Betriebsverfassungsgesetz
Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
Sechster Abschnitt - Konzernbetriebsrat (§§ 54 - 59a) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 57 BetrVG
61 Entscheidungen zu § 57 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17
Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds
- BAG, 24.04.1969 - 2 AZR 319/68
Mitglied des Betriebsrates - Kündigungsschutz - Kündigung - Änderung der ...
- BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10
Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat
- BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 529/81
- BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75
Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts - ...
- BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes ...
- BAG, 18.12.1958 - 4 AZR 217/56
Fakultative Betriebsvereinbarung - Betriebliches Ruhegeld - Einhaltung einer ...
- BAG, 09.07.1986 - 8 AZR 169/82
Zulässigkeit der Gewährung von Winter-Zusatzurlaub durch Betriebsvereinbarung - ...
- BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
Anspruch auf Zusatzurlaub (Jubilar-Sonderurlaub) von drei Tagen nach 25-jähriger ...
- BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 329/81
Anspruch auf Zusatzurlaub (Jubilar-Sonderurlaub) von drei Tagen nach 25-jähriger ...
Querverweise
Auf § 57 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 73b (Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften)