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Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4580
BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86 (https://dejure.org/1987,4580)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1987 - 1 ABR 42/86 (https://dejure.org/1987,4580)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 (https://dejure.org/1987,4580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Mitwirkungsrechten in Personalangelegenheiten der deutschen Zivilbeschäftigten durch die Hauptbetriebsvertretung des gemeinsamen Hauptquartiers der US-Armee in Europa - Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO zu beachten, nach der zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Entscheidungen sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Bei einer derartigen Fallkonstellation kann nur durch den notwendigerweise auf künftige Anlässe bezogenen Feststellungsantrag sichergestellt werden, daß die umstrittene Rechtsfrage nicht immer wieder zu Störungen des Betriebsfriedens führt, ohne daß eine gerichtliche Klärung im akuten Streitfall erfolgen kann, weil infolge der Kürze der für ein Mitwirkungsverfahren zur Verfügung stehenden Zeit der Rechtsstreit sich infolge Zeitablaufs erledigen würde (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO zu beachten, nach der zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Entscheidungen sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Bei einer derartigen Fallkonstellation kann nur durch den notwendigerweise auf künftige Anlässe bezogenen Feststellungsantrag sichergestellt werden, daß die umstrittene Rechtsfrage nicht immer wieder zu Störungen des Betriebsfriedens führt, ohne daß eine gerichtliche Klärung im akuten Streitfall erfolgen kann, weil infolge der Kürze der für ein Mitwirkungsverfahren zur Verfügung stehenden Zeit der Rechtsstreit sich infolge Zeitablaufs erledigen würde (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 13.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
    Bei Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 BPersVG genannten Beschäftigten einer Dienststelle wirkt auch die Stufenvertretung der übergeordneten Dienststelle, bei der diese Personalangelegenheiten entschieden werden, nur mit, wenn der betroffene Beschäftigte es beantragt (im Anschluß an BVerwG Beschluß vom 23. September 1966 - VII P 13.65 = BVerwGE 25, 118 = AP Nr. 2 zu § 72 PersVG).

    Schon zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 23. September 1966 - VII P 13.65 - BVerwGE 25, 118 = AP Nr. 2 zu § 72 PersVG) entschieden, daß der § 77 Abs. 1 BPersVG inhaltsgleiche frühere § 72 PersVG ohne Rücksicht darauf Anwendung finde, welche Dienststelle entscheidungsbefugt ist.

  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO zu beachten, nach der zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Entscheidungen sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von …

    Auszug aus BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO zu beachten, nach der zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 47/83 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, die letztgenannten Entscheidungen sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; …

    Bereits diese Perspektive könnte den zu personellen Entscheidungen befugten Beschäftigten in der Unabhängigkeit seiner Amtsführung gegenüber "seinem" Personalrat beeinträchtigen (vgl. Beschluss vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - BVerwGE 25, 118, 120; Beschluss vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4; BAG, Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BPersVG).
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der …

    Die mit § 76, 14 ThPVG verfolgte Absicht, die Unabhängigkeit des Dienststellenleiters und der anderen vergleichbaren Beschäftigten gegenüber der Personalvertretung sicherzustellen (vgl. BAG, Beschluß vom 10.11.1987, 1 ABR 42/86, AP Nr. 2 zu § 77 BPersVG) war damals also noch nicht betroffen, so daß nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung die Mitbestimmung des Personalrates nicht von vornherein ausgeschlossen war.
  • BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86

    Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jene Vorschrift auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu beachten, nach der hier zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (vgl. BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Sachsen, 16.06.1998 - 9 Sa 1025/97

    Konkurrentenklage, einstweilige Verfügung, Bestellung von Schulleitern

    Die eingeschränkte, an den Antrag des betroffenen Beschäftigten gebundene Mitwirkung der Personalvertretung nach § 82 Abs. 1 SächsPersVG zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Dienststellenleiters und der anderen vergleichbaren Beschäftigten gegenüber seiner Dienststelle sicherzustellen (vgl. BAG, Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, AP Nr. 2 zu 77 BPersVG ; BVerwG, Beschluß vom 11. März 1982 - 6 P 8.80 PersV 1983, 405, 407 zu der gleichlautenden Bestimmung des § 77 Abs. 1 BPersVG ).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86

    Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in …

    Entsprechend dieser Rechtslage hat das Bundesarbeitsgericht in den jüngeren Entscheidungen stets als Beteiligte die Bundesrepublik Deutschland für die entsprechende Einheit oder Dienststelle genannt (vgl. die Beschlüsse vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut und vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81 = AP Nr. 1 zu Art. 1 Nato-Truppenstatut; zuletzt Beschluß des Senats vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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