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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14611
BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20 (https://dejure.org/2020,14611)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 1 AR 45/20 (https://dejure.org/2020,14611)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 1 AR 45/20 (https://dejure.org/2020,14611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweisung schließt Gerichtsstandsbestimmung nicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des …

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Die bindende Verweisung nur hinsichtlich eines Streitgenossen führt dagegen nicht dazu, dass eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO generell ausscheidet (BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1Z AR 188/05, juris Rn. 12;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 36 Rn. 20;… a. A. Heinrich in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 23).

    Rn. 24 a) Bei der Bestimmung ist zu beachten, dass ein bindender Verweisungsbeschluss regelmäßig eine Grenze für die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darstellt (BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1Z AR 188/05, juris Rn. 12).

  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 16 b) Der Gerichtsstandsbestimmung steht nicht entgegen, dass das selbständige Beweisverfahren bereits anhängig ist (BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 13;… Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 7), denn über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus kann eine Bestimmung auch noch nach Rechtshängigkeit erfolgen (…Toussaint in BeckOK, ZPO, 36. Edition Stand 1. März 2020, § 36 Rn. 19).

    Rn. 22 f) Auch der Verfahrensstand steht einer Bestimmung nicht entgegen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14).

  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 82/02

    Gerichtsstandsbestimmung für selbständiges Beweisverfahren bei …

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 16 b) Der Gerichtsstandsbestimmung steht nicht entgegen, dass das selbständige Beweisverfahren bereits anhängig ist (BayObLG…, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 13; Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 7), denn über den Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hinaus kann eine Bestimmung auch noch nach Rechtshängigkeit erfolgen (…Toussaint in BeckOK, ZPO, 36. Edition Stand 1. März 2020, § 36 Rn. 19).

    Solange aber hier nach dem maßgeblichen Vortrag des Antragstellers beide Antragsgegnerinnen als Schadensverursacherinnen in Betracht kommen, kann das selbständige Beweisverfahren gegen sie entsprechend § 60 ZPO als Streitgenossinnen geführt werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. März 2002, 1Z AR 13/02, juris Rn. 3).

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Für eine Streitgenossenschaft genügt es, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, MDR 2018, 951 Rn. 12).
  • BGH, 10.01.2006 - X ARZ 367/05

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts nach bindenden Verweisungen …

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 21 e) Die Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts ist ferner nicht mehr möglich, wenn Klagen gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bereits auf Antrag des Klägers hin an unterschiedliche Gerichte bindend verwiesen worden sind (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006, X ARZ 367/05, NJW 2006, 699 Rn. 8).
  • BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 26 Die Antragsbeschränkung veranlasst keine Kostenentscheidung (vgl. BayObLG Beschl. v. 12. Juni 2019, 1 AR 12/18, NJW-RR 2019, 957 Rn. 5).
  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 15 a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 10 m. w. N.;… Beschluss vom 24. September 1991, AR 1 Z 45/91, BayObLGZ 1991, 343 [344 juris Rn. 10]).
  • BayObLG, 24.09.1991 - AR 1Z 45/91

    Zuständigkeit; Amtsgericht; Zwangsbereitschaft; Besorgnis; Beweismittelverlust; …

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 15 a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG…, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 10 m. w. N.; Beschluss vom 24. September 1991, AR 1 Z 45/91, BayObLGZ 1991, 343 [344 juris Rn. 10]).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2002 - 19 Sa 32/02

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei bindender Verweisung

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Soweit dagegen die Ansicht vertreten wurde, die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes für die Klage gegen Streitgenossen komme nicht mehr in Betracht, wenn nur gegen einige der Streitgenossen ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen sei (BayObLG, Beschluss vom 3. Oktober 2005, 1Z AR 133/04, BB 2005, 2265/2266; in diesem Sinn auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2002, 19 Sa 32/02, MDR 2002, 1209), betraf dies eine Fallkonstellation, in der die Klagepartei - anders als hier - zunächst beantragt hatte, das Verfahren hinsichtlich einzelner Streitgenossen abzutrennen und zu verweisen, und erst nach Erlass des Verweisungsbeschlusses einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gestellt hatte und zudem der Verfahrensstand einer Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entgegenstand.
  • BayObLG, 20.10.1998 - 1Z AR 75/98

    Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf das selbständige Beweisverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
    Rn. 11 Auf den Hinweis gemäß Verfügung vom 29. April 2020, es bestünden insoweit Zweifel daran, dass die Antragsgegner alternativ oder kumulativ als Schadensverursacher in Betracht kämen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Oktober 1998, 1Z AR 75/98, juris Rn. 7), als der Antragsteller auf Seite 7 seines Antrags vom 10. Oktober 2019 (Bl. 309 d. A.) ausführe, die unter Ziffer I. Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 des Beweisantrags genannten Mängel beträfen nur die Antragsgegnerin zu 1), hat er den Antrag mit Schriftsatz vom 12. Mai 2020 auf den unter Ziffer I. Nr. 1 (gemeint: Ziffer III. 1.1.) genannten Mangel beschränkt.
  • BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der …

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 AR 24/11

    Rechtmäßigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei mehreren Streitgenossen nach …

  • BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung nach bindendem Verweisungsbeschluss

  • BayObLG, 01.03.2002 - 1Z AR 13/02
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2024 - 4 UH 9/24

    Gerichtsstandsbestimmung nach bindender Verweisung hinsichtlich eines …

    Denn dieses hat das bis dahin allein gegen den Beklagten zu 1) gerichtete Verfahren an das Landgericht Konstanz verwiesen, bevor die Klägerin die Klage auf die Beklagten zu 2) und zu 3) erweitert hat und dadurch erst das Bestimmungsgesuch erforderlich gemacht hat (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23. Juni 2023 - 102 AR 9/23 -, juris Rn. 16; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 1 AR 45/20 -, juris Rn. 17).

    Rn. 27 bb) Die bindende Verweisung nur hinsichtlich eines Streitgenossen führt jedoch nicht dazu, dass eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO generell ausscheidet (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 1 AR 45/20 -, juris Rn. 25).

    Rn. 28 Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO schränkt allerdings das gerichtliche Auswahlermessen dann insofern ein, als der bindende Verweisungsbeschluss bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts beachtet werden muss (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 1 AR 45/20 -, juris Leitsatz und Rn. 25, 28; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1Z AR 188/05 -, juris Rn. 25;… Musielak/Voit/Heinrich, 21. Aufl. 2024, ZPO § 36 Rn. 23, 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2002 - 19 Sa 32/02 -, MDR 2002, 1209, 2010).

    Ist die Bestimmung dieses Gerichts für die hinzukommende Partei nicht zumutbar, kann auch ein gemeinsam zuständiges Gericht nicht (mehr) bestimmt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 1 AR 45/20 -, juris Rn. 28).

  • BayObLG, 23.06.2023 - 102 AR 9/23

    Zuständigkeitsbestimmung für Verpflichtungen aus einer …

    Dieses hat das Verfahren an das Amtsgericht München abgegeben, bevor die Antragstellerin ihren Antrag auf die Antragsgegnerin zu 2) erweitert hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2020, 1 AR 45/20, juris Rn. 17).

    Rn. 43 Da das Amtsgericht Hamburg-Barmbeck das Verfahren gegen die Antragsgegnerin zu 1) an das Amtsgericht München formlos abgegeben, aber nicht verwiesen hat, ist insoweit das Auswahlermessen des Senats auch nicht eingeschränkt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2020, 1 AR 45/20, juris Rn. 28).

  • BayObLG, 05.08.2022 - 101 AR 54/22

    Gerichtsstandsbestimmung bei ausschließlichem Gerichtsstand eines Streitgenossen …

    Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens genügt es, dass die Antragsgegnerin zu 3) und die R. GmbH & Co. KG als Schadensverursacherinnen alternativ oder kumulativ in Betracht kommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2020, 1 AR 45/20, juris Rn. 22).
  • OLG München, 05.08.2022 - 101 AR 54/22

    Insolvenzverwalter, Gerichtsstand, Beweisantrag, Ersatzvornahme, …

    Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens genügt es, dass die Antragsgegnerin zu 3) und die R. GmbH & Co. KG als Schadensverursacherinnen alternativ oder kumulativ in Betracht kommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2020, 1 AR 45/20, juris Rn. 22).
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