diese Beteiligung betrifft die Einstellung, nicht die Eingruppierung des Leiharbeitnehmers (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - DB 2008, 2658).
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