Rechtsprechung
| BAG, 16.09.1960 - 1 ABR 5/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitlos abgeschlossene Betriebsvereinbarung - Sozialpartner - Antragsrecht - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - Hutindustrie - Lohnregelung durch Tarifvertrag
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 26.03.1959 - II LBR 1/59
- BAG, 16.09.1960 - 1 ABR 5/59
Papierfundstellen
- BB 1960, 1329
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 230/57
Außertarifliche Zulagen - Abschluß des Tarifvertrages - Unbeachtlichkeit für Höhe …
Auszug aus BAG, 16.09.1960 - 1 ABR 5/59
Sinn des § 59 BetrVG ist es, die Regelung der materiellen Arbeitsbedingungen nach Möglichkeit aus der Betriebs- I (… ebene herauszunehmen. Hierdurch ist den TarifPartnern ein Monopol gegeben (vgl. Hueclc-Nipperdey, Lehrbuch, 6" Aufl. , Bd. 2, S. 834)° Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat hierzu zutreffend in der Entscheidung AP Nr. 1 zu § 59 BetrVG unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ausgesprochen, daß der Gesetzgeber bemüht war, die Monopolstellung der Verbände auf Tarifvertrags ebene zu schützen.Zu dieser Frage (hat der Zweite Senat in seiner schon erwähnten Entscheidung! AP Nr. 1 zu § 59 BetrVG ebenfalls Stellung genommen.
- BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens
Auszug aus BAG, 16.09.1960 - 1 ABR 5/59
Wie der Senat bereits in der Entscheidung AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ausgesprochen hat, bedarf es eines solchen Rechtsschutzinteresses zwar auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren.
- BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
Zwar waren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BetrVG 1952 auch die Tarifvertragsparteien in einem Beschlußverfahren antragsberechtigt, in dem die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung im Hinblick auf den Tarifvorrang geklärt werden sollte und zwar auch, soweit das Verfahren nicht von ihnen eingeleitet worden war, da es insoweit um die Grenze der Kompetenzen von Tarif- und Betriebspartnern gehe (vgl. BAG Beschlüsse vom 16. September 1960 - 1 ABR 5/59 -, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung m.zust.Anm. v. Auffarth; vom 21. Februar 1967 - 1 ABR 2/66 - und - 1 ABR 9/66 - und vom 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 -, AP Nr. 25, 26 und 28 zu § 59 BetrVG;… Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 74). - OVG Bremen, 15.09.1981 - PV-B 2/81
Zahlung einer außertariflichen Zulage zur Grundvergütung; Erhöhung von …
- vgl. die Entscheidungen vom 06.03.1958, 2 AZR 230/57 , AP, BetrVG 1952, § 59 Nr. 1; vom 16.09.1960, 1 ABR 5/59 , BB 1960, S. 1329; vom 06.12.1963, 1 ABR 7/63 , AP, a.a.O., Nr. 23; vom 29.05.1964, 1 AZR 281/63 , a.a.O., Nr. 24 -.Dazu hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit § 59 BetrVG 1952 in seinem Beschluß vom 16.09.1960, a.a.O., folgendes ausgeführt:.
- BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 20/24
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über tariflichen Zusatzurlaub für …
Die Regelung der materiellen Arbeitsbedingungen sollte vorrangig den Tarifvertragsparteien überlassen werden (vgl. BAG 16. September 1960 - 1 ABR 5/59 - zu II 4 der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 15.10.1985 - 16 TaBV 91/85
Auslegung tariflicher Bestimmungen über Arbeitszeitverkürzung und …
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in früheren Entscheidungen dies ohne weiteres bejaht, weil ein besonderes Interesse der Tarifparteien an der Klärung ihrer Kompetenzen gegenüber denjenigen der Betriebsparteien bestehe (vgl. BAG, Beschluß vom 16.09.1960 - 1 ABR 5/59 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung; BAG, Beschluß vom 01.02.1963 - 1 ABR 6/61 = AP Nr. 8 zu § 59 BetrVG 1952). - BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 6/61
Löhne gewerblicher Arbeitnehmer - Einzelhandel - Tarifliche Regelung - …
lässigkeit des Beschlußverfahrens, des Antragsrechts der Gewerkschaften und des Rechtsschutzinteresses hat sich der erkennende Senat bereits in dem dem jetzt zur Entscheidung stehenden gleichliegenden Pall 1 ABR 5/59? Beschluß vom 16« September I960, AP Hr0 1 zu § 2 ArbGG Betriebsvereinbarung = SAE 62, 68, befaßt« Diesem Beschluß hat Auffarth (ebenso Wlotzke in BAB1« 61, 125) in der AP aaO zugestimmt, während Schirmacher insbesondere zur prozessualen Seite den Ausführungen des Senats in der SAE aaO durchweg entgegengetreten ist« Die Argumente von Schirmacher vermögen jedoch nicht zu überzeugen« Soweit er sich insbesondere auf die von Kötter und Ordemann erhobenen Bedenken beruft, hat sich der Senat mit diesen bereits im vorgenannten Beschluß auseinandergesetzto Nach nochmaliger Überprüfung verbleibt er bei seiner bisherigen, hier von den Antragsgegnern übrigens ausdrücklich gebilligten Ansicht, 2) In materieller Hinsicht hängt die Entscheidung, wie die Beteiligten und das Landesarbeitsgericht zu treffend erkannt haben, von der Auslegung des § 59 BetrVG ab. - LAG Hessen, 02.09.1980 - 4 TaBV 10/80 Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Tarifvertrag die Sperrwirkung nach BetrVG § 77 Abs. 3 entfaltet, kommt es nicht darauf an, ob der beteiligte Arbeitgeber tarifgebunden ist (so BAG 1960-09-16 1 ABR 5/59 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG Betriebsvereinbarung).2.
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