Rechtsprechung
| BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des Wertunterschiedes - Individuelle Gehaltserhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1991, 434
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (17)
- BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Die Vergütung von AT-Angestellten ist aber gerade nicht tariflich geregelt (BAG Beschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).Dagegen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht über die Gehaltshöhe (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
Dagegen besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung des Wertunterschiedes von der letzten Tarifgruppe zur ersten AT-Gruppe, weil damit gleichzeitig die Gehaltshöhe festgelegt wäre, die dem Arbeitgeber allein vorbehalten bleiben soll (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;… Wiese, aaO, § 87 Rz 676;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 502, 544;… Reuter, aaO, S. 22;… Wiedemann, aaO, S. 352 ff.;… a.A.: Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 87 Rz 139; von Friesen, AuR 1980, 367, 370; Hanau, BB 1977, 350, 354).
- BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).Hier hat der Senat im Urteil vom 26. Juli 1988 (aaO) entschieden, bei der Einführung eines Provisionssystems, nach dem die Abschlußprovision nach Pfennigsätzen pro Artikel gezahlt werden soll und zu diesem Zweck sechs Provisionsgruppen mit unterschiedlichen Pfennigsätzen gebildet werden, unterliege die Zuordnung der einzelnen Artikel zu den Provisionsgruppen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
In Übereinstimmung hiermit und mit der Entscheidung vom 26. Juli 1988 (aaO) hat der Senat schließlich in der Entscheidung vom 13. März 1984 (BAGE 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) ausgeführt, wenn das Provisionssystem so ausgestaltet sei, daß mit jedem Abschluß eines bestimmten Geschäftes auch eine bestimmte Zahl von Provisionspunkten verdient und jeder Provisionspunkt einheitlich mit einem bestimmten DM-Betrag vergütet werde, unterliege die Festlegung der Punktezahl für jedes Geschäft der Mitbestimmung des Betriebsrats.
- BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
Übertarifliche Zulage
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Bei der linearen Kürzung von freiwilligen übertariflichen Zuschlägen hat der Senat bereits entschieden, daß der Betriebsrat darüber mitzubestimmen hat, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden soll (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1987 und 10. Februar 1988, BAGE 54, 79 und 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).Wie bereits aus den Entscheidungen vom 13. Januar 1987 (…aaO) und 10. Februar 1988 (aaO) folgt, ergibt sich z. B. bei der linearen Kürzung einer übertariflichen Zulage oder einer linearen Gehaltserhöhung aus der Addition der verbleibenden Zulagen das zu verteilende Volumen.
- BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der …
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).Bei der linearen Kürzung von freiwilligen übertariflichen Zuschlägen hat der Senat bereits entschieden, daß der Betriebsrat darüber mitzubestimmen hat, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden soll (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1987 und 10. Februar 1988, BAGE 54, 79 und 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit …
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - und 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 7 und 2 zu § 81 ArbGG 1979).Ein solches Feststellungsverfahren kann als sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren auch vor einem Spruch der Einigungsstelle zur Regelung der betreffenden Angelegenheit anhängig gemacht werden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung sowie Beschluß vom 13. Oktober 1987, aaO).
- BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81
Mitbestimmung bei Datensichtgeräten
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Ein solches Feststellungsverfahren kann als sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren auch vor einem Spruch der Einigungsstelle zur Regelung der betreffenden Angelegenheit anhängig gemacht werden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung …sowie Beschluß vom 13. Oktober 1987, aaO). - BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
AT-Angestellte sind Angestellte, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen, andererseits aber noch nicht zum Personenkreis des § 5 Abs. 3 BetrVG gehören (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73 - AP Nr. 6 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87
Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Nach der Rechtsprechung des Senats schließt § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur aus, wenn die Tarifvertragsparteien eine abschließende Regelung getroffen haben; nur eine vollständige, aus sich heraus zu handhabende Tarifregelung löst eine Sperrwirkung gegenüber einer Betriebsvereinbarung aus (BAGE 26, 60, 67 f.= AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, zu II 5 c der Gründe sowie Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, m.w.N.). - BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.). - BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
Mitbestimmung bei Leistungsprämie
Auszug aus BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Auf der gleichen Linie liegt der Beschluß vom 13. September 1983 (BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie), in dem der Senat ausgesprochen hat, in einem Prämienlohnsystem unterliege auch der Faktor, der den Verlauf der Leistungslohnkurve bestimme, der Mitbestimmung des Betriebsrats. - BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79
Durchführung des Einigungsstellenverfahrens
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82
Mitbestimmung bei Provisionen
- BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld - …
- BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77
Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung - …
- BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73
Außertarifliche Angestellten - Einblicksrecht - Betriebsrat - Bruttogehaltsliste …
- BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
Betriebsratsmitbestimmung
- BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73
Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs …
- BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
Der Senat hat ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer linearen Anhebung der Gehälter von AT-Angestellten bereits in seinem - nicht veröffentlichten - Beschluß vom 21. August 1990 - 1 ABR 72/89 - bejaht (…zustimmend Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 87 Rz 139 - die dort für den Senatsbeschluß angegebene Fundstelle AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung ist allerdings nicht zutreffend).Bei der Entscheidung, ob die Gehälter linear oder nach abstrakten Kriterien unterschiedlich erhöht werden sollen, wird eine Vereinbarung darüber getroffen, ob das bisherige Verhältnis der Gehälter zueinander bestehen bleiben oder anläßlich der Gehaltserhöhung unter gleichberechtigter Mitwirkung des Betriebsrats geändert werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 21. August 1990 - 1 ABR 72/89 -, n.v.).
- LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17
Mitbestimmung des Betriebsrats
Rn. 107 Dass es nicht darauf ankommen kann, ob die Überlegungen des Arbeitgebers durch individualvertragliche Abreden umgesetzt werden, wurde bereits dargelegt (oben, (1);… vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1991 - 1 AZR 326/90, AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschl. v. 21.08.1990 - 1 ABR 72/89, NZA 1991, 434; BAG, Beschl. v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972). - LAG Niedersachsen, 07.07.2026 - 9 SLa 352/25
Gesamtbetriebsrat; Schriftform; Widersprüchliches Verhalten; Schriftform und …
Das gilt auch bei der gleichmäßigen Weitergabe der Kürzung an alle in Betracht kommenden Arbeitnehmer, weil dies nur eine von mehreren Entscheidungsmöglichkeiten ist (vgl. BAG 21.08.1990 - 1 ABR 72/89 - Rn. 15 ff., insbesondere Rn. 23;… BAG 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13;… s. a. LAG Hamm 19.09.2024 - 15 SLa 590/24 - Rn. 45).Ein Mitbestimmungsrecht besteht auch der Kürzung einer Leistung (BAG 21.08.1990 a. a. O. Rn. 23).
- LAG Niedersachsen, 07.07.2026 - 9 SLa 350/25
Widersprüchliches Verhalten; Gesamtbetriebsrat; Schriftform; Schriiftform und …
Das gilt auch bei der gleichmäßigen Weitergabe der Kürzung an alle in Betracht kommenden Arbeitnehmer, weil dies nur eine von mehreren Entscheidungsmöglichkeiten ist (vgl. BAG 21.08.1990 - 1 ABR 72/89 - Rn. 15 ff., insbesondere Rn. 23;… BAG 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13;… s. a. LAG Hamm 19.09.2024 - 15 SLa 590/24 - Rn. 45).Ein Mitbestimmungsrecht besteht auch der Kürzung einer Leistung (BAG 21.08.1990 a. a. O. Rn. 23). - BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97
Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung …
Dieses hat etwa in ständiger Rechtsprechung die Aufstellung oder Änderung einer Vergütungsgruppenordnung also der abstrakt-generellen Regelung einer materiellen Arbeitsbedingung - als mitbestimmungspflichtig angesehen, wenn kein Tarifvertrag besteht oder dieser etwa wegen Kündigung ausgelaufen ist und nur noch nachwirkt (vgl. Entscheidungen vom 22. Januar 1980 BAG 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350 = NJW 1981, 75; 31. Januar 1984 BAG 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = NZA 1984, 167; 27. Januar 1987 BAG 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147= NZA 1987, 489; 7. September 1988 BAG 4 ABR 32/88 - BAGE 59, 276 = NZA 1989, 857; 8. August 1989 BAG 1 ABR 62/88 - BAGE 62, 322 = NZA 1990, 322 f.; 30. Januar 1990 BAG 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94 = NZA 1990, 493 f.; 21. August 1990 BAG 1 ABR 72/89 - NZA 1991, 434, 435 f.; 27. Oktober 1992 BAG 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 2087 BetrVG 1972 Lohngestaltung = NZA 1993, 561; vgl. a. Beschluß vom 3. Dezember 1991 BAG GS 2/90 - BAGE 69, 134 = NZA 1992, 749, 755; Urteil vom 3. August 1982 BAG 3 AZR 1219/79 - BAGE 39, 277 = NJW 1983, 2519 f.). - BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterwirft die Festlegung der Höhe des einzelnen Arbeitsentgelts und damit auch die Festlegung der Gehaltserhöhung nach individuellen Gesichtspunkten gerade nicht dem Mitbestimmungsrecht (Beschluß des Senats vom 21. August 1990 - 1 ABR 72/89 - zu II 3 a der Gründe, betreffend die Mitbestimmung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten, n.v.). - LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von …
Die Kammer lässt auch offen, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht und was sich insoweit daraus ergibt, dass die im Betrieb vorgefundene Lage betreffend die Arbeitnehmer mit Vergütungsansprüchen gemäß verschiedener tariflicher Regelungen bislang nicht mitbestimmt worden ist (vgl. zu diesem Aspekt BAG 21.08.1990 - 1 ABR 72/89, NZA 1991, 434 Rn. 29 f.), was nach der Anhörung der Beteiligten im Termin unstreitig ist.BetrVG nicht gelten würde (vgl. dazu BAG 21.08.1990 a.a.O. Rn. 15).
- LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis, …
Hierzu gehören auch Vorschläge zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung - vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/89 - unter B. II. 2. b) der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz
Rn. 95 In Bezug auf Unterrichtungsansprüche über Fremdpersonaleinsatz hat das BAG für ausreichend erachtet, wenn aufgrund der festgestellten betrieblichen Situation der Betriebsrat eine Klärung begehrt, ob freie Mitarbeiter oder im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen tätige Personen möglicherweise betrieblich eingegliedert sind und somit wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG in Betracht kommen könnte (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/18 - BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/89 -). - LAG Niedersachsen, 01.10.2025 - 9 SLa 792/24
Anspruch auf Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie
Das gilt auch bei der gleichmäßigen Weitergabe der Kürzung an alle in Betracht kommenden Arbeitnehmer, weil dies nur eine von mehreren Entscheidungsmöglichkeiten ist (vgl. BAG 21.08.1990 - 1 ABR 72/89 - Rn. 15 ff., insbesondere Rn. 23;… BAG 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13;… s. a. LAG Hamm 19.09.2024 - 15 SLa 590/24 - Rn. 45).Dabei besteht ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats nicht nur für die Gewährung, sondern auch die Kürzung einer Leistung (vgl. BAG 21.08.1990 a. a. O. Rn. 23).
- LAG Niedersachsen, 01.10.2025 - 9 SLa 811/24
Schriftform; Treu und Glauben; Beschlussfassung des Betriebsrats; …
- LAG Niedersachsen, 01.10.2025 - 9 SLa 812/24
Beschlussfassung des Betriebsrats; betriebsvereinbarungsoffen; Gesamtbetriebsrat; …
- LAG Niedersachsen, 01.10.2025 - 9 SLa 808/24
Schriftform; Treu und Glauben; Beschlussfassung des Betriebsrats; …
- LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung
- LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2025 - 4 SLa 294/24
Laufbahn-Nachzeichnung und berufliche Entgeltentwicklung für …
- LAG Niedersachsen, 07.12.2012 - 12 TaBV 67/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einordnung von Assistenten der …
- LAG München, 20.08.2003 - 9 Sa 32/03
Begründung einer außertariflichen Eigenschaft durch übertarifliche Bezahlung; …
- BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 327/90
Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts - Ausnahme bestimmter …
- VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92
Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf …
- LAG Hamburg, 30.05.1991 - 7 TaBV 12/90
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Übertarifliche Zulage; Zulage; Anrechnung; …
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