Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BayBO 1994 Art. 89 Satz 1; ; BayBO 1998 Art. 82 Satz 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 7; BayBO 1994 Art. 89 Satz 1. BayBO 1998 Art. 82 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung; Rundturm mit Museumsnutzung und Aussichtsmöglichkeit; Vorhaben im Außenbereich; Privilegierung wegen besonderer Anforderungen an die Umgebung (verneint); Entstehung einer Splittersiedlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hotel im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung mit gleichzeitiger Zwangsmittelandrohung; Anforderungen an ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich; Zweck des Ziels der Vermeidung einer Splittersiedlung; Notwendigkeit der Beachtung des Grundsatzes der ...
Verfahrensgang
- VG München, 21.01.1999 - M 11 K 98.1495
- VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
- BVerwG, 13.06.2007 - 4 B 15.07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 2036
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Der Betrieb muss grundsätzlich auf Ertragserzielung ausgerichtet sein und außerdem die Merkmale der Ernsthaftigkeit, Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit (zumindest bis in die nächste Generation) aufweisen (BVerwG vom 11.4.1986 NVwZ 1986, 916; vom 16.12.2004 BVerwGE 122, 308 = NVwZ 2005, 587;… vgl. hierzu auch Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 35 RdNr. 25 [Bearb. 2006]).Die Absicht der Gewinnerzielung stellt im vorliegenden Fall auch kein verzichtbares Merkmal oder Indiz für das Vorliegen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs dar; sie bedarf vielmehr gerade dann, wenn es - wie hier - (allenfalls) um die Neugründung einer Nebenerwerbsstelle durch einen land- und forstwirtschaftsfremden Betreiber geht, einer besonders sorgfältigen Prüfung, um zu verhindern, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu Unrecht erlangt wird (vgl. BVerwG vom 16.12.2004 a.a.O).
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93
Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Insbesondere ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Sollens" ("nur im Außenbereich ausgeführt werden soll") das Erfordernis einer zusätzlichen Bewertung: Nicht jedes Vorhaben, das zur Umgebung eine der in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB näher umschriebenen Beziehungen aufweist, darf allein schon aus diesem Grund im Außenbereich privilegiert ausgeführt werden; unabhängig davon, ob der Bauwerber auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnte, ist deshalb zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995, 64; vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678; jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).Von Bedeutung ist ferner, ob das Vorhaben eher singulären Charakter hat oder ob es Vorbildwirkung für gleichartige Bauwünsche haben kann, für deren Steuerung § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB kein geeignetes Instrument darstellt (vgl. BVerwG vom 16.6.1994 a.a.O.;… vom 6.9.1999 a.a.O.).
- BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Alternative 1 BauGB (Entstehung einer Splittersiedlung) wird dabei bereits dann berührt, wenn erstmals ein Bauvorhaben im Außenbereich verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG vom 9.6.1976 DVBl. 1977, 198 = BayVBl. 1977, 21).Der Begriff der Splittersiedlung beschränkt sich ferner nicht auf Wohngebäude, sondern erfasst darüber hinaus zumindest alle baulichen Anlagen, die zum - wenn auch nur gelegentlichen - Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 9.6.1976 a.a.O.); eine solche zum jedenfalls gelegentlichen Aufenthalt von Menschen bestimmte Anlage ist auch der hier strittige Rundturm.
- BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Insbesondere ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Sollens" ("nur im Außenbereich ausgeführt werden soll") das Erfordernis einer zusätzlichen Bewertung: Nicht jedes Vorhaben, das zur Umgebung eine der in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB näher umschriebenen Beziehungen aufweist, darf allein schon aus diesem Grund im Außenbereich privilegiert ausgeführt werden; unabhängig davon, ob der Bauwerber auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnte, ist deshalb zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995, 64; vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678; jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).Von Bedeutung ist ferner, ob das Vorhaben eher singulären Charakter hat oder ob es Vorbildwirkung für gleichartige Bauwünsche haben kann, für deren Steuerung § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB kein geeignetes Instrument darstellt (…vgl. BVerwG vom 16.6.1994 a.a.O.; vom 6.9.1999 a.a.O.).
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Ein Vorhaben "dient" einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn es nach der konkreten Wirtschaftsweise dem Betrieb funktional zugeordnet und nach seiner Gestaltung und Ausstattung durch den betrieblichen Verwendungszweck geprägt ist (BVerwG vom 16.5.1991 NVwZ-RR 1992, 400). - BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Der Betrieb muss grundsätzlich auf Ertragserzielung ausgerichtet sein und außerdem die Merkmale der Ernsthaftigkeit, Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit (zumindest bis in die nächste Generation) aufweisen (BVerwG vom 11.4.1986 NVwZ 1986, 916; vom 16.12.2004 BVerwGE 122, 308 = NVwZ 2005, 587;… vgl. hierzu auch Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., § 35 RdNr. 25 [Bearb. 2006]). - BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73
Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Insbesondere ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Sollens" ("nur im Außenbereich ausgeführt werden soll") das Erfordernis einer zusätzlichen Bewertung: Nicht jedes Vorhaben, das zur Umgebung eine der in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB näher umschriebenen Beziehungen aufweist, darf allein schon aus diesem Grund im Außenbereich privilegiert ausgeführt werden; unabhängig davon, ob der Bauwerber auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnte, ist deshalb zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995, 64; vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678; jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung). - BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Für die Beurteilung, ob das Vorhaben des Klägers öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB beeinträchtigt, ist dagegen eine Beweisaufnahme durch Augenschein nicht notwendig, weil die dem Gericht vorliegenden Karten und Fotographien hierfür eine hinreichend sichere Entscheidungsgrundlage bieten (vgl. BVerwG vom 14.11.1991 NVwZ-RR 1992, 227; vom 30.8.1996 NVwZ-RR 1997, 271;… Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 86 RdNr. 46). - BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Die Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB dient - ausgehend von dem Grundsatz der möglichsten Schonung des Außenbereichs - dazu, einer Zersiedlung des Außenbereichs in Gestalt einer zusammenhanglosen oder aus anderen Gründen unorganischen Streubebauung entgegenzutreten (BVerwG vom 26.5.1967 BVerwGE 27, 137 = DVBl. 1968, 43; vgl. hierzu und zum Folgenden Söfker in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 RdNrn. 101 ff. mit zahlreichen Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung). - BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Für die Beurteilung, ob das Vorhaben des Klägers öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB beeinträchtigt, ist dagegen eine Beweisaufnahme durch Augenschein nicht notwendig, weil die dem Gericht vorliegenden Karten und Fotographien hierfür eine hinreichend sichere Entscheidungsgrundlage bieten (vgl. BVerwG vom 14.11.1991 NVwZ-RR 1992, 227; vom 30.8.1996 NVwZ-RR 1997, 271;… Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 86 RdNr. 46). - BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
- BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 1 B 10.1068
Beseitigungsanordnung für den sog. "Mörserturm" vollstreckbar - keine …
Die daraufhin erhobenen Klagen blieben in allen Instanzen erfolglos (Abweisung mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21.1.1999 Az. M 11 K 98.1495, Zurückweisung der Berufung mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 6.2.2007 Az. 1 B 04.497 und der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.6.2007 Az. BerwG 4 B 15.07).Die daraufhin erhobenen Klagen blieben in allen Instanzen erfolglos (Abweisung mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21.1.1999 Az. M 11 K 98.1495, Zurückweisung der Berufung mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.2.2007 Az. 1 B 04.497 und der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.6.2007 Az. BVerwG 4 B 15.07).
Er hat dies in seinem Urteil vom 6. Februar 2007 (BauR 2007, 2036 = UPR 2008, 116 = BRS 71 Nr. 99), das die damals geplante Nutzung des "Mörserturms" als Aussichtsturm zum Gegenstand hat, getan.
Hierzu hat der Senat im Urteil vom 6. Februar 2007 (a. a. O.) Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 1 B 10.1069
Beseitigungsanordnung für den sog. "Mörserturm" vollstreckbar - keine …
Die daraufhin erhobenen Klagen blieben in allen Instanzen erfolglos (Abweisung mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21.1.1999 Az. M 11 K 98.1495, Zurückweisung der Berufung mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.2.2007 Az. 1 B 04.497 und der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.6.2007 Az. BVerwG 4 B 15.07).Er hat dies in seinem Urteil vom 6. Februar 2007 (BauR 2007, 2036 = UPR 2008, 116 = BRS 71 Nr. 99), das die damals geplante Nutzung des "Mörserturms" als Aussichtsturm zum Gegenstand hat, getan.
Hierzu hat der Senat im Urteil vom 6. Februar 2007 (a. a. O.) Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 17.12.2015 - 1 ZB 14.2604
Anfechtung von Beseitigungsanordnungen für eine Photovoltaikanlage
Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung geklärt" dass die Privilegierung zu verneinen ist" wenn mit dem Vorhaben überwiegend individuelle Interessen verfolgt werden (vgl. BVerwG" B.v. 12.4.2011 - 4 B 6.11 - juris m. w. N.; BayVGH, U.v. 6.2.2007 - 1 B 04.497 - BauR 2007, 2036).
- VG München, 16.07.2008 - M 9 K 07.4196
Errichtung eines Wildparks im Außenbereich; Erschließung
Die Einschränkung ergibt sich aus der tatbestandlichen Weite der Vorschrift, die durch erhöhte Anforderungen an die im Gesetz umschriebenen Privilegierungsvoraussetzungen ausgeglichen werden muss, da sich nur so das gesetzliche Ziel erreichen lässt, den Außenbereich vor einer unangemessenen Inanspruchnahme zu schützen (vgl. BayVGH vom 06.02.2007, Az. 1 B 04.497- juris).Die Verwirklichung des Vorhabens muss zumindest auch im überwiegenden Allgemeininteresse liegen (vgl. BayVGH vom 06.02.2007, Az.1 B 04.497 - juris), denn der Außenbereich dient grundsätzlich der Erholung der Allgemeinheit und soll für diese Funktion auch generell von Bebauung freigehalten werden.
- VG München, 05.06.2008 - M 11 K 08.665
Einstellung der Zwangsvollstreckung; bestandskräftige Beseitigungsanordnung; …
Zur Vorgeschichte wird auf die Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 1999 Az: M 11 K 98.1495 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 2007 Az: 1 B 04.497 verwiesen. - VG München, 05.06.2008 - M 11 K 08.954
Privilegierung einer Sternwarte; Öffentlichkeitsbezug
Zur Vorgeschichte wird auf die Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 1999 Az: M 11 K 98.1495 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 2007 Az: 1 B 04.497 verwiesen.
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