Rechtsprechung
| BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsverlegung - Betriebsänderung - Einigungsstelle
- sozialplan-eup.de (Kurzinformation)
Betriebsänderung: Verlegung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.01.1980 - 34 BV 6/79
- BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80
Papierfundstellen
- BAGE 40, 36
- NJW 1983, 1870
- ZIP 1983, 210
- BB 1983, 501
- DB 1983, 344
- JR 1983, 484
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77
Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG
Auszug aus BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80
Er macht als "ein Stück Gesetzesbegründung" (Hanau, Probleme der Mitbestimmung des Betriebsrats über den Sozialplan, ZfA 1974, 89, 93) das Anliegen des Gesetzgebers deutlich und ist daher bei der Auslegung der in Satz 2 enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe zu berücksichtigen (vgl. die Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1979, BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe). - BAG, 29.02.1972 - 1 AZR 176/71
Erhebliche Teile der Belegschaft - Wesentliche Betriebsteile - Stillegung von …
Auszug aus BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80
Ob die konkrete Betriebsänderung solche Nachteile zur Folge haben kann, sei daher nicht gesondert zu prüfen, um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingreifen zu lassen (BAG 22, 73 = AP Nr. 6 zu § 72 BetrVG und BAG 24, 141 = AP Nr. 9 zu § 72 BetrVG).
- BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89
Wesentlicher Betriebsteil
Er hat in seiner Entscheidung vom 17. August 1982 (BAGE 40, 36 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972) entschieden und im einzelnen begründet, daß § 111 Satz 2 BetrVG für die hier genannten Betriebsänderungen fingiere, daß diese wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. - BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96
Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung
Ob tatsächlich solche Nachteile eingetreten sind, ist erst bei Aufstellung des Sozialplans zu prüfen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. schon Beschluß vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - BAGE 40, 36 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972;… Däubler in Däubler/Kittner/Klebe, aaO., § 111 Rdn 32;… Fitting/Kaiser/Heither/ Engels, aaO., § 111 Rdn 30; MünchArbR/Matthes, § 351 Rdn 12). - BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94
Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs
Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu berücksichtigen (BAGE 40, 36 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972).
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan
Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen, ist bei der Aufstellung des Sozialplans - ggf. von der Einigungsstelle - zu prüfen und zu entscheiden (BAG 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - BAGE 40, 36). - BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang
Dem entspricht es, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschender Meinung im Schrifttum der Betriebsübergang als solcher keine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG darstellt und deshalb nicht der Unterrichtungs- und Beratungspflicht des Unternehmers unterliegt (vgl. BAGE 40, 36 = AP Nr. 19 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 111 Rz 12; jeweils m. w. N.). - LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
Einigungsstelle, Sozialplan, Erzwingbarkeit, Betriebsänderung, Änderung der …
Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen oder entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und notfalls von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 17.08.1982 - 1 ABR 40/80 - juris, LS 2 und Rz. 25 f ;… BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34/ BAG vom 09.11,2010 - 1 AZR 708/09 - Rz. 13).Dass tatsächlich Nachteile für die Mitarbeiter entstehen oder entstanden sind, ist nicht erforderlich (…BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99, Rz. 34; BAG vom 17.08.1982, 1 ABR 40/80 - juris, Rz. 25).
- BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85
Betriebsänderung und Betriebsübergang
Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen oder entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und notfalls von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. BAGE 40, 36, 42 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe).Darüber hat erst die Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. BAGE 40, 36, 42 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe; siehe auch oben Abschnitt B II 2 c).
- BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe). - BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87
Wirksamkeit des von einer Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans - Auflösung …
Er hat diese Frage in seinem Beschluß vom 17. August 1982 (BAGE 40, 36 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972) offengelassen. - BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81
Betriebsanlage
Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Beschluß vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - (zu B II 4 a der Gründe) entschieden hat, fingiert § 111 Satz 2 BetrVG für die dort in den Nrn. 1 bis 5 katalogmäßig aufgezählten Betriebsänderungen, daß sie wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. - BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83
Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der …
- LAG Hessen, 25.09.2025 - 5 TaBV 96/25
- LAG Hamm, 16.06.2008 - 10 TaBV 59/08
Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; Ausgliederung einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2015 - 23 BVGa 656/15
Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung nach § 111 BetrVG
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16
Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97
Sozialplan: Verstoß gegen zwingendes Recht - Folgen einer teilweisen Nichtigkeit
- LAG Niedersachsen, 03.03.2020 - 11 TaBV 67/19
Abgrenzung zwischen Versetzung und Verlagerung eines Betriebsteils; …
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG : Einführung der …
- LAG München, 27.04.2006 - 4 Sa 1086/05
Sozialplan
- LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93
Kriterien für die Annahme eines Tendenzbetriebes auf den Gebiet der Luftfahrt, …
- ArbG Nürnberg, 30.11.2020 - 3 BV 19/20
Arbeitsleistung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Gemeinde, Versetzung, Beteiligung, …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 TaBV 8/19
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …
- LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89
Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und …
- ArbG Reutlingen, 11.04.1996 - 1 BVGa 2/96
Mitbestimmungspflichtigkeit von Umstrukturierungsmaßnahmen der Telekom AG; …
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