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   LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15   

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https://dejure.org/2015,33686
LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15 (https://dejure.org/2015,33686)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15 (https://dejure.org/2015,33686)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2015 - 9 TaBV 44/15 (https://dejure.org/2015,33686)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 19 BetrVG, § 20 BetrVG, § 19 BetrVG, § 20 BetrVG
    Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine Neutralitätspflicht. Dagegen verstößt er in zur Wahlanfechtung berechtigender Art und Weise, wenn er in Mitarbeiterversammlungen die Arbeitnehmer in Verbindung mit deutlicher Kritik am Verhalten des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Wer diesen Betriebsrat wiederwählt, verrät das Unternehmen ..."

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Wer diesen Betriebsrat wiederwählt, verrät das Unternehmen ..."

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19; BetrVG § 20
    Betriebsratswahl; Anfechtung; Neutralitätspflicht; Wahlbeeinflussung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 19 ; BetrVG § 20
    Umfang der Neutralitätspflicht des Arbeitgebers bei der Wahl des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anfechtung der Wahl des Betriebsrats der Mundipharma-Unternehmen erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neutrales Verhalten des Arbeitgebers vor der Betriebsratswahl

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann verletzen Arbeitgeber ihre Neutralitätspflicht bei Betriebsratswahlen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahl für den gemeinsamen Betriebsrat der Mundipharma-Unternehmen in Limburg unwirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitgeber unterliegt bei Betriebsratswahl striktem Neutralitätsgebot

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber verletzt Neutralitätspflicht - Anfechtung der Betriebsratswahl erfolgreich!

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber muss bei Betriebsratswahlen neutral bleiben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Betriebsratswahl - Neutralität des Arbeitgebers

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann der Arbeitgeber die Neutralitätspflicht verletzt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss neutral bleiben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Das Beschwerdegericht hat zwar einen Ausschließungsgrund in seinem Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - bejaht, den Antrag aber gleichwohl zurückgewiesen, weil es nach Vernehmung von 15 Zeugen/innen und vier Beteiligten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Quorum nur durch massive Einflussnahme des Leiters des Außendienstes und einiger Businessmanager erreicht worden ist.

    Die außerordentliche Heftigkeit der von der Beteiligten zu 3) in der letzten Amtszeit erhobenen Vorwürfe, festgehalten im Beschluss des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 -, hätte zwangsläufig zu einer gewissen Schärfe der Auseinandersetzung geführt.

    Sie habe eigentlich erwartet, dass er sie auf ihre wenige Tage zuvor erfolgte Aussage im Verfahren 9 TaBV 225/12 anspreche.

    In einer mit inhaltlicher Härte und verbaler Schärfe geführten Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, in der der Arbeitgeber - wie die Feststellungen in den Gründen des Beschlusses über das Ausschließungsverfahren vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - belegen - sich heftigen Angriffen ausgesetzt sieht, kann es ihm zwar nicht verwehrt werden, sich auch öffentlich zur Wehr zu setzen und die schlechte Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat im Rahmen der gebotenen Sachlichkeit zu kritisieren.

  • LAG Hamburg, 12.03.1998 - 2 TaBV 2/98

    Betriebsratswahl: Unzulässige Beeinflussung durch Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Der Arbeitgeber hat sich als Gegenspieler des Betriebsrates jeglichen Einflusses auf dessen Zusammensetzung zu enthalten (LAG Hamburg Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 - Juris; Fitting Rdn. 24 zu § 20 BetrVG; ErfK-Koch Rdn. 7 zu § 20 BetrVG; DKKW-Homburg Rz. 19 zu § 20 BetrVG; Vogt, Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen, BB 1987, 189, 190).

    Er darf insbesondere keine Wahlpropaganda für oder gegen eine Liste oder bestimmte Wahlbewerber machen (LAG Hamburg Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 - Juris).

    Insoweit ist es in der Sache unerheblich, ob einer der Geschäftsführer oder - in seinem Beisein der Personalleiter - sich wie behauptet geäußert hat (LAG Hamburg Beschluss vom 12. März 1998 - 2 TaBV 2/98 - Juris).

  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 TaBV 112/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl, Wahl der Personalvertretung Bord eines

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Anhaltspunkte hierfür ergeben sich aus der Antragsbegründung, in der die Beteiligten zu 1) bis 3) vortragen, dass sie die Wahl für nichtig, zumindest aber für rechtswidrig halten (zu dieser Fallgestaltung BAG Beschluss vom 22. Okt. 1981 - 6 ABR 1/81 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 3. Mai 2007 - 10 TaBV 112/06 - Juris).

    Im Zweifel ist aber davon auszugehen, dass die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geltend gemacht werden soll (LAG Hamm Beschluss vom 3. Mai 2007 - 10 TaBV 112/06 - Juris).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Nach st. Rspr. des BAG (BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - Juris; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - Juris) kommt es darauf an, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Nach st. Rspr. des BAG (BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - Juris; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - Juris) kommt es darauf an, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Nichtig ist eine Betriebsratswahl nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Juris; BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14 - Juris) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Nichtig ist eine Betriebsratswahl nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Juris; BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14 - Juris) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Nichtig ist eine Betriebsratswahl nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Juris; BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14 - Juris) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Zwischen den Beteiligten zu 3) bis 8) ist in dritter Instanz (- 7 ABR 81/13 - Termin lt. Juris am 18. Mai 2016) ein am 20. Juni 2011 durch rund 250 Beschäftigte des Betriebes eingeleitetes Verfahren auf Ausschließung der Beteiligten zu 3) aus dem Betriebsrat anhängig.
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen nicht öffentlicher Auszählung der

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15
    Nichtig ist eine Betriebsratswahl nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Juris; BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 30. Jan. 2015 - 13 TaBV 46/14 - Juris) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 12 TaBV 7/07
  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 1/81
  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16

    Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

    Auf die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Beteiligten zu 5. bis 8. wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. November 2015 - 9 TaBV 44/15 - teilweise aufgehoben, soweit die am 5. Mai 2014 durchgeführte Wahl des gemeinsamen Betriebsrats für den gemeinsamen Betrieb der Beteiligten zu 5. bis 8. für unwirksam erklärt wurde.
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