Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BayBO Art. 6 Abs. 9; ; BayBO Art. 7 Abs. 5 Satz 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BayBO Art. 6 Abs. 9, Art. 7 Abs. 5 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Werbeanlage; Wirkungen wie von einem Gebäude; Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück; mangelnde Überbaubarkeit von Abstandsflächen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Überbauung einer Abstandsfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage; Überbaubarkeit von Abstandsflächen auf der weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage errichtet werden kann; Anwendbarkeit der Abstandsflächenvorschriften auf eine Werbeanlage; Bestimmung einer gebäudeähnlichen ...
Verfahrensgang
- VG München, 12.05.2004 - M 9 K 03.5563
- VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 83
- BauR 2006, 2037
- BauR 2009, 1532
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 28.06.2005 - 15 BV 04.2876
Werbetafel im Euroformat an der Grundstücksgrenze, Wirkungen wie von einem …
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist weitgehend anerkannt, dass größere Werbeanlagen, wie insbesondere Werbetafeln im "Euro-Format", unter diesen Gesichtspunkten einem Gebäude vergleichbar sind (vgl. BayVGH vom 25.10.1985 Az. 1 B 83 A.135; vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798; vom 28.6.2005 Az. 15 BV 04.2876 = BayVBl. 2006, 114 = BauR 2006, 363 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und zur Literatur; gegen die Geltung der Abstandsflächenvorschriften BayVGH vom 13.8.1997 Az. 2 B 93.4024 = BayVBl. 1998, 502 = NVwZ 1998, 620 zu einem anders gelagerten Sachverhalt als dem hier zu beurteilenden). - VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.138
Verletzung der Anhörungspflicht gemäß SchwbG § 10 iVm SGB 10 § 42 als erheblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist weitgehend anerkannt, dass größere Werbeanlagen, wie insbesondere Werbetafeln im "Euro-Format", unter diesen Gesichtspunkten einem Gebäude vergleichbar sind (vgl. BayVGH vom 25.10.1985 Az. 1 B 83 A.135; vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798; vom 28.6.2005 Az. 15 BV 04.2876 = BayVBl. 2006, 114 = BauR 2006, 363 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und zur Literatur; gegen die Geltung der Abstandsflächenvorschriften BayVGH vom 13.8.1997 Az. 2 B 93.4024 = BayVBl. 1998, 502 = NVwZ 1998, 620 zu einem anders gelagerten Sachverhalt als dem hier zu beurteilenden). - VGH Bayern, 13.08.1997 - 2 B 93.4024
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist weitgehend anerkannt, dass größere Werbeanlagen, wie insbesondere Werbetafeln im "Euro-Format", unter diesen Gesichtspunkten einem Gebäude vergleichbar sind (vgl. BayVGH vom 25.10.1985 Az. 1 B 83 A.135; vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798; vom 28.6.2005 Az. 15 BV 04.2876 = BayVBl. 2006, 114 = BauR 2006, 363 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und zur Literatur; gegen die Geltung der Abstandsflächenvorschriften BayVGH vom 13.8.1997 Az. 2 B 93.4024 = BayVBl. 1998, 502 = NVwZ 1998, 620 zu einem anders gelagerten Sachverhalt als dem hier zu beurteilenden). - VGH Bayern, 29.10.2001 - 14 ZB 00.2798
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist weitgehend anerkannt, dass größere Werbeanlagen, wie insbesondere Werbetafeln im "Euro-Format", unter diesen Gesichtspunkten einem Gebäude vergleichbar sind (vgl. BayVGH vom 25.10.1985 Az. 1 B 83 A.135; vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798; vom 28.6.2005 Az. 15 BV 04.2876 = BayVBl. 2006, 114 = BauR 2006, 363 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und zur Literatur; gegen die Geltung der Abstandsflächenvorschriften BayVGH vom 13.8.1997 Az. 2 B 93.4024 = BayVBl. 1998, 502 = NVwZ 1998, 620 zu einem anders gelagerten Sachverhalt als dem hier zu beurteilenden).
