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| BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Es genügt, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12). - BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18
Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
a) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier -einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z. B. BGH, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10;… Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 32. Edition Stand 1. März 2019, § 36 Rn. 19). - BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Die Regelung der Streitgenossenschaft in § 60 ZPO beruht weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen und ist deshalb grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011, X ARZ 101/11, MDR 2011, 807).
- BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
a) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier -einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z. B. BGH…, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 32. Edition Stand 1. März 2019, § 36 Rn. 19). - BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit besteht mangels Prüfung durch das Amtsgericht keine Bindung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1997, XII ARZ 34/97, FamRZ 1999, 501;… Prutting in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 281 Rn. 45). - OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Während zu den Voraussetzungen der Streitgenossenschaft schlüssig vorzutragen ist, kommt es auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen nicht an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210/[211; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490;… Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28). - BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Während zu den Voraussetzungen der Streitgenossenschaft schlüssig vorzutragen ist, kommt es auf die Schlüssigkeit der Klage im Übrigen nicht an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210/[211; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490;… Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28). - BayObLG, 03.08.2005 - 1Z AR 133/04
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung nach bindendem Verweisungsbeschluss
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Sie kommt allerdings dann nicht mehr in Betracht, wenn ein bindender Verweisungsbeschluss gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ergangen ist (BayObLG, Beschluss vom 3. August 2005, 1Z AR 133/04, WM 2005, 2157/2158). - BayObLG, 17.04.2003 - 1Z AR 23/03
Auszug aus BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Die Bestimmung des besonderen Gerichtsstands der Niederlassung (§ 21 ZPO) als gemeinschaftlich zuständiges Gericht ist im Einzelfall möglich (BayObLG, Beschluss vom 17. April 2003, 1Z AR 23/03, juris), worauf die Verfahrensbeteiligten hingewiesen wurden.
- OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21 Rn. 7 2) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier - einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z.B. BGH, NJW-RR 2019, 238; NJW-RR 2011, 929; BayObLG, Beschluss vom 01. August 2019 - 1 AR 81/19 -, juris).
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