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Rechtsprechung
   BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1650
BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91 (https://dejure.org/1992,1650)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 ABR 67/91 (https://dejure.org/1992,1650)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 ABR 67/91 (https://dejure.org/1992,1650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigungsverbot nach Erreichen der Altersgrenze - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats in die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bei Überschreitung der gesetzlichen Altersruhegrenze - Erhalt einer vernünftigen betrieblichen Altersstruktur als Zielsetzung ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; SGB VI § 41 Abs. 4
    Beschäftigungsverbot nach Erreichen der Altersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; Beschäftigungsverbot nach Erreichen der Altersgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 157 (Ls.)
  • NZA 1992, 992
  • BB 1992, 1360
  • BB 1992, 1790
  • DB 1992, 1530
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor …

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91
    Das hat der Große Senat in seiner Entscheidung vom 7. November 1989 (BAGE 63, 211 = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972) ausgesprochen und im einzelnen begründet.
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91
    Sie liegen damit nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern - wie der Betriebsrat zu Recht geltend macht - auch im Interesse der Belegschaft des Betriebes, da dadurch Aufstiegs- und Veränderungsmöglichkeiten innerhalb bestimmbarer Zeiträume eröffnet werden (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1987, BAGE 57, 30 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers …

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91
    Eine solche Weiterbeschäftigung wie auch eine Neueinstellung bedürfen nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates (Beschluß des Senats vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des …

    Rn. 32 (2) Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über eine auf das Arbeitsverhältnis anwendbare tarifliche Altersgrenze hinaus ist ebenfalls eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (BAG 10. März 1992 - 1 ABR 67/91 - zu B 3 b der Gründe; 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B II 1 der Gründe zu einer Altersgrenze 55 Jahre; 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 31, 20 zur Regelaltersgrenze;… DKW/Bachner 17. Aufl. § 99 Rn. 47;… Fitting BetrVG 30. Aufl. § 99 Rn. 39;… WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 99 Rn. 11;… aA HWGNRH-Huke BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn. 42;… MHdB ArbR/Lunk 4. Aufl. Bd. 4 § 340 Rn. 21;… Raab GK-BetrVG 11. Aufl. § 99 Rn. 37;… Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 99 Rn. 42).

    Letzteres ist nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil Aufstiegs- oder Veränderungschancen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die durch eine solche Weiterbeschäftigung verschlechtert werden, regelmäßig noch keinen Nachteil iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG darstellen (vgl. BAG 10. März 1992 - 1 ABR 67/91 - zu B 3 b der Gründe).

  • LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19

    Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche …

    Ebenso ist nach dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts aus § 99 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat Gelegenheit zur Prüfung zu geben, ob eine solche Beschäftigung sich mit den Interessen der Belegschaft des Betriebs an einer Altersgrenzenregelung vereinbaren lässt (vgl. BAG, Teilbeschluss vom 10.03.1992 - 1 ABR 67/91 - unter B. 3. b) der Gründe).

    Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, wenn durch die Weiterbeschäftigung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (vgl. BAG, Teilbeschluss vom 10.03.1992 - 1 ABR 67/91 - unter B. 3. b) der Gründe; Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. c) der Gründe).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Im Beschluß vom 10. März 1992 (- 1 ABR 67/91 - AP Nr. 96 zu § 99 BetrVG 1972) und im Urteil vom 12. November 1992 (- 8 AZR 157/92 - EzA Art. 20 EV Nr. 18) war sie nicht entscheidungserheblich und wurde deshalb offengelassen.
  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Im Beschluß vom 10. März 1992 (- 1 ABR 67/91 - AP Nr. 96 zu § 99 BetrVG 1972) und im Urteil vom 12. November 1992 (- 8 AZR 157/92 - EzA Art. 20 EV Nr. 18) war sie nicht entscheidungserheblich und wurde deshalb offengelassen.
  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 280/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Im Beschluß vom 10. März 1992 (- 1 ABR 67/91 - AP Nr. 96 zu § 99 BetrVG 1972) und im Urteil vom 12. November 1992 (- 8 AZR 157/92 - EzA Art. 20 EV Nr. 18) war sie nicht entscheidungserheblich und wurde deshalb offengelassen.
  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 506/92

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Im Beschluß vom 10. März 1992 (- 1 ABR 67/91 - AP Nr. 96 zu § 99 BetrVG 1972) und im Urteil vom 12. November 1992 (- 8 AZR 157/92 - EzA Art. 20 EV Nr. 18) war sie nicht entscheidungserheblich und wurde deshalb offengelassen.
  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 526/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen - Auslegung des Begriffs …

    Im Beschluß vom 10. März 1992 (- 1 ABR 67/91 - AP Nr. 96 zu § 99 BetrVG 1972) und im Urteil vom 12. November 1992 (- 8 AZR 157/92 - EzA Art. 20 EV Nr. 18) war sie nicht entscheidungserheblich und wurde deshalb offengelassen.
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