Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
| Siebenter Teil - Gemeinsame Vorschriften (§§ 73 - 77h) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 73 - 77b) |
(1) Soweit dieses Gesetz keine besonderen Verfahrensvorschriften enthält, gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und seines Einführungsgesetzes, der Strafprozeßordnung, des Jugendgerichtsgesetzes, der Abgabenordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß.
(2) Bei der Leistung von Rechtshilfe für ein ausländisches Verfahren finden die Vorschriften zur Immunität, zur Indemnität und die Genehmigungsvorbehalte für Durchsuchungen und Beschlagnahmen in den Räumen eines Parlaments Anwendung, welche für deutsche Straf- und Bußgeldverfahren gelten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes vom 17.07.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.07.2015 | Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes | 17.07.2015 | |
| 02.08.2006 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz) | 20.07.2006 |
zusicherung § 77Anwendung anderer Verfahrens-
vorschriften § 77aElektronische Kommunikation und Aktenführung § 77bVerordnungs-
ermächtigung
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Rechtsprechung zu § 77 IRG
317 Entscheidungen zu § 77 IRG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 28.09.2020 - 2 BvR 1435/20
Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch einen Richter (Heranziehung der ...
- BVerfG, 28.06.2024 - 2 BvQ 49/24
Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine ...
- BGH, 05.04.2018 - StB 2/18
Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine ...
- BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20
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- BGH, 31.07.2018 - StB 4/18
Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen ...
- BGH, 04.04.2024 - 2 ARs 408/23
Sachliche Zuständigkeit in Auslieferungssachen (Annexkompetenz; Unanfechtbarkeit: ...
- OLG Hamm, 04.12.2025 - 2 OAus 237/25
Entschädigungszahlung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Feststellung der ...
- OLG Saarbrücken, 28.04.2023 - 1 Ws 73/23
Rechtsbehelf gegen Vermögensarrest durch Rechtshilfe
- OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19
Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls
- OLG Zweibrücken, 12.12.2024 - 1 Ws 141/24
Beweisverwertungsverbot für "Anom"- Chat Protokolle
Querverweise
Auf § 77 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- § 90x (Erneuerte und geänderte Maßnahmen)
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Europäische Ermittlungsanordnung
- § 91b (Voraussetzungen der Zulässigkeit)
- Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
- § 96a (Grundsatz)