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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8326
BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92 (https://dejure.org/1992,8326)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 ABR 39/92 (https://dejure.org/1992,8326)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 39/92 (https://dejure.org/1992,8326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als Aushilfskräfte - Deckung des Spitzenbedarfs - Zulässigkeit des Feststellungsverfahrens - Bestimmtheit des Antrags - Einbindung durch Weisungsrechte des Arbeitgebers - Bedeutung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - BAGE 61, 283 - AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Betriebsrat hat nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung unabhängig davon mitzubestimmen, in welchem zeitlichen Umfang der Einzustellende tätig werden soll (Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Hieran hat der Senat auch in dem Beschluß vom 28. April 1992 (1 ABR 73/91 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 3 der Gründe) festgehalten, in dem ausgesprochen worden ist, daß unter Einstellung i.S. von § 99 BetrVG die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb zu verstehen ist, nicht aber der Abschluß eines Arbeitsvertrages.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Wenn nur ein denkbarer Fall von dem gestellten Antrag nicht gedeckt wird, ist der Antrag insgesamt abzuweisen (Rechtsprechung des Senats seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 - BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; zuletzt Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso die Rechtsprechung des Siebten Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67 - und vom 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - AP Nr. 2 zu § 90 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (vgl. nur BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - NZA 1992, 894, 895).
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Obwohl der Arbeitnehmerstatus nicht entscheidend ist, kann angemerkt werden, daß nach der Rechtsprechung des Siebten Senats zu befristeten Arbeitsverträgen mit Studenten (vgl. Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v.), die ähnliche Sachverhalte betraf (Studenten als Schichtarbeiter für jeweils eine Woche, Studenten als Zugbegleiter), bei "auf Anruf" vereinbarten Arbeitseinsätzen jeweils befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden.
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (vgl. nur BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - NZA 1992, 894, 895).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Arbeitgeber wie Betriebsrat zur Klärung von Streitfragen über das Bestehen oder Nichtbestehen oder den Inhalt eines Beteiligungsrechts unabhängig von konkret zu entscheidenden Einzelfällen ein Feststellungsverfahren einleiten können (ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt Beschlüsse vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - und 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - AP Nr. 54 und 55 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. dazu auch Matthes, DB 1989, 1285, 1289, 1290).
  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Wenn nur ein denkbarer Fall von dem gestellten Antrag nicht gedeckt wird, ist der Antrag insgesamt abzuweisen (Rechtsprechung des Senats seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 - BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; zuletzt Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso die Rechtsprechung des Siebten Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67 - und vom 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - AP Nr. 2 zu § 90 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Wenn nur ein denkbarer Fall von dem gestellten Antrag nicht gedeckt wird, ist der Antrag insgesamt abzuweisen (Rechtsprechung des Senats seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 - BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; zuletzt Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso die Rechtsprechung des Siebten Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67 - und vom 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - AP Nr. 2 zu § 90 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
    Wenn nur ein denkbarer Fall von dem gestellten Antrag nicht gedeckt wird, ist der Antrag insgesamt abzuweisen (Rechtsprechung des Senats seit seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 - BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; zuletzt Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso die Rechtsprechung des Siebten Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 67 - und vom 11. Dezember 1991 - 7 ABR 16/91 - AP Nr. 2 zu § 90 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …

  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers …

  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 3/91

    Anspruch auf Aufhebung der Einstellung von Fremdarbeiterfirmen - Arbeiten an …

  • BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III der Gründe; Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; Urteil vom 10. Juni 1992 - 7 AZR 446/91 -, n.v., zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 39/92 -, n.v., zu B II 3 b cc der Gründe, jeweils m.w.N.) hat das Landesarbeitsgericht darauf abgestellt, in welchem Maße der Kläger nach dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und der tatsächlichen Gestaltung seiner Vertragsbeziehungen persönlich abhängig war.

    Das angegriffene Urteil hält sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitnehmereigenschaft von Studenten in vergleichbaren Fällen (vgl. Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86 ff. = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Einsatz von Studenten als Schichtarbeiter; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v., zum Einsatz von Studenten als Zugbegleiter; Beschluß vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 39/92 -, n.v., zur Beschäftigung von Studenten mit Hilfsarbeiten in der Versandabteilung eines Zeitungsunternehmens).

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