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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.05.2019

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19 (SA Z)   

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https://dejure.org/2019,45287
OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,45287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2019 - 1 AR 35/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,45287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 1 AR 35/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,45287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ZPO § 32
    Zuständigkeitsstreit in einem sogenannten Dieselskandalverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zuständigkeitsstreit in einem sogenannten Dieselskandalverfahren; Begehungsort für den Gerichtsstand einer unerlaubten Handlung; Handlungsort und Erfolgsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).

    Soweit das Landgericht Potsdam darauf verzichtet hat, diese zur abschließenden Beurteilung seiner eigenen Zuständigkeit maßgeblichen Gegebenheiten durch Erteilung geeigneter Hinweise an den Kläger aufzuklären, stellt dies allenfalls einen einfachen Rechtsfehler dar, lässt die getroffene Entscheidung aber nicht als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365).

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Der Kläger hat, worauf er mit Schriftsatz vom 27. Juni 2019 ausdrücklich hingewiesen hat, auch bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs in Neubrandenburg gewohnt, so dass dort am Ort des belegenen Vermögens der Schaden eingetreten ist (vgl. BGH, NJW 1996, 1411, 1413; Senat, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 AR 6/18 (Sa Z);… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 32 Rn. 19;… Münchener Kommentar/Patzina, ZPO, 5. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Darüber hinaus kann eine rügelose Einlassung gemäß § 39 Satz 1 ZPO nur im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erfolgen; eine entsprechende Ankündigung bis zu diesem Zeitpunkt ist nicht bindend (BGH, NJW-RR 2013, 764 Rn. 10;… KG, NJOZ 2016, 778 Rn. 12).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Beide Entscheidungen genügen den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Parteien bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler: Senat, NJW 2004, 780;… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 36 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).
  • KG, 18.02.2016 - 2 AR 6/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Darüber hinaus kann eine rügelose Einlassung gemäß § 39 Satz 1 ZPO nur im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erfolgen; eine entsprechende Ankündigung bis zu diesem Zeitpunkt ist nicht bindend (…BGH, NJW-RR 2013, 764 Rn. 10; KG, NJOZ 2016, 778 Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10

    Bindungswirkung einer Verweisung; Rechtsfolgen der Klageerhebung vor einem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
    Die beklagte Partei erhält durch die Erhebung einer Klage vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht kein dahingehendes prozessuales Gestaltungsrecht, dass es nunmehr allein in ihrer Hand liegt, die Zuständigkeit des Gerichts durch rügelose Einlassung zu begründen (OLG Zweibrücken, MDR 2010, 832, 833).
  • OLG Rostock, 28.09.2021 - 1 UH 9/21

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage im …

    Rn. 17 Der Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, ist nur insoweit maßgeblich, als die unerlaubte Handlung durch den Erfolg nicht vollendet wäre, der Schadenseintritt also zum Tatbestand der Rechtsverletzung gehört (OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2019 - 1 AR 35/19, BeckRS 2019, 33339, Rn. 11, beck-online;… Zöller/Schultzky, a.a.O, § 32 Rn. 19 m.w.N.;… MüKoZPO/Patzina, a.a.O., Rn. 20).

    Dieser liegt regelmäßig am (Wohn-)Sitz des Geschädigten (…BayObLG, Beschl. v. 18.7.2019 - 1 AR 23/19, Rn. 24 ff., beck-online, m. w. N.;… OLG Brandenburg Beschl. v. 19.2.2020 - 1 AR 3/20, Rn. 10 f., beck-online; OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2019 - 1 AR 35/19, Rn. 11, beck-online;… OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 03.07.2017 - 13 SV 6/17, Rn. 15, beck-online;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.10.2017 - 5 Sa 44/17, Rn. 23, beck-online).

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   BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 35/19   

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https://dejure.org/2019,12729
BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 35/19 (https://dejure.org/2019,12729)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.2019 - 1 AR 35/19 (https://dejure.org/2019,12729)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 1 AR 35/19 (https://dejure.org/2019,12729)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 35/19
    Maßgeblich ist insoweit nicht der allgemeine Gerichtsaufbau, sondern die Rechtsmittelzuständigkeit in der jeweiligen Verfahrensart (vgl. BGHZ 104, 363/366;… Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 7).
  • BayObLG, 19.03.2025 - 101 AR 10/25

    Verweisungsbeschluß, Gewöhnlicher Aufenthalt, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …

    Rn. 17 Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 36 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 9 EGZPO das Bayerische Oberste Landesgericht, weil die Bezirke der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Amtsgerichte zu den Zuständigkeitsbereichen unterschiedlicher Oberlandesgerichte (München und Naumburg) gehören, daher das für sie gemeinschaftliche im Rechtszug zunächst höhere Gericht der Bundesgerichtshof ist (vgl. zu Familienstreitsachen BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 35/19, juris Rn. 8) und ein bayerisches Gericht zuerst mit der Sache befasst gewesen ist.
  • BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in Betreuungssachen

    Rn. 15 Für Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (und ebenso für Verfahren in Familiensachen - mit Ausnahme von Ehesachen und Familienstreitsachen, für die in § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG auf die Zivilprozessordnung verwiesen wird [vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 35/19, juris]) enthält § 5 FamFG eine abschließende Regelung der gerichtlichen Zuständigkeiten in Kompetenzkonflikten (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2016, XII ARZ 40/16, NJW-RR 2017, 1 Rn. 10).
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