Rechtsprechung
| OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 59 § 60
Voraussetzungen der einfachen Streitgenossenschaft gem. § 60 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen notwendiger und einfacher Streitgenossenschaft ; Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit ; Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen Entscheidung ; Geringerer prozessualer Aufwand ; Durchführung getrennter Prozesse ; Vermeidung einander widersprechender ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung ist aber nur dann zweckmäßig, wenn damit ein geringerer prozessualer Aufwand verbunden ist als mit der Durchführung getrennter Prozesse und wenn damit einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020).Dass gegen alle Streitgenossen nicht dieselben Anträge gestellt werden, ist demgegenüber für die Frage der Streitgenossenschaft unerheblich (BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020; OLG Hamm, NJW 2000, 1347).
- OLG Hamm, 12.01.2000 - 1 Sbd 98/99
Zulässigkeit einer Streitgenossenschaft; Ausschluss einer gerichtlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Die Vorschrift des § 60 ZPO ist zwar im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; ihre Voraussetzungen sind immer dann zu bejahen, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist (OLG Hamm, NJW 2000, 1347;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7).Dass gegen alle Streitgenossen nicht dieselben Anträge gestellt werden, ist demgegenüber für die Frage der Streitgenossenschaft unerheblich (BayObLG, NJW-RR 1990, 742 und 1020; OLG Hamm, NJW 2000, 1347).
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Zudem bedarf es zur Bejahung der einfachen Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO zwar nicht der Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes, erforderlich ist aber, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (BGH, NJW-RR 1991, S. 381; KG, MDR 2000, 1394); eine bloße sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs und des wirtschaftlichen Hintergrundes reicht demgegenüber nicht, um den Voraussetzungen des § 60 ZPO zu genügen.Für diesen inneren, über eine bloße Ähnlichkeit hinausgehenden Zusammenhang der vermeintlich anfechtbaren Handlungen der Antragsteller als Gläubiger der A. D. GmbH ist hier nichts ersichtlich.
- BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein …
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Zwar gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft i.S.d. § 62 ZPO, sondern auch für die einfache gemäß §§ 59, 60 ZPO (BGH, NJW 1992, 981; 1998, 685 ; OLG Celle, OLG-Report 2001, 97, 98;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 36 Rdnr. 14, m. w. N.). - BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91
Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Zwar gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft i.S.d. § 62 ZPO, sondern auch für die einfache gemäß §§ 59, 60 ZPO (BGH, NJW 1992, 981; 1998, 685 ; OLG Celle, OLG-Report 2001, 97, 98;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 36 Rdnr. 14, m. w. N.). - KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02
Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Gemäß § 3 ZPO war der Streitwert auf 1/4 des Wertes der Hauptsache festzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 18.03.2002, 1 AR 13/02). - KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99
Voraussetzungen der Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Zudem bedarf es zur Bejahung der einfachen Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO zwar nicht der Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes, erforderlich ist aber, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen (…BGH, NJW-RR 1991, S. 381; KG, MDR 2000, 1394); eine bloße sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs und des wirtschaftlichen Hintergrundes reicht demgegenüber nicht, um den Voraussetzungen des § 60 ZPO zu genügen.Für diesen inneren, über eine bloße Ähnlichkeit hinausgehenden Zusammenhang der vermeintlich anfechtbaren Handlungen der Antragsteller als Gläubiger der A. D. GmbH ist hier nichts ersichtlich. - OLG München, 19.11.1999 - 23 U 4502/99
Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Doch darf das legitime Interesse jedes einzelnen, angehenden Beklagten daran nicht übersehen werden, einen hinsichtlich seiner Person begründeten Gerichtsstand nicht allein deshalb zu verlieren, weil sich andere Personen, zu denen er sonst in keiner Beziehung steht, gegenüber der - zukünftigen - Klagepartei lediglich "ähnlich" verhalten haben wie er (so auch KG, MDR 2000, 1395).
- BayObLG, 30.08.2024 - 102 AR 99/24
Antragsgegner, Ratenzahlungsvereinbarung, Streitgenossenschaft, …
Unerheblich ist dabei, ob gegen alle Streitgenossen dieselben Anträge gestellt werden (BayObLG…, Beschluss vom 3. April 1990, AR 1 Z 30/90, NJW-RR 1990, 1020 [juris Rn. 6]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 8).Notwendig für die Bejahung der Streitgenossenschaft ist bei Ansprüchen aus einer Mehrheit von gleichartigen oder ähnlichen selbständigen Lebenssachverhalten ein übereinstimmender tatbestandlicher Kern, in dem sich die prozessualen Streitgegenstände der beabsichtigten Klage gegen die Antragsgegnerinnen berühren (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, juris Rn. 26), etwa ein gemeinsames Handeln der Antragsgegnerinnen (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 11) oder ein sonstiger innerer Zusammenhang auf Seiten der Antragsgegnerinnen (…OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Februar 2023, 11 UH 3/23, juris Rn. 13;… Bendtsen in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 60 Rn. 9 f.;… Brünnigmann in Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, § 60 Rn. 3;… Althammer in Zöller, ZPO, § 60 Rn. 7).
Daran fehlt es bei einer Klage des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung verschiedener anfechtbarer Zahlungen gegen eine Vielzahl von Gläubigern regelmäßig (OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 11;… Bendtsen in Saenger, ZPO, § 60 Rn. 10;… Brünnigmann in Anders/Gehle, ZPO, § 60 Rn. 4).
- BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20
Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts
Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder eine Übereinstimmung in solchen Tatbestandselementen, die den wirtschaftlichen Hintergrund betreffen, reicht jedenfalls nicht, um Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu begründen (…vgl. BGH, NJW 1992, 981/982 [juris Rn. 2]; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Mai 2015, I-32 SA 13/15, ZIP 2015, 2247 [juris Rn. 14 f.];… OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. September 2010, 17 U 169/09, NJW-RR 2011, 572 [juris Rn. 60]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 10 f.; KG…, Beschluss vom 27. Juni 2000, 28 AR 171/99, MDR 2000, 1394 [juris Rn. 2];… Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60 Rn. 7;… Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 60 Rn. 2;… Weth in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7;… Bendtsen in Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 60 Rn. 10;… ebenso: Bork in Stein/Jonas, ZPO, § 60 Rn. 2). - KG, 19.02.2026 - 18 UH 20/25
Streitgenossenschaft bei Klage gegen Mitglieder von Verwaltungsausschuss und …
Rn. 38 Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der jeweils den von der Antragsgegnerin zu 10) herangezogenen Entscheidungen zugrunde liegt, in denen eine einfache Streitgenossenschaft mit der Begründung, die Ähnlichkeit des Geschehensablaufs und des wirtschaftlichen Hintergrundes reiche nicht aus, verneint worden ist (…KG, Beschluss v. 27.06.2000,28 AR 171/99, juris Rn. 2; OLG Dresden, Beschluss v. 06.05.2002,1 AR 23/02, juris Rn. 10).
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