Rechtsprechung
| BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 26.06.1996 - 2 BV 39/96
- LAG Köln, 03.09.1997 - 9 TaBV 51/96
- BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
Die Kriterien für die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von einer Tätigkeit auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage entsprechen im wesentlichen den vor stehend aufgeführten Merkmalen einer nach § 99 BetrVG beteiligungspfiichtigen Einstellung (Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992 -1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110, unter B II 3 der Gründe).Die Arbeitskräfte sind in den Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeiten allein nach den Weisungen des Entleihers aus (Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201 = AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).
Eine an der Vergütung der eingesetzten Mitarbeiter orientierte Gegenleistung läßt noch nicht zwingend auf das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung schließen (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO, unter B II11 c der Gründe, m. w. N.).
Diese setzt vielmehr voraus, daß der Arbeitgeber bzw. die ihn vertretenden Arbeitnehmer die Personalhoheit haben und damit im Konfliktfall die Entscheidung über die Erledigung der Arbeiten insbesondere nach Zeit und Ort bestimmen können (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO, unter B II 2 der Gründe).
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der ständigen Senatsrechtsprechung grundsätzlich auch einfache und inhaltlich begrenzte Tätigkeiten zum Gegenstand eines entsprechenden Dienst- oder Werkvertrages gemacht werden können (BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 - NZA 1987, 128 zum Überprüfen und Bereinigen von Adressenmaterialien; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1 9 9 2 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201 = AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972 zur Pförtnertätigkeit; Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO, zur Übernahme von Spülarbeiten).
In diesem Zusammenhang ist auch unklar, ob die B GmbH über die Vergabe von Aufträgen an Sub unternehmen und - wie vorliegend - die Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern hinaus unternehmerische Tätigkeiten entfaltet (vgl. Senatsbeschfuß vom 1. Dezember 1992 -1 ABR 30/92 - aaO, unter B IV der Gründe).
- BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91
Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
Die Arbeitskräfte sind in den Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeiten allein nach den Weisungen des Entleihers aus (…Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201 = AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der ständigen Senatsrechtsprechung grundsätzlich auch einfache und inhaltlich begrenzte Tätigkeiten zum Gegenstand eines entsprechenden Dienst- oder Werkvertrages gemacht werden können (BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 - NZA 1987, 128 zum Überprüfen und Bereinigen von Adressenmaterialien; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1 9 9 2 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201 = AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972 zur Pförtnertätigkeit;… Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO, zur Übernahme von Spülarbeiten).
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
Die Arbeitskräfte sind in den Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeiten allein nach den Weisungen des Entleihers aus (…Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201 = AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).Das Landesarbeitsgericht ist - wie auch die Rechtsbeschwerde nicht verkennt - zu Recht davon ausgegangen, daß für die Beurteilung vorrangig die tatsächliche Durchführung der getroffenen Vereinbarung und nicht der Vertragstext entscheidend ist (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1991, aaO).
- BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
Gesetzlich begründetes Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag zwischen einem …
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der ständigen Senatsrechtsprechung grundsätzlich auch einfache und inhaltlich begrenzte Tätigkeiten zum Gegenstand eines entsprechenden Dienst- oder Werkvertrages gemacht werden können (BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 - NZA 1987, 128 zum Überprüfen und Bereinigen von Adressenmaterialien; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1 9 9 2 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201 = AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972 zur Pförtnertätigkeit;… Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1992, aaO, zur Übernahme von Spülarbeiten). - BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige …
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
vom 28. Oktober 1986- 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; s. zuletzt den zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenen Senatsbeschluß vom 28. April 1998- 1 ABR 63/97 -). - BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85
Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
vom 28. Oktober 1986- 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; s. zuletzt den zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenen Senatsbeschluß vom 28. April 1998- 1 ABR 63/97 -). - BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94
Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige …
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994 -1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, unter B I11 der Gründe, m. w. N.). - BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87
Leiharbeitnehmer
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
So könnte der Betriebsrat etwa einwenden, die vorgesehene Arbeitnehmerüberlassung verstoße gegen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, weil sie die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen über schreite (Senatsbeschluß vom 28. September 1988 -1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380 = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 99 Rz 49;… Kittner in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Auflage, § 99 Rz 175; MünchArbR/Marschali, § 168 Rz 118; Schüren, AÜG, § 14 Rz 163). - BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 62/97
Auszug aus BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
In einer Anlage zu dieser Vereinbarung sind die Namen von fünf Arbeitneh- ; ,-::n aufgelistet, darunter der Arbeitnehmer M sowie die in den Paralieiverfah- ; ' betroffenen Arbeitnehmer Reiner S (1 ABR 62/97) und Eckardt Sc (.' ABR 61/97).
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01
Besetzung des Berufungsgerichts
§ 60 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (dazu BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613 a Nr. 105, zu I der Gründe) und § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG (dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 59/97 - nv., zu B I 3 der Gründe mwN) stellen lediglich Ordnungsvorschriften dar, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Verkündung führen (vgl. auch BGH 6. Dezember 1988 - VI ZB 27/88 - NJW 1989, 1156, 1157). - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 413/01
Besetzung des Berufungsgerichts - Fehlt die unterschriebene Urteilsformel in der …
§ 60 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (dazu BAG 9. Februar 1994 - 2A Z R 666/93 - AP BGB § 613 a Nr. 105, zu I der Gründe) und § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG (dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 59/97 - nv., zu B 1 3 der Gründe mwN) stellen lediglich Ordnungsvorschriften dar, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Verkündung führen (vgl. auch BGH 6. Dezember 1988 - V IZ B 27/88 - NJW 1989, 1156, 1157). - BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 61/97 In einer Anlage zu dieser Vereinbarung sind die Namen von fünf Arbeitnehmern aufgelistet, darunter der Arbeitnehmer S. sowie die in den Parallelverfahren betroffenen Arbeitnehmer Fernando M. (1 ABR 59/97) und Reiner Sc. (1 ABR 62/97).
- BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 62/97 In einer Anlage zu dieser Vereinbarung sind die Namen von fünf Arbeitnehmern aufgelistet, darunter der Arbeitnehmer S. sowie die in den Parallelverfahren betroffenen Arbeitnehmer Fernando M. ((1 ABR 59/97) und Eckardt Sc. -; 1 ABR 61/97).
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