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Rechtsprechung
   BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,190
BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 (https://dejure.org/1977,190)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 (https://dejure.org/1977,190)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1977 - 1 ABR 55/75 (https://dejure.org/1977,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - Stellungnahme des Betreibsrates zur Dringlichkeit - Feststellungsantrag - Sachliche Gründe für eine Personalmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 345
  • NJW 1978, 848
  • BB 1978, 1166
  • DB 1978, 447
  • DB 1978, 47
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …

    Auszug aus BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung der Anträge nicht nur von deren Wortlaut ausgegangen, sondern auch vom wirklichen Willen der Antragstellerin (BAG 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 235 [236] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des …

    Auszug aus BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung der Anträge nicht nur von deren Wortlaut ausgegangen, sondern auch vom wirklichen Willen der Antragstellerin (BAG 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 235 [236] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Dies gilt gleichermaßen, wenn die Ausschreibung von Arbeitsplätzen zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (vgl. BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345, 354 = AP BetrVG 1972 § 100 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 100 Nr. 1, zu III 5 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion, …

    Nur wenn dem Arbeitgeber insoweit ein grober Vorwurf zu machen ist, kann der Feststellungsantrag wegen offensichtlicher Verkennung der Dringlichkeit abgewiesen werden (vgl. BAG vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/77 - EzA BetrVG 1972, § 100 Nr. 1; NJW 1978, S. 848 ff.).

    Bei der Frage, ob die personelle Maßnahme dringend erforderlich war, ist grundsätzlich maßgebend jedoch allein, ob es mit dem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf zu vereinbaren ist, dass der Arbeitsplatz etwa für längere Zeit unbesetzt bleibt (vgl. insoweit BAG Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - NJW 1978 Seite 848 ff.).

    Auch der Ausnahmecharakter des § 100 BetrVG steht einer Stattgabe des Antrages nicht entgegen, da nach § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bei einer unberechtigten Zustimmungsverweigerung (und entsprechender Ersetzung durch das Gericht) nur eine offensichtliche, d. h. grobe Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers dazu führen kann, dass die vorläufige personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden darf (BAG vom 07.11.1977, a.a.O., Fitting u.a. § 100 Rdnr. 13 m. w. N.).

    Die Entscheidung darüber, welcher Arbeitnehmer den zu besetzenden Arbeitsplatz endgültig einnehmen soll, ist allenfalls bei der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG zu überprüfen, wenn insoweit Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 II BetrVG geltend gemacht werden können (BAG vom 07.11.1977, a.a.O.).

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung …

    Es bedarf daher keiner Prüfung, ob das Landesarbeitsgericht dem Feststellungsantrag zu Recht stattgegeben hat, weil nicht davon auszugehen sei, daß die Maßnahme offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich sei (vgl. dazu BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972).
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