- VGH Bayern, 29.11.2006 - 1 CS 06.2717
vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung;; Gebot der …
Es handelt sich aber nicht um ein Grundstück, das im Sinne von Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Alternative 2 oder 3 BayBO nicht überbaut werden kann (vgl. BayVGH vom 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - Juris). - VG München, 18.07.2024 - M 11 K 21.6586
Nachbarklage, Erweiterung eines Balkons, Erstreckung der Abstandsflächen auf eine …
Es muss hierbei aufgrund besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Umstände des Einzelfalls sichergestellt sein, dass auf den den fehlenden Abstandsflächen entsprechenden Teilflächen des Nachbargrundstücks nicht nur gegenwärtig, sondern auf Dauer weder Gebäude noch sonstige abstandsflächenpflichtige Anlagen errichtet werden dürfen und auch keine Überlappung von erforderlichen Abstandsflächen für vorhandene oder rechtlich zulässige Anlagen eintritt (…vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 18;… B.v. U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 45;… B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3; U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - Rn. 23 ff.).Auch das sog. "Prioritätsprinzip" findet dabei jedenfalls im wechselseitigen Verhältnis zwischen Bauherrn und Nachbarklägern keine Anwendung, da es sich bei der Frage der "Unüberbaubarkeit" eines Nachbargrundstücks um einen von der Behörde bzw. den Gerichten zu prüfenden Ausnahmetatbestand handelt, der im Verhältnis zum Nachbarkläger nicht als gegeben unterstellt werden darf (vgl. hierzu auch BayVGH U.v. 15. Mai 2006 - 1 B 04.1893 - juris Rn. 27).
Ist insofern anerkannt, dass der Nachbar nicht ohne seine Zustimmung durch die Erstreckung "fremder" Abstandsflächen auf sein Grundstück künftiger "eigener Bebauungsmöglichkeiten" verlustig gehen soll, für die "er selbst" Abstandsflächen auf dem Grundstück benötigen würde (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - juris Rn. 25), sollte dies - auch in Hinblick darauf, dass die in Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO geregelte Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht weitergehen darf, als es der Zweck der Regelung erfordert (…BayVGH, B.v. 29.9.2004, a.a.O., juris Rn. 26) - ebenso für Rechtsnachfolger der derzeitigen Nachbarn sowie - im Falle einer Abstandsflächenübernahme - von diesen abgeleitete Bebauungsmöglichkeiten gelten.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben
Selbst wenn dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Geltung des strikten Prioritätsprinzips entnommen werden kann (so wohl Rolshoven, NVwZ 2006, 516), bleibt offen, worauf bei Anwendung des Prioritätsprinzips abzustellen wäre, ob auf den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags (…so OVG Lüneburg a.a.O.), dessen Vollständigkeit (so Rolshoven, NVwZ 2006, 516) oder dessen Genehmigungsfähigkeit (vgl. VGH München, U. v. 15.05.2006 - 1 B 04.1893 - NVwZ-RR 2007, 83;… vgl. zur Problematik Klinski: Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, 2005, S. 67 f.).
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765
Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer …
Die materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen gelten, ebenso wie die bauplanungsrechtlichen Vorgaben, ohne jeden Zweifel aber auch für in den öffentlichen Straßenraum hineinragende oder dort angebrachte Werbeanlagen (vgl. zur Anwendung der Abstandsflächenvorschriften: BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - NVwZ-RR 2007, 83 = juris Rn. 2/3 und 18 ff., erfolgreiche Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Doppelwerbetafel auf dem benachbarten Gehweg wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO 1998). - VG München, 16.07.2024 - M 9 SN 24.389
Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, …
Rn. 39 aa) Aus tatsächlichen Gründen nicht überbaut werden kann eine Fläche, wenn auf ihr weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, errichtet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - juris LS).Ebenfalls ist zu beachten, dass die Bebaubarkeit mit einer abstandsflächenpflichtigen Anlage nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil es mit Blick auf einen besonders schmalen bzw. ggf. sogar spitz zulaufenden Grundstückszuschnitt nicht möglich erscheint, dass die Abstandsflächen einer möglichen zukünftigen Anlage auf dem betroffenen Grundstück selbst zum Liegen kommen; denn es wäre nicht ausgeschlossen, dass beispielsweise ein anderer Nachbar eine Abstandsflächenübernahme für eine solche Anlage erklärt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - juris Rn. 30 ff.).
- VG Lüneburg, 07.07.2017 - 2 B 43/17
Bebauungsplan; Drittschutz; konkurrierende Anträge; Planreife; Priorität; …
OVG, Beschl. v. 17.07.2012 - 1 EO 35/12 -, Rn. 30; dasselbe, Beschl. v. 01.06.2011 - 1 EO 69/11 -, Rn. 33; Bay. VGH, Urt. v. 15.05.2006 - 1 B 04.1893 -, Rn. 29, derselbe, Beschl. v. 13.05.2014 - 22 CS 14.851 -, Rn. 13; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 21.03.2014 - 8 B 10139/14.OVG -, Rn. 23; wohl auch VG Aachen, Beschl. v. 02.03.2015 - 6 L 27/15 -, Rn. 48 ff., jeweils zit. n. Juris). - OVG Saarland, 24.09.2012 - 2 A 223/12
Verlagerung der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück
Für die vom Kläger am Ende der Antragsschrift reklamierte gerichtliche Vorgabe einer "Mindestgröße für die Bebaubarkeit eines Grundstücks" besteht, sofern man das überhaupt mit Blick auf nach die § 7 Abs. 7 Satz 1 LBO 2004 als vernünftigerweise nachvollziehbar ansehen wollte, weder allgemein Veranlassung noch im konkreten Fall ein ernsthaftes Bedürfnis.(vgl. etwa VGH München, Urteil vom 15.5.2006 - 1 B 04.1893 -, BRS 70 Nr. 134, wo sogar ein sich auf der Länge von 10 m von "knapp 2 m auf 0, 20 bis 0, 30 m" verengendes Grundstück neben einer öffentlichen Verkehrsfläche wegen des mutmaßlichen - nicht positiv geklärten - Einverständnisses des Eigentümers eines anderen angrenzenden Grundstücks zur Übernahme der Abstandsflächen als mit einer abstandsflächenpflichtigen Plakattafel "überbaubar" angesehen wurde, obwohl die für diese Anlage notwendige Abstandsfläche ihrerseits nicht auf dem "Zipfelgrundstück" nachgewiesen werden konnte) Es geht dabei nicht - diesem Missverständnis mag der Kläger unterliegen - (nur) um die Frage, welche Größe ein "Wohnhausgrundstück" haben muss, sofern sich das überhaupt allgemein beantworten lässt. - VG München, 19.05.2025 - M 8 K 23.3057
Nachbarklage, Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit …
Maßgeblich ist, dass auf der Fläche weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO), errichtet werden kann oder darf (BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - BayVBl 2007, 467, juris Ls, Rn. 23;… Dirnberger in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, 82. EL Juni 2024, Art. 6 Rn. 63). - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.459
Unterschreitung der Abstandsfläche und atypische Situation
Dementsprechend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15. Mai 2006 (1 B 04.1893 - juris) ausgeführt, dass es für die Beurteilung der Überbaubarkeit des Nachbargrundstücks im Sinne von Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO (1998) nicht allein auf eine mögliche Bebauung mit einem Gebäude ankommt; "überbaubar" ist eine Fläche vielmehr auch dann, wenn auf ihr eine andere bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen und für die deshalb die Abstandsflächenvorschriften gelten (Art. 6 Abs. 9 BayBO 1998 bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO 2008) errichtet werden kann. - VGH Bayern, 23.05.2025 - 1 CS 25.528
Nachbareilantrag, Erstreckung von Abstandsflächen auf angrenzende …
Eine abstandsflächenrelevante Bebauung ist aufgrund des (auch) nach der Abstandsflächensatzung einzuhaltenden Mindestabstands von 3 m im Hinblick auf die geringe Breite im östlichen Bereich von nur ca. 2,60 m und der topografischen Besonderheit des nördlich angrenzenden Grabens nicht nur gegenwärtig, sondern auf absehbare Zeit nicht möglich (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - BayVBl 2007, 467). - VG Würzburg, 01.06.2010 - W 4 K 10.107
Baugenehmigung für großflächige Werbetafel innerhalb der Straßenbegrenzungslinie
- VG München, 29.02.2016 - M 8 K 15.5673
Anforderungen an Baueinstellung bei Abstandsflächenverletzung
- VG Augsburg, 14.03.2011 - Au 5 K 10.202
Werbeanlage; Standort im Bereich einer durch Bebauungsplan festgesetzten …
- VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 4 K 12.960
Werbeanlage im faktischen Dorfgebiet; Bestimmtheit des Bauantrags; …
- VG München, 18.07.2011 - M 8 K 10.3255
Werbeanlage außerhalb festgesetzter Baugrenze - keine Funktionslosigkeit
- VG München, 08.03.2010 - M 8 K 09.2918
Werbeanlage außerhalb festgesetzter Bebauungsgrenze - keine Funktionslosigkeit
- VG München, 08.03.2010 - M 8 K 09.2919
Werbeanlage außerhalb festgesetzter Baugrenze - keine Funktionslosigkeit
- VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.3170
Werbeanlage in öffentlicher Verkehrsfläche; Abstandsflächenverletzung durch …
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