Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) 1Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. 2Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
(2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
(3) 1Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. 2Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.
mitglieder § 10(weggefallen) § 11Ermäßigte Zahl der Betriebsrats-
mitglieder § 12(weggefallen) § 13Zeitpunkt der Betriebsratswahlen § 14Wahlvorschriften § 14aVereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe § 15Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter § 16Bestellung des Wahlvorstands § 17Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat § 17aBestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren § 18Vorbereitung und Durchführung der Wahl § 18aZuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen § 19Wahlanfechtung § 20Wahlschutz und Wahlkosten
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Rechtsprechung zu § 20 BetrVG
305 Entscheidungen zu § 20 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 34/23
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 30.08.2023 - 13 TaBV 46/22
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl hinsichtlich Verstoßes gegen wesentliche ...
- LAG Niedersachsen, 30.08.2023 - 13 TaBV 46/22
- LAG München, 20.08.2025 - 10 SLa 2/25
Personenbedingte Kündigung, Rechtsmißbrauch, Kündigungsschutzverfahren, ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG München, 12.12.2024 - 38 Ca 3864/24
Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratswahl, Vorfeld-Initiator, ...
- ArbG München, 12.12.2024 - 38 Ca 3864/24
- ArbG Nürnberg, 15.01.2026 - 9 BVGa 3/26
Rechtsstreit um Zugang einer gekündigten Betriebsrätin zum Betrieb
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2025 - 12 TaBV 3/25
Anfechtung einer Aufsichtsratswahl - Zurechnung von Verstößen Dritter gegen § 20 ...
- LAG Hamm, 09.05.2023 - 7 TaBV 11/23
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtungs- und damit Unwirksamkeitsgrund ...
- BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16
Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine ...
- LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
- LAG München, 16.04.2025 - 11 Sa 456/23
Gekündigt, weil er einen Betriebsrat gründen wollte: Jurastudent erstreitet ...
Querverweise
Auf § 20 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 (Wahlvorschriften)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)