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Rechtsprechung
   BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2247
BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 (https://dejure.org/2009,2247)
BAG, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 (https://dejure.org/2009,2247)
BAG, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 (https://dejure.org/2009,2247)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs 2 ArbSchG

  • Judicialis

    ArbSchG § 13 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7

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  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen des Gesundheitsschutzes; Aufgabenübertragung auf Dritte nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbSchG § 13 Abs. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen des Gesundheitsschutzes; Aufgabenübertragung auf Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung im Arbeitsschutz und externe Gefährdungsbeurteilung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über den Gesundheitsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 351
  • NZA 2009, 1434
  • DB 2009, 2552
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36).

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36).

    Der Begriff des Gesundheitsschutzes in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG stimmt mit demjenigen des Arbeitsschutzgesetzes überein (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 36).

    Dies ist der Fall, wenn sie Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes verlangen, die zu treffenden Maßnahmen aber nicht selbst detailliert beschreiben, sondern dem Arbeitgeber ein zu erreichendes Schutzziel vorgeben (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 111, 36).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und …

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Geht es um den Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, so ist aufgrund der besonderen Struktur dieses Mitbestimmungsrechts in der Regel ein konkretes Regelungsverlangen des Betriebsrats erforderlich (15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 173).

    Die von diesem gestellten Feststellungsanträge müssen erkennen lassen, welche Regelungen zur betrieblichen Umsetzung einer sich aus Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden konkreten Handlungspflicht des Arbeitgebers aus der Sicht des Betriebsrats in Betracht kommen, an deren Ausgestaltung er mitzuwirken beabsichtigt (15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 c der Gründe, aaO.).

    Ebenso wenig gestattet der Antrag eine Beurteilung, ob ein etwaiges Mitbestimmungsrecht bei der Aufgabenübertragung dem antragstellenden Betriebsrat oder bei einer betriebsübergreifenden Aufgabe dem Gesamtbetriebsrat zustünde (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 c der Gründe mwN, BAGE 100, 173).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    § 13 Abs. 2 ArbSchG räumt dem Betriebsrat ein Beteiligungsrecht insoweit gerade nicht ein (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b aa (4) der Gründe, BAGE 111, 48).

    bb) Hiernach hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG auf externe Dritte überträgt (offengelassen in BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b aa (4) der Gründe, BAGE 111, 48;… ebenso im Ergebnis Wiese GK-BetrVG § 87 Rn. 587;… Richardi § 87 Rn. 569;… aA wohl Fitting § 87 Rn. 300;… Pieper ArbSchR Arbeitsschutzrecht 4. Aufl. § 13 Rn. 15).

  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Personelle Einzelmaßnahmen werden daher vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (vgl. BAG 10. April 1979 - 1 ABR 34/77 - zu II 3 der Gründe, BAGE 31, 357; BVerwG 25. Januar 1995 - 6 P 19.33 - zu 3 der Gründe, AP ASiG § 9 Nr. 2;… DKK/Klebe 11. Aufl. § 87 Rn. 185;… Fitting § 87 Rn. 286;… Richardi BetrVG 11. Aufl. § 87 Rn. 559;… Wiese GK-BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 607; Wlotzke in FS Wißmann S. 426, 433).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist ferner, dass die Anwendung der Rahmenvorschrift eine betriebliche Regelung notwendig macht, in der Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam festlegen, in welcher Weise das vorgegebene Schutzziel erreicht werden soll (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 2 b bb (4) der Gründe, BAGE 82, 349).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Regelungen nach § 13 Abs. 2 ArbSchG; …

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. April 2008 - 16 TaBV 110/07 - aufgehoben.
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat im Beschluss vom 18. August 2009 (- 1 ABR 43/08 - Rn. 10, BAGE 131, 351) angenommen hat, ein Antrag sei nicht hinreichend bestimmt, wenn er auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts in all den Fällen gerichtet sei, in denen der Arbeitgeber gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG Aufgaben auf externe Personen übertrage.

    Diese werden vom Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 17 und Rn. 19, BAGE 131, 351).

    Rn. 21 a) Erschöpft sich die Maßnahme des Arbeitgebers in der Übertragung einzelner Aufgaben auf Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG liegt typischerweise eine Einzelmaßnahme vor, die nicht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegt (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 23, BAGE 131, 351;… Steffek in Kollmer/Klindt ArbSchG 2. Aufl. § 13 Rn. 62).

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Rn. 19 cc) Nichts Anderes folgt aus der Entscheidung des Senats vom 18. August 2009 (- 1 ABR 43/08 - BAGE 131, 351).

    Der Senat hat darin erkannt, dass der Betriebsrat bei der Übertragung der Durchführung von Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen auf externe Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat, weil es sich dabei typischerweise um nicht mitbestimmungspflichtige Einzelmaßnahmen handelt (BAG - 1 ABR 43/08 - Rn. 23, aaO).

    Der Senat hat aber auch ausgeführt, dass dadurch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen nicht verkürzt werden (BAG - 1 ABR 43/08 - Rn. 24, aaO).

  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung - …

    Soweit anerkannt ist, dass die Auswahl einer zuverlässigen und fachkundigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz nach § 13 Abs. 2 ArbSchG als Einzelmaßnahme nicht der Mitbestimmung unterliegt (BAG, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 -, Rn. 19, juris), gilt dies jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber weitere Regelungen zur Ausfüllung seiner Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 ArbSchG trifft (BAG…, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 24, juris, zu Regelungen der Organisation des Arbeitsschutzes).
  • LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und …

    Das Mitbestimmungsrecht des § 87 I Nr. 7 BetrVG setzt lediglich eine sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergebende Handlungspflicht des Arbeitgebers voraus (vgl. BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 - Tz 16, 18).
  • LAG Hamburg, 11.09.2012 - 1 TaBV 5/12

    Übertragung von Unternehmerpflichten des Arbeits- und Umweltschutzes - …

    Das verlangt eine so konkrete Beschreibung des Streitgegenstandes, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 18. August 2009, 1 ABR 43/08, Rn 9).

    Die gestellten Anträge sollen erkennen lassen, welche Regelungen zur betrieblichen Umsetzung einer sich aus den Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden konkreten Handlungspflicht der Arbeitgeberin aus Sicht des Betriebsrats in Betracht kommen, an deren Ausgestaltung er mitzuwirken beabsichtigt (BAG, Beschluss vom 18. August 2009, 1 ABR 43/08, Rn 9).

    Personelle Einzelmaßnahmen sollen daher vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst werden (BAG, Beschluss vom 18. August 2009, 1 ABR 43/08, Rn 16 bis 19, Juris).

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11

    Besetzungsregel - Gesundheitsschutz

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 16, 18, BAGE 131, 351).
  • LAG Hessen, 04.07.2024 - 5 TaBV 46/23

    Unterlassung der ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgten Beauftragung externer …

    aa) Das dem Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung i.S.v. § 5 ArbSchG zustehende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erstreckt sich auf die Aufstellung abstrakt-genereller Verfahrensgrundsätze, nach denen die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist (…vgl. Fitting § 87 Rn. 306 mwN.) Die nach der gesetzlichen Konzeption mitbestimmte Ausgestaltung der für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wesentlichen Grundlagen soll verhindern, dass später Streit über das angewandte Verfahren und die Methoden entsteht (…vgl. zu den im Einzelnen mitbestimmten Regelungsthemen: BAG 7. Dezember 2021 - 1 ABR 25/20 - Rn. 29 ff., AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz). Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erfasst hingegen nicht die Durchführung einer Einzelmaßnahme wie die Beauftragung eines Drittunternehmens mit Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder die Bestellung eines Betriebsarztes (vgl. BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 20; AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).

    Denn § 13 Abs. 2 ArbSchG verlangt nicht, wie nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erforderlich, eine betriebliche Regelung, in der Arbeitgeber und Betriebsrat abstrakt-generell festlegen, in welcher Weise das vorgegebene Schutzziel erreicht werden soll (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 23 aaO.).

    Durch die dem Arbeitgeber grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 ArbSchG mögliche Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung i.S.d. § 5 ArbSchG dürfen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen mithin nicht verkürzt werden (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 24, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2016 - 4 TaBV 135/15

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Ausfüllung sog. Gehaltsbänder in …

    Dies lässt ausreichend Inhalt und Umfang der Regelungen erkennen, an deren Ausgestaltung der Betriebsrat mitzuwirken beabsichtigt (BAG 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 - BAG 131, 351).
  • LAG Nürnberg, 10.09.2021 - 4 TaBV 29/19

    Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Zuständigkeit …

    In diesem Fall ist eine betriebliche Regelung, in der Arbeitgeber und Betriebsrat festlegen, in welcher Weise das vorgegebene Ziel des Arbeitsschutzes erreicht werden soll, nicht erforderlich (…vgl. BAG v. 18.03.2014, a.a.O.; BAG v. 18.08.2009, Az. 1 ABR 43/08; m.w.N.).
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 62/10

    Betriebsrat - Gesundheitsschutz - Ausgleich für Nachtarbeit

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 16, 18, BAGE 131, 351).
  • LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz

  • LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen …

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11

    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsschutz - Mitbestimmung des …

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 6 TaBV 47/11

    Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …

  • ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14

    Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - …

  • LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 TaBV 200/14

    Öffentlichkeit von Verhandlungen einer Einigungsstelle

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen …

  • ArbG Dortmund, 16.02.2016 - 2 Ca 4602/14

    Einsatz eines Schulhausmeisters an mehreren Schulen durch Zuweisung; Umfang des …

  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim …

  • ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14

    Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09

    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um …

  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

  • LAG Köln, 28.06.2012 - 4 TaBV 17/12

    Einigungsstellenverfahren; Zuständigkeit der Einigungsstelle für die …

  • LAG München, 07.07.2010 - 5 TaBV 18/09

    Teilbetriebsversammlung - Territorialitätsprinzip - Ausstrahlungswirkung

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 44/11

    Heilung eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines …

  • LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten …

  • ArbG Hamburg, 24.02.2011 - 29 BV 26/10
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