Betriebsverfassungsgesetz
Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
Im Fall des § 14a finden die §§ 16 und 17 mit folgender Maßgabe Anwendung:
1. | Die Frist des § 16 Abs. 1 Satz 1 wird auf vier Wochen und die des § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 auf drei Wochen verkürzt. | |
2. | § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 findet keine Anwendung. | |
3. | 1In den Fällen des § 17 Abs. 2 wird der Wahlvorstand in einer Wahlversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. 2Für die Einladung zu der Wahlversammlung gilt § 17 Abs. 3 entsprechend. | |
4. | § 17 Abs. 4 gilt entsprechend, wenn trotz Einladung keine Wahlversammlung stattfindet oder auf der Wahlversammlung kein Wahlvorstand gewählt wird. |
Rechtsprechung zu § 17a BetrVG
27 Entscheidungen zu § 17a BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17
Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht
Zum selben Verfahren:
- LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem ...
- LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
- BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21
Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter
- LAG Düsseldorf, 23.06.2022 - 4 Ta 141/22
Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung einer Betriebsratswahl; ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2019 - 1 TaBV 11/18
Zuständigkeit zur Bestellung des Wahlvorstandes bei kollektiv gebündelter ...
- LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2014 - 3 TaBVGa 2/14
Wahlvorstand, Bestellung, Gesamtbetriebsrat, Information, Wählerliste, ...
- LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18
Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer ...
- ArbG Cottbus, 07.12.2022 - 2 BVGa 7/22
Einstweilige Anordnung - Betriebsversammlung - Bestellung Wahlvorstand - ...
- BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit
- LAG Düsseldorf, 12.10.2018 - 6 TaBVGa 7/18
Wahl des Wahlvorstandes außerhalb des Betriebs in einer Schule
Querverweise
Auf § 17a BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- § 14a (Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
- § 15 (Unzulässigkeit der Kündigung)