Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Sechster Abschnitt - Konzernbetriebsrat (§§ 54 - 59a) |
(1) Für den Konzernbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 40, 41 und 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 5 entsprechend.
(2) 1Ist ein Konzernbetriebsrat zu errichten, so hat der Gesamtbetriebsrat des herrschenden Unternehmens oder, soweit ein solcher Gesamtbetriebsrat nicht besteht, der Gesamtbetriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Konzernunternehmens zu der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats einzuladen. 2Der Vorsitzende des einladenden Gesamtbetriebsrats hat die Sitzung zu leiten, bis der Konzernbetriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. 3§ 29 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 59 BetrVG
117 Entscheidungen zu § 59 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17
Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
Freistellung - Konzernbetriebsrat
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16
- BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 20/24
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über tariflichen Zusatzurlaub für ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 28.05.2024 - 11 TaBV 76/23
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Zusatzurlaubs für ...
- LAG Niedersachsen, 28.05.2024 - 11 TaBV 76/23
- LAG Baden-Württemberg, 11.09.2023 - 4 TaBV 4/23
Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit in Beschlussverfahren - Beschlussfassung in ...
- BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung
- LAG Nürnberg, 08.08.2024 - 5 TaBV 10/24
Auslegung Tarifvertrag - erzwingbare Mitbestimmung - Zusatzurlaub
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 31.01.2024 - 12 BV 120/22
Unbegründeter Antrag des Betriebsrates auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht ...
- ArbG Nürnberg, 31.01.2024 - 12 BV 120/22
- LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 8/21
Umfang des Auskunftsanspruchs des Konzernbetriebsrats zwecks Bestellung des ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 59 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 73b (Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften)