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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11661
OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02 (https://dejure.org/2003,11661)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2003 - 1 AR 35/02 (https://dejure.org/2003,11661)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2003 - 1 AR 35/02 (https://dejure.org/2003,11661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit von Schifffahrtsgericht und Strafrichterabteilung eines anderen Amtsgerichts bei Verletzung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften und sachlichem Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Schifffahrtsgericht und Strafrichter

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 23.04.1991 - RReg. 4 St 54/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Ähnlich auch das BayObLG (VRS 81, 306 f.), welches aber ergänzend darauf abgestellt hat, dass die fahrlässige Verunreinigung des Gewässers gerade auf der Missachtung der zur Sicherheit und Ordnung auf den Gewässern erlassenen Rechtsvorschriften zurückzuführen sein müsse, wozu auch die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt gehöre.

    Rn. 14 a. In welchen Fällen außerhalb von Gewässerverunreinigungen (vgl. hierzu BayObLG VRS 81, 306 f.; Hoffmann, Die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen, Mannheimer Beiträge zum Binnenschifffahrtsrecht, 1996, Seite 195 ff.) der Schwerpunkt der auf Schiffen begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in der Verletzung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften liegt, ist bislang wenig geklärt.

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Denn für ein Entziehen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren aus einem Steueraussetzungsverfahren reicht ein Verhalten aus, mit dem eine bestehende Kontrolle oder Kontrollmöglichkeiten über Waren beseitigt wird, so dass für die Zollbehörden die Eigenschaft der Waren als verbrauchssteuerpflichtig, aber unversteuert nicht mehr erkennbar ist (BGH NJW 2003, 446 ff., 447).
  • OLG Karlsruhe, 02.01.2003 - 15 AR 45/02

    Sachliche Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts: Zuständigkeit kraft …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Dabei ist wegen der Intention des Gesetzgebers, welcher dieser mit der Einrichtung der Schifffahrtsgerichte verbunden hat (kompetenter und erfahrener Richter: vgl. hierzu erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zum Entwurf eines EGStGB - BT-Drucks. 7/1261 S. 46;… Hofmann a.a.O.; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.01.2003 - 15 AR 45/02 zur erweiternden Auslegung der Zuständigkeit der Schifffahrtsgerichte bei Amtshaftungsansprüchen: Verweigerung der Schleusung eines Binnenschiffes), durchaus eine weite und großzügige Bewertung der Zuständigkeitsvorschriften angezeigt.
  • BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Rn. 3 Die Entscheidung des negativen sachlichen Kompetenzkonfliktes (vgl. hierzu BGHSt 18, 381 ff.) zwischen der Strafrichterabteilung des Amtsgerichts O. und dem beim Amtsgericht K. ansässigen Schifffahrtsgericht obliegt dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
  • OLG Zweibrücken, 12.05.1998 - 5 UF 73/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Ebenso obliegt im Zivilprozessrecht die Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zwischen der Zivilprozess - und der Familienabteilung desselben Amtsgerichts entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO dem Oberlandesgericht und nicht etwa dem mit Familiensachen nicht befassten, aber an sich nächst höheren Landgericht (vgl. OLG Celle JAmt 2002, 272; OLG Dresden OLG-NL 2001, 71 f.; OLG Jena OLG-NL 2002, 93 f.; OLG Frankfurt NJWE-FER 1998, 234; KG, Beschluss vom 30.03.1998, 28 AR 23/98).
  • BGH, 20.04.1979 - 2 ARs 76/79

    Einleiten von mit Öl vermischten Kühlwasser in den Neckar - Zuständigkeit des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Rn. 10 1. Der zu Fragen der Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts bislang grundlegenden Entscheidung des BGH vom 20.04.1979 (2 ARs 76/79; ZfB 1979, 337) lag der Fall einer Gewässerverschmutzung durch Ablassen von Öl zugrunde.
  • OLG Hamm, 10.12.1984 - 1 Ws 302/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Allerdings hat das OLG Koblenz (OLGSt StPO § 14 Nr. 1; offen gelassen OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.1984, 1 Ws 302/84) in Rahmen der Überleitung einer Lebensmittelsache vom Bußgeld - in das Strafverfahren nach § 81 OWiG entschieden, dass als solches bei einem Streit zweier Amtsgerichte in einem Landgerichtsbezirk das übergeordnete Landgericht anzusehen sei.
  • KG, 26.06.1997 - 1 AR 773/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Dabei kann dahinstehen, inwieweit vorliegend noch eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts O. zu einer Erledigung des Zuständigkeitsstreits der beiden Amtsgerichte hätte führen können, denn auch insoweit wäre das Oberlandesgericht Karlsruhe das zuständige Beschwerdegericht (ebenso KG, Beschluss vom 26.06.1997, 1 AR 773/97).
  • KG, 30.03.1998 - 28 AR 23/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
    Ebenso obliegt im Zivilprozessrecht die Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zwischen der Zivilprozess - und der Familienabteilung desselben Amtsgerichts entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO dem Oberlandesgericht und nicht etwa dem mit Familiensachen nicht befassten, aber an sich nächst höheren Landgericht (vgl. OLG Celle JAmt 2002, 272; OLG Dresden OLG-NL 2001, 71 f.; OLG Jena OLG-NL 2002, 93 f.; OLG Frankfurt NJWE-FER 1998, 234; KG, Beschluss vom 30.03.1998, 28 AR 23/98).
  • OLG Hamm, 24.03.2020 - 4 (s) Sbd I-4/20

    Zuständigkeit; Schifffahrtsgericht; Schifffahrtsobergericht; …

    Denn auch insoweit wäre das Oberlandesgericht Hamm das zuständige Beschwerdegericht gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.04.2003 - 1 AR 35/02 - juris Rn. 6) und es nicht ersichtlich, dass auf diese Weise eine schnellere und einfachere Klärung des Zuständigkeitsstreites erreicht werden könnte.

    Rn. 24 Die Berücksichtigung auch von sachlichen Zuständigkeitsgesichtspunkten bei der Auswahl des "gemeinschaftlichen oberen Gerichts" ist dem Gesetz auch nicht fremd (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.04.2003 - 1 AR 35/02 - juris Rn. 5).

    Rn. 25 Schließlich erschiene es wenig sachgerecht, einen mit Schifffahrtssachen nicht befassten Spruchkörper, wie vorliegend das Landgericht, als zur Klärung eines Zuständigkeitsstreits berufen anzusehen (in der Begründung ebenso, aber im Ergebnis offenlassend OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.04.2003 - 1 AR 35/02 - juris Rn. 5).

    Rn. 34 Insgesamt ist dabei ein großzügiger Auslegungsmaßstab zugunsten von Schifffahrtssachen angezeigt, um gerade in Strafsachen, von denen der Angeklagte i.d.R. besonders betroffen ist, die besondere Sachkompetenz der Schifffahrtsgerichte in Bezug auf die Verhältnisse der Binnenschifffahrt und den Ablauf des Bordbetriebes sowie ihre Erfahrung aus Havariesachen fruchtbar zu machen und damit eine gerechte Entscheidung in der Sache sicherzustellen (…im Ergebnis ebenso Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7, Bezug nehmend auf Schifffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch - juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.04.2003 - 1 AR 35/02 - juris Rn. 15;… v. Waldstein/Holland Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl. 2011, § 2 BinSchVerfG Rn. 11).

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