Rechtsprechung
| BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags
- rechtsinformationen.bund.de
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Betriebsrats auf einen lesenden Zugriff auf Leistungsdaten von Arbeitnehmern; Bestimmtheit eines Antrags
- bag-urteil.com
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Anspruch des Betriebsrats auf einen lesenden Zugriff auf Leistungsdaten von Arbeitnehmern; Bestimmtheit des Antrags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.05.2008 - 37 BV 407/07
- LAG München, 03.12.2008 - 10 TaBV 67/08
- BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09
Papierfundstellen
- DB 2010, 2624
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08
Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 34 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 34 Nr. 1).. - LAG München, 03.12.2008 - 10 TaBV 67/08
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - elektronischer Zugriff auf Leistungsdaten …
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Dezember 2008 - 10 TaBV 67/08 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16
Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. zum Beschlussverfahren BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11). - BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10
Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines …
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (…BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, BAGE 131, 316; 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 51). - BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
Im Fall einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung muss für den in Anspruch genommenen Beteiligten eindeutig erkennbar sein, was von ihm verlangt wird (vgl. zum Auskunftsanspruch zB BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 51).
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung im Verfahren auf Gleichstellung …
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (…vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 -Rn. 12; 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11). - LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
Zur Auslegung eines TeilzeitbegehrensZustimmungsfiktion mangels schriftlicher …
Die Prüfung, welche Maßnahme der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 45; BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - AP ZPO § 253 Nr. 51). Anträge sind dabei so genau zu bezeichnen, dass der Inanspruchgenommene eindeutig erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen was von ihm verlangt wird. - BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09
Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11).Die Beteiligten haben sich in ihrem Vorbringen inhaltlich weder mit dem im Antrag enthaltenen Begriff der "unmittelbaren Leistungsdaten" auseinandergesetzt noch ist dessen Inhalt eindeutig bestimmbar (vgl. BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 13).
- BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 TaBV 2362/11
Pflicht zur rechtzeitigen und umfassende Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09). - LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu …
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (…BAG v. 15.03.2011 Rn. 12, aaO; BAG v. 27.02.2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11, AP Nr. 51 zu § 253 ZPO). - LAG Hessen, 14.07.2011 - 9 TaBV 192/10
Bestreiten eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses mit Nichtwissen - …
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2010 (- 1 ABR 74/09 - ) sei der Antrag ohnehin unzulässig. - LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
Eingruppierung von Kombi-Mitarbeiterinnen nach dem Bundesentgelttarifvertrag für …
- LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von …
- LAG Hessen, 22.10.2024 - 4 TaBV 140/23
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