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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.02.2009 - 1 B 08.340   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74604
VGH Bayern, 16.02.2009 - 1 B 08.340 (https://dejure.org/2009,74604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2009 - 1 B 08.340 (https://dejure.org/2009,74604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 1 B 08.340 (https://dejure.org/2009,74604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Errichtung von zwei Doppelhäusern auf einer Teilfläche eines circa 7.000 m² großen unbebauten Grundstücks;Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich;Prägung durch auf drei Seiten angrenzende Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2009 - 1 B 08.340
    Rn. 15 1. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet eine Gemeinde, die - trotz vorhandener Baulücken - geschlossen und zusammengehörig wirkt, nach Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22 = BayVBl 1969, 134).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2009 - 1 B 08.340
    Mit zunehmender Größe der Freifläche wird das Vorliegen einer "Baulücke" weniger wahrscheinlich (BVerwG vom 1.12.1972 BVerwGE 41, 227 = BayVBl 1973, 358; vgl. VGH BW vom 14.11.2000 BRS 70 Nr. 88 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2009 - 1 B 08.340
    Rn. 16 Über das Vorliegen einer "Baulücke" ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben zu entscheiden, sondern auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der konkreten Gegebenheiten (BVerwG vom 2.4.2007 ZfBR 2007, 480 = BRS 71 Nr. 81).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 1 ZB 07.316

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für zwei Doppelhäuser; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2009 - 1 B 08.340
    Rn. 19 Der südliche dreiecksförmige Teil des Grundstücks ist vor allem deswegen dem Außenbereich zuzuordnen, weil er nach Westen zur freien Landschaft hin offen ist (vgl. den Beschluss des Senats vom 4.2.2008 im Parallelverfahren 1 ZB 07.316).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs- …

    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, wobei mit steigender Größe der Freifläche die Wahrscheinlichkeit geringer wird, dass es sich noch um Innenbereich handelt (BayVGH, U. v.16.2.2009 - 1 B 08.340 - juris Rn. 16;… U. v. 8.2.2011 - 15 N 09.1091 - juris Rn. 22;… U. v. 16.6.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17, jeweils m. w. N.).
  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1445

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Vorbescheid; Errichtung eines Wohnhauses; …

    Darüber hinaus habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 2009 (Az: 1 B 08.340) für eine vergleichbare Situation einen Bebauungszusammenhang gemäß § 34 BauGB ausdrücklich bejaht.

    Ein Grundstück oder ein Grundstücksteil sind daher regelmäßig nur dann dem Innenbereich zuzuordnen, wenn sie mindestens an drei Seiten von Bebauung umgeben sind (BayVGH vom 16.2.2009 Az. 1 B 08.340 ).

    Das erkennende Gericht ist der Auffassung, dass bei größeren Freiflächen insoweit die Randbereiche im Wege einer Einzelfallbeurteilung anders beurteilt werden können als die restlichen (Frei-)Flächen (vgl. BayVGH vom 16.2.2009 Az. 1 B 08.340 ).

    Zum einen lassen sich bestimmte Folgewirkungen im Rahmen von § 34 BauGB, der lediglich auf eine rein tatsächliche Beurteilung der örtlichen Verhältnisse abstellt, nicht verhindern (so auch: BayVGH vom 16.2.2009 Az. 1 B 08.340 ).

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 1 B 14.2772

    Vorbescheid für Wohnbauvorhaben in drei Varianten; Abgrenzung …

    974 von immer noch 70 m. Das Baugrundstück stelle keine Baulücke mehr dar, denn dort könnten ohne weiteres bis zu sechs Wohnhäuser untergebracht und damit mehr als die nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 2009 (1 B 08.340, juris) maximal möglichen zwei bis drei der benachbarten Bebauungsstruktur entsprechenden Baukörper verwirklicht werden.

    Das Verwaltungsgericht habe die als "Faustregel" bezeichnete Aussage im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 2009 (a.a.O.) falsch angewendet, weil es sie auf die Größe der umliegenden Baukörper bezogen habe, wohingegen nach dem Urteil eine Baulücke dann angenommen werde, wenn die unbebaute Fläche etwa die Ausdehnung von zwei bis drei der benachbarten Bebauungsstruktur entsprechenden Baugrundstücke habe.

    Rn. 22 Der Verweis auf das Urteil des Senats vom 16. Februar 2009 (1 B 08.340' juris) vermag das gefundene Ergebnis nicht in Frage zu stellen.

  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Es bleibt vielmehr dabei, dass das Vorhabengrundstück von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung nicht so stark geprägt wird, als dass sich die Errichtung eines Gebäudes auf seiner Fläche als zwanglose Fortsetzung der bereits vorhandenen Bebauung darstellen würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. Februar 2009 - VGH 1 B 08.340 -, juris Rn. 15, der für die Annahme einer "Baulücke" als Teil des Bebauungszusammenhangs darauf abstellt, ob die betreffende Fläche von mindestens drei Seiten von Bebauung umgeben ist; dem folgend VG Augsburg…, Urteil vom 16. Mai 2013 - VG Au 5 K 11.1663 -, juris Rn. 59).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Eine Baulückenbetrachtung dieser Art erfolgt in Abgrenzung der Anwendung von § 34 und § 35 BauGB maßgeblich bei der Frage, ob ein noch unbebautes Grundstück einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugeordnet werden kann (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 16.2.2009 - 1 B 08.340 - juris Rn. 15, 16;… B.v. 12.5.2017 - 15 ZB 16.1567 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 5 S 18.808

    Baugenehmigung zum Neubau eines Pferdestalls

    Ein Grundstück oder ein Grundstücksteil sind daher regelmäßig nur dann dem Innenbereich zuzuordnen, wenn sie mindestens an drei Seiten von Bebauung umgeben sind (BayVGH U.v. 16.2.2009 - 1 B 08.340 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 07.04.2016 - Au 5 K 15.1257

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Ein Grundstück oder ein Grundstücksteil sind daher regelmäßig nur dann dem Innenbereich zuzuordnen, wenn sie mindestens an drei Seiten von Bebauung umgeben sind (BayVGH U.v. 16.2.2009 - 1 B 08.340 -, juris Rn. 15).

