Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19 (SA Z) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung; Willkürlicher Verweisungsbeschluss; Grob rechtsfehlerhafte Verweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).Auch wenn ein fehlender Aufenthaltswille angesichts der Testierfähigkeit der Erblasserin vorliegend ausscheiden dürfte, stellt der Umstand, dass das Amtsgericht Brandenburg an der Havel trotz fehlender konkreter Informationen darauf verzichtet hat, die Umstände des Hospizaufenthalts der Betroffenen aufzuklären, allenfalls einen einfachen Rechtsfehler dar, lässt die getroffene Entscheidung aber nicht als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365).
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273). - BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90
Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Auch wenn für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts jedenfalls dann keine Mindestfrist besteht, wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort, wie oftmals bei einer Unterbringung in einem Hospiz, ausgeschlossen ist (…Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 3 Rn. 10), ist der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1993, 2047, 2048), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln.
- BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49). - OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03
Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Beide Beschlüsse genügen den an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellenden Anforderungen, da es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Beteiligten bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler: Senat, NJW 2004, 780;… Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, § 36 Rn. 35). - OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06
Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 5 Rn. 9; vgl. für Betreuungsverfahren: Senat, FamRZ 2019, 232, 233). - OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01
Wohnsitz des Erblassers
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Insoweit können beispielsweise die konkret beabsichtigte Auflösung der früheren Wohnung (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswillen (…Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein. - OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Dabei ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die Betroffene wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84). - OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines …
- OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung; …
Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (Anschluss an BGH, NJW 1993, 2047, 2048) und ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 6, juris; vgl. für Betreuungsverfahren: OLG Brandenburg FamRZ 2019, 232, 233).
Beide entsprechenden Beschlüsse genügen den an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellenden Anforderungen, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Beteiligten bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 7, juris;… Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Auflage, § 36 Rn. 35).
Gleichwohl ist der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1993, 2047, 2048), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).
- KG, 16.09.2019 - 1 AR 38/19
Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Auswirkung einer …
Das folgt jedenfalls aus dem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 1 AR 28/19 - vom 23. August 2019. - OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Nachlasssachen; Bindungswirkung einer …
Wenn auch für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts jedenfalls dann keine Mindestfrist besteht, wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort, wie oftmals bei einer Unterbringung in einem Hospiz, ausgeschlossen - gewesen - ist (Senat, Beschluss vom 23.8.2019, 1 AR 28/19 (SA Z);… Keidel/Sternal, a. a. O., § 3, Rn. 10), ist gleichwohl der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegen (BGH NJW 1993, 2047, 2048; KG RPfleger 2021, 46, 47), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtumstände zu ermitteln (…Senat a. a. O.). - OLG Brandenburg, 29.03.2021 - 1 AR 13/21
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Nachlasssache …
Für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts kann auch dann, wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort, wie oftmals bei einer Unterbringung in einem Hospiz, ausgeschlossen erscheint, nicht allein aus der Dauer des Aufenthaltes im Hospiz geschlossen werden (…Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 3 Rn. 10 Senat, Beschluss vom 23.8.2019, 1 AR 28/19 (SA Z). - OLG Rostock, 16.07.2025 - 3 AR 10/25
Gerichtsstandsbestimmung: Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Hospiz als …
Rn. 16 (aa) Wenn auch für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts jedenfalls dann keine Mindestfrist besteht, wenn eine Rückkehr an den bisherigen Aufenthaltsort, wie oftmals bei einer Unterbringung in einem Hospiz, ausgeschlossen - gewesen - ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.08.2019 - 1 AR 28/19 [SA Z] -, Rn. 12, zitiert nach juris;… Sternal-Sternal, a. a. O., § 3, Rn. 10), ist gleichwohl der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegen (BGH…, Beschluss vom 03.02.1993 - XII ZB 93/90 -, Rn. 20; KG Berlin…, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 AR 1020/20 -, Rn. 3, beide zitiert nach juris), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtumstände zu ermitteln (…Brandenburgisches Oberlandesgericht a. a. O.).
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