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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28164
BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19 (https://dejure.org/2019,28164)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.2019 - 1 AR 81/19 (https://dejure.org/2019,28164)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 2019 - 1 AR 81/19 (https://dejure.org/2019,28164)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Es genügt, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12).
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    a) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier -einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z. B. BGH, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10;… Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 32. Edition Stand 1. März 2019, § 36 Rn. 19).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Die Regelung der Streitgenossenschaft in § 60 ZPO beruht weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen und ist deshalb grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011, X ARZ 101/11, MDR 2011, 807).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    a) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier -einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z. B. BGH…, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 32. Edition Stand 1. März 2019, § 36 Rn. 19).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit besteht mangels Prüfung durch das Amtsgericht keine Bindung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1997, XII ARZ 34/97, FamRZ 1999, 501;… Prutting in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 281 Rn. 45).
  • OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11

    Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem …

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Während zu den Voraussetzungen der Streitgenossenschaft schlüssig vorzutragen ist, kommt es auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen nicht an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210/[211; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490;… Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und …

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Während zu den Voraussetzungen der Streitgenossenschaft schlüssig vorzutragen ist, kommt es auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen nicht an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210/[211; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490;… Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung nach bindendem Verweisungsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Sie kommt allerdings dann nicht mehr in Betracht, wenn ein bindender Verweisungsbeschluss gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ergangen ist (BayObLG, Beschluss vom 3. August 2005, 1Z AR 133/04, WM 2005, 2157/2158).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 1Z AR 23/03
    Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
    Die Bestimmung des besonderen Gerichtsstands der Niederlassung (§ 21 ZPO) als gemeinschaftlich zuständiges Gericht ist im Einzelfall möglich (BayObLG, Beschluss vom 17. April 2003, 1Z AR 23/03, juris), worauf die Verfahrensbeteiligten hingewiesen wurden.
  • OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
    Rn. 7 2) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier - einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z.B. BGH, NJW-RR 2019, 238; NJW-RR 2011, 929; BayObLG, Beschluss vom 01. August 2019 - 1 AR 81/19 -, juris).
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