EU-Vertrag
| Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) |
(1) 1Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
2Durch die Bestimmungen der Charta werden die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert.
3Die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze werden gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Titels VII der Charta, der ihre Auslegung und Anwendung regelt, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
(2) 1Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei. 2Dieser Beitritt ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union.
(3) Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.
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Rechtsprechung zu Art. 6 EUV
1.513 Entscheidungen zu Art. 6 EUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2026 - C-424/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Disziplinarsanktionen im Bereich des Sports - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-424/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Durch die Sportgerichtsbarkeit verhängte ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-424/24
- EuGH, 01.10.2026 - C-522/25
Rechtsmittel - Umwelt - Verordnung (EU) 2024/1610 - Kohlendioxid-Emissionsnormen ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 22.05.2025 - T-456/24
Nichtigkeitsklage - Umwelt - Verordnung (EU) 2024/1610 - ...
- EuG, 22.05.2025 - T-456/24
- BVerfG, 27.08.2026 - 2 BvR 1588/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine ...
- BVerfG, 27.08.2026 - 2 BvR 1430/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine ...
- BVerfG, 11.08.2026 - 2 BvR 1502/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines ...
- EuG, 08.07.2026 - T-1079/23
Digitale Dienste: Das Gericht weist die Klagen von Apple gegen ihre Benennung als ...
- EuGH, 17.09.2026 - C-438/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und Art. 52 Abs. 1 der ...
- EuGH, 10.09.2024 - C-29/22
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Der Gerichtshof präzisiert den ...
Querverweise
Auf Art. 6 EUV verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Gemeinsame Vorschriften
- Allgemeine Regelungen
- § 73 (Grenze der Rechtshilfe)
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Europäische Ermittlungsanordnung
- § 91b (Voraussetzungen der Zulässigkeit)
- Erwägungsgründe
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Verarbeitung von Sozialdaten
- § 77 (Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen)