Rechtsprechung
| BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zum Begriff der Einstellung nach § 99 BetrVG - Mitbestimmung des Betriebsrates bei dem Einsatz von Personal einer Fremdfirma im Betrieb des Arbeitgebers - Vorliegen einer zustimmungspflichtigen Einstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99 Abs. 1 § 101
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Personal einer Fremdfirma - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 14.11.1989 - 16 BV 32/88
- LAG Hessen, 14.08.1990 - 4 TaBV 57/90
- BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90
Zum Begriff der Einstellung
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).In der Entscheidung vom 5. März 1991 (1 ABR 39/90, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99) hat der Senat darauf hingewiesen, daß die Vorschriften über den Dienst- oder Werkvertrag nicht ausschließen, daß die zu erbringende Dienstleistung vertraglich hinsichtlich aller Einzelheiten bezüglich Ausführung, Umfang.
Der vorliegende Sachverhalt weist Parallelen mit dem Sachverhalt auf, den der Senat in der Entscheidung vom 5. März 1991 (a.a.O.) zu entscheiden hatte.
Zur Erfüllung dieses "Dienstvertrags" bedient sich A. sogenannter Subunternehmer, die in Wirklichkeit wohl Arbeitnehmer sind, weil sie gegenüber A. weisungsgebundene Tätigkeiten ausführen und keinerlei Spielraum dafür haben, zu welcher Zeit und in welcher Weise sie ihre Dienstleistung erbringen, Diese Arbeitnehmer arbeiten aufgrund ihres Vertrags zu der Firma A. Das Besondere des vorliegenden Falles gegenüber dem der Entscheidung vom 5. März 1991 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt liegt allein darin, daß die Dienstleistung, die die Firma A. übernommen hat, besonders einfach ist, so daß sie selbst nur über ein Minimum an betrieblicher Organisation verfügt.
- BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88
Einstellung: Begriff
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 75/90
Ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
Ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 75/90 - n.v., zu B I der Gründe; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 105, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).Eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG liegt vielmehr nur vor, wenn diese Personen selbst so in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingebunden werden, daß dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über deren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat, er also die Personalhoheit über diese Personen besitzt (BAG Beschlüsse vom 5. März 1991, 9. Juli 1991, 1. Oktober 1991, aaO; - kritisch zum Begriff der Personalhoheit von Hoyningen-Huene, Anm. zu BAG EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102).
Bereits im Beschluß vom 1. Oktober 1991 (aaO, zu B II 2 c der Gründe) hat der Senat entschieden, daß es der Annahme eines Dienstvertrages nicht entgegensteht, wenn die von der Drittfirma übernommenen Dienstleistungen besonders einfach sind (in jenem Fall hatte die Drittfirma die Aufgabe, für eine Autovermietung Überführungsfahrten durchzuführen).
- LAG Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 15 Sa 30/21
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
Die Erfüllungsgehilfen des Dienstnehmers haben dann diese Weisungen des Auftraggebers nicht deswegen zu erfüllen, weil sie zu diesem in einem Rechtsverhältnis stehen und in dessen Arbeits- und Produktionsprozess eingesetzt sind, sondern weil sie die Arbeitsleistung aus dem zwischen ihnen und dem Dienstnehmer bestehenden Rechtsverhältnis schuldeten (vgl. BAG 1. Oktober 1991 - 1 ABR 75/90 - juris Rn. 23: zur Dienstleistung "Durchführung von Überführungsfahrten"). - LAG Hessen, 03.12.1991 - 4 TaBV 75/91
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ; …
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