Betriebsverfassungsgesetz
Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
1Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 2Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.06.2021 | Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz | 14.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 7 BetrVG
516 Entscheidungen zu § 7 BetrVG in unserer Datenbank:
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit
- BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15
Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14
Betriebsratswahlanfechtung
- LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14
- LAG Hessen, 11.09.2023 - 16 TaBV 56/23
- BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21
Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren der Betriebsratswahl; ...
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21
Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Zum selben Verfahren:
- LAG Thüringen, 24.06.2020 - 4 TaBV 12/19
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - willkürliche Wählerliste
- LAG Thüringen, 24.06.2020 - 4 TaBV 12/19
- LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21
Regelmäßige Unbeachtlichkeit der Entfernung zwischen Hauptbetrieb und nicht ...
§ 7 BetrVG in Nachschlagewerken
- § 7 BetrVG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Betriebsratswahl
Querverweise
Auf § 7 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Aufsichtsrat
- § 5 (Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer)