Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
| Siebenter Teil - Gemeinsame Vorschriften (§§ 73 - 77h) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 73 - 77b) |
1Die Leistung von Rechtshilfe sowie die Datenübermittlung ohne Ersuchen ist unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. 2Bei Ersuchen nach dem Achten, Neunten, Zehnten und Dreizehnten Teil ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn die Erledigung zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde.
Fassung aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 23.11.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.12.2020 | Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen | 23.11.2020 | |
| 01.11.2019 | Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen | 01.06.2017 | |
| 30.06.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union | 06.06.2008 | |
| 02.08.2006 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz) | 20.07.2006 |
zusicherung § 77Anwendung anderer Verfahrens-
vorschriften § 77aElektronische Kommunikation und Aktenführung § 77bVerordnungs-
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Rechtsprechung zu § 73 IRG
628 Entscheidungen zu § 73 IRG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 16.06.2026 - 2 OAus 256/25
Auslieferung zum Zweck der Strafverfolgung und Strafvollstreckung; ...
- OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21
Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher ...
- OLG Dresden, 09.08.2024 - OAus 174/24
Auslieferung eines Verfolgten in sein Heimatland zum Zwecke der Strafverfolgung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG (Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; ...
- BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
- OLG Celle, 16.07.2026 - 2 OAus 49/26
Auslieferung eines Verfolgten an die polnischen Justizbehörden zur ...
- BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22
Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch ...
- OLG Nürnberg, 11.06.2024 - Ws 85/24
Zulässige Vollstreckung einer ungarischen Freiheitsstrafe
- OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 301 OAus 136/23
Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung an Großbritannien; ...
- BGH, 09.01.2025 - 1 StR 54/24
AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
- OLG Hamm, 02.06.2026 - 2 OAus 72/26
Auslieferung zur Strafvollstreckung bei wenigen Tagen Reststrafe
Querverweise
Auf § 73 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Europäische Ermittlungsanordnung
- § 91b (Voraussetzungen der Zulässigkeit)