Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22 (S), 1 AR 39/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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- rechtsportal.de
Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung Auslieferung unter Spezialitätsvorbehalt Haftgrund der Fluchtgefahr Aussicht auf Verhängung einer langjährigen Freiheitsstrafe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- EGMR, 10.03.2015 - 14097/12
VARGA v. HUNGARY and 78 other applications
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22
Dem mit Blick auf den allgemeinen ordre public (§ 73 IRG) möglicherweise bestehenden Auslieferungshindernis wegen in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellter teilweise unzureichender Haftbedingungen in Ungarn (vgl. EGMR, Urteil vom 10. März 2015, Varga u. a. v. Ungarn - Nr. 14097/12, 45135/12, 733712/12, 44055/13 und 64586/13) sind die ungarischen Justizbehörden durch Erklärung des ungarischen Justizministeriums vom 5. Oktober 2022 und vom 28. November 2022 begegnet und haben garantiert, dass die Unterbringung des Verfolgten sowohl während der Untersuchungshaft, als auch während der Dauer einer etwaigen Strafhaft, den Anforderungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK), den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen der Vereinten Nationen (13. Mai 1977) und den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen (Nr. R/87/3) jederzeit entsprechen werde. - OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 1 AR 4/22
Anordnung von Auslieferungshaft; Auslieferung an die Republik Ungarn; Vorwurf der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22
Nach den Erkenntnissen des Senats erlauben die Bedingungen in ungarischen Haftanstalten eine solche völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, an deren Umsetzung und Belastbarkeit keine durchgreifenden Zweifel bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22 (S) - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2022 - 2 AR 39/22 (S) - BeckRS 2022, 2610, Rn. 17 f., m. w. N.). - OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 AR 25/19
Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22
Im Rahmen der Bewilligungsentscheidung sind die subjektiven Belange des Verfolgten zwar angemessen zu berücksichtigen; es gibt im Falle einer zulässigen Auslieferung jedoch keinen Anspruch des Verfolgten auf Nichtauslieferung, vielmehr besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 AR 25/19 - BeckRS 2020, 4274, Rn. 17 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 2 AR 39/22
Bewilligung der Auslieferung einer Verfolgten an die ungarischen Justizbehörden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 1 AR 39/22
Nach den Erkenntnissen des Senats erlauben die Bedingungen in ungarischen Haftanstalten eine solche völkerrechtlich verbindliche Zusicherung, an deren Umsetzung und Belastbarkeit keine durchgreifenden Zweifel bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22 (S) - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2022 - 2 AR 39/22 (S) - BeckRS 2022, 2610, Rn. 17 f., m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 2 OAus 18/23 Das Rechtshilfeverbot gemäß § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird (…OLG Celle, aaO.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 31. Januar 2022 - 1 AR 4/22; Beschl. v. 1. Dezember 2022 - 2 AR 39/22, Beschl. v. 14. Dezember 2022 - 1 AR 39/22, jeweils zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 02.12.2022 - 1 AR 39/22 S |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 66 Abs 1 Nr 1 IRG, § 66 Abs 1 Nr 2 IRG, § 66 Abs 1 Nr 3 IRG, Art 8 Abs 1 EU-RhÜbk, EuRHiÜbk
Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten Pkws im Wege der europäischen Rechtshilfe in Strafsachen - rechtsportal.de
Ein im Wege der Rechtshilfe herausverlangter Gegenstand kann gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 IRG i.V.m. Art. 8 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.05.2000 i.V.m. dem Europäischen Übereinkommen ...
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit einer Rechtshilfe; Herausgabe eines Pkw; Nicht nachgewiesene Eigentümerstellung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Herausgabe eines Gegenstands mittels Internationalem Rechtshilfe-Gesetz
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 155
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 24.09.2015 - 1 Ausl 289/15
Internationale Rechtshilfe zur Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.12.2022 - 1 AR 39/22
Voraussetzung dafür ist aber, dass kein Zweifel daran besteht, wer Eigentümer der Gegenstände ist (s. Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.05.2000, ABl. C 379 S. 7, 14; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.2015 - 1 Ausl 289/15, NStZ-RR 2016, 59 mwN).Denn das rechtshilferechtliche Herausgabeverfahren nach § 66 IRG ist nicht dazu geeignet, die zivilrechtliche Eigentumslage abschließend und verbindlich zu klären (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.2015 - 1 Ausl 289/15, NStZ-RR 2016, 59;… Schierholt in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 66 Rn. 10).
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