Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.
(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Amtlicher Hinweis:Gemäß Artikel 14 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) gilt § 15 (Artikel 1 Nr. 13 des BetrVerf-Reformgesetzes) für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte erst bei deren Neuwahl.
mitglieder § 10(weggefallen) § 11Ermäßigte Zahl der Betriebsrats-
mitglieder § 12(weggefallen) § 13Zeitpunkt der Betriebsratswahlen § 14Wahlvorschriften § 14aVereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe § 15Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter § 16Bestellung des Wahlvorstands § 17Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat § 17aBestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren § 18Vorbereitung und Durchführung der Wahl § 18aZuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen § 19Wahlanfechtung § 20Wahlschutz und Wahlkosten
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Rechtsprechung zu § 15 BetrVG
145 Entscheidungen zu § 15 BetrVG in unserer Datenbank:
- ArbG Berlin, 07.05.2024 - 36 BV 10794/23
Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu ...
- BAG, 25.09.2024 - 7 ABR 37/23
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 23.11.2023 - 2 TaBV 8/23
Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung
- LAG Nürnberg, 23.11.2023 - 2 TaBV 8/23
- ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14
Geschlechterquote, Nachrückvorgang, nachträgliche Korrektur, Listensprung
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2024 - 2 TaBVGa 3/24
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Nachrücken eines Ersatzmitglieds in den ...
- ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 TaBV 4/23
Beschluss des Betriebsrates - Minderheitsgeschlecht - Listensprung
- BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24
Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften
- LAG München, 20.09.2024 - 7 TaBV 62/23
Betriebsratswahl, Betriebsbegriff, Betriebsteil, Zuordnungsbeschluss, ...
- LAG Köln, 13.10.2003 - 2 TaBV 1/03
Richtervorlage, Verfassungswidrigkeit, Wahlgleichheit, Betriebsratswahlen, ...
Querverweise
Auf § 15 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Amtszeit des Betriebsrats
- § 25 (Ersatzmitglieder)