    Als Faustregel wird in Literatur und Rechtsprechung jedoch eine Ausdehnung der unbebauten Fläche von zwei bis drei der benachbarten Bebauungsstruktur entsprechenden Baugrundstücken, in der Regel damit 70 bis 80 Meter, in Ausnahmefällen auch von 90 Metern oder mehr, angenommen (…vgl. Dürr in: Brügelmann, BauGB Kommentar, Stand: Dez. 2015, § 34 Rn. 12; BayVGH, U.v. 16.2.2009 - 1 B 08.340-, juris Rn. 16).

  • VG München, 29.09.2021 - M 9 K 20.947

    Vorbescheid für Einfamilienhaus - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Soweit eine Prägung durch die benachbarte Bebauung fehlt, handelt es sich um Außenbereich (BayVGH, U.v. 16.2.2009 - 1 B 08.340 - juris Rn. 15).

    An diesem Ergebnis ändert auch das seitens des Klägervertreters in der mündlichen Verhandlung am 29. September 2021 angeführte Urteil des BayVGH vom 16. Februar 2008, Az. 1 B 08.340 nichts.

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der …

    Dem stehen die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 16.2.2009 - 1 B 08.340 und B.v. 4.2.2008 - 1 ZB 07.316) nicht entgegen, weil sie auf die dortige besondere dreieckige Grundstückssituation abgestellt und deshalb die für eine Einstufung als Innenbereich erforderliche Prägung durch benachbarte zusammenhängende Bebauung für einen Teilbereich des betroffenen Grundstücks verneint haben.
  • VG München, 28.06.2016 - M 1 K 15.4494

    Vorbescheid für Bauvorhaben in einer organischen Siedlungsstruktur und …

    Dieser Grundstücksteil wird von der angrenzenden Bebauung (insbesondere von den Gebäuden Nr. ... und ... auf der Ost- und Nr. ... und ... auf der Westseite) in einer Weise geprägt, dass die Errichtung der beiden beantragten Baukörper als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint (BayVGH, U. v. 16.2.2009 - 1 B 08.340 - juris Rn. 15;… U. v. 31.10.2013 - 1 B 13.794 - juris Rn. 18;… BVerwG, U. v. 3.6.1977 - 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 - juris Rn. 26).

    Als Faustregel wird genannt, dass es sich dann noch um eine "Baulücke" handelt, wenn die unbebaute Fläche etwa die Ausdehnung von zwei bis drei der benachbarten Bebauungsstruktur entsprechenden Baugrundstücke hat (BayVGH, U. v. 16.2.2009 a. a. O. Rn. 16, m. w. N.).

  • VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 5 K 11.1663

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; gesetzlicher Parteiwechsel; …

  • VG München, 11.01.2017 - M 9 K 16.2010

    Außenbereichsinsel im Innenbereich

  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 9 ZB 20.2851

    Vorbescheid für Baugrundstück am Ortsrand

  • VG München, 30.07.2013 - M 1 K 13.2307

    Vorbescheid; Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich; "Außenbereich im Innenbereich"

  • VG Würzburg, 17.04.2018 - W 4 K 17.1161

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VGH Bayern, 25.06.2025 - 1 ZB 23.2134

    Erfolglose Klage gegen die Ablehnung einer Bebauungsgenehmigung für ein …

  • VG München, 08.01.2015 - M 1 K 14.4457

    Wohnhaus im Außenbereich; fehlender Bebauungszusammenhang mit Nachbarbebauung; …

  • VG München, 15.09.2015 - M 1 K 15.1935

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheids für Mehrfamilienhaus im …

  • VG Würzburg, 20.10.2020 - W 4 K 20.552

    Baulücke als Teil des Bebauungszusammenhangs

  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 5 K 16.69

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 1 ZB 12.935

    Vorbescheid für ein Einfamilienhaus am Ortsrand; Abgrenzung zwischen Innen- und …

  • VG München, 13.03.2012 - M 1 K 11.5351

    Antrag auf Vorbescheid für Einfamilienhaus; Abgrenzung Innen-/Außenbereich; …

  • VG Cottbus, 20.10.2025 - 3 K 339/21

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange, Erzeugen bodenrechtlicher Spannungen, …

  • VG München, 27.10.2020 - M 1 K 19.959

    Vorbescheid für Mehrfamilienhaus - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • VG Cottbus, 17.10.2025 - 3 K 13/23

    Baugenehmigung für Bauwagen (abgelehnt), bauliche Anlage im Sinne der BbgBO und …

  • VG München, 06.05.2014 - M 1 K 14.192

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Vorbescheid für Einfamilienhaus; Baulücke; …

  • VG München, 16.06.2009 - M 1 K 08.4041

    Unwirksamer Bebauungsplan; Zweckbestimmung eines Mischgebiets; Vorliegen einer …

  • VG Regensburg, 10.06.2020 - RO 11 K 20.899

    Widerspruchsbescheid, Bescheid, Beitragserhebung, Widmung, Anbau, …

  • VG München, 04.06.2013 - M 1 K 12.4513

    Vorbescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben; Abgrenzung …

  • VG München, 23.04.2013 - M 1 K 12.6335

    Vorbescheid für Einfamilienhaus; Abgrenzung Außen-/Innenbereich; Prägung durch …

  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 18 K 10.02419

    "geschlossene Ortslage"; i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG; …